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Luftrecht und Behörden | Vorschriften für Instrumentenbeleuchtung  
13. Juli 2016: Von Oliver Toma 

Hallo in die Runde,

wir wollen eines unserer Vereinsflugzeuge NVFR-tauglich machen. Die Zulassungsseite ist positiv geklärt. Es fehlt lediglich die Instrumentenbeleuchtung.

Ist irgendwo geregelt, in welcher Form diese Beleuchtung zu erfolgen hat? Ich weiß um LuftBO und FSAV, dort steht aber nur, dass die notwendigen Instrumente beleuchtet sein müssen - nicht aber wie.

Bei Rundinstrumenten kenne ich in der Praxis die kleinen Lämpchen in einer der "Ecken". Bei Glass-Cockpit Komponenten entfällt die Thematik vermutlich gänzlich. Wir überlegen aktuell, kleine LED-Bänder unterhalb des Glareshields zu verbauen.

Aber nochmal zur eigentlichen Frage: Ist das WIE irgendwo reglementiert? Natürlich habe ich darüberhinaus auch Interesse an Tips aus der Praxis.

Lieben Dank,

Oliver

13. Juli 2016: Von Markus Doerr an Oliver Toma

Gibts denn die kleinen LED-Bänder auch schon in zugelassen?

13. Juli 2016: Von Oliver Toma an Markus Doerr

1:0

Da haben wir das "kleine Detail" der Vorschriften für die Beleuchtung. Es muss sich natürlich um für diesen Zweck zugelassene Beleuchtungen handeln. Wie naiv kann ich sein ;o)

Das dürfte die Bandbreite der Lösungen deutlich einschränken.

Danke,

Oliver

13. Juli 2016: Von Mark Juhrig an Oliver Toma

nicht alles was verbaut wird, muss auch zwangsläufig zugelassen sein. Z.B. habe die genannten Instrumentenlampen von Whelen (https://www.whelen.com/aviation/product.php?head_id=14&prod_id=96) kein Parts Manufacturer Approval (PMA) oder STC der FAA. Auch die meisten Beleuchtungen, wie sie von den Herstellern ab Werk verbaut werden haben keine Zulassung. Es werden lediglich die Forderungen der CS-23 Zulassungsvorschrift erfüllt. Die CS-23 fordern nur, dass für NVFR das Cockpit und die Instrumente belauchtet seien müssen. Nicht einmal die Helligkeit ist beschrieben. In vielen Flugzeugen gibt es zur Erfüllung dieser Forderung ein oder zwei Strahler am "Himmel" der Kabine, die auf das Instrumentenbrett gerichtet sind. Sinnvollerweise ist meist die Helligkeit regelbar.

Um welchen Flieger handelt es sich denn und wie ist die Beleuchtung ab Werk üblicherweise gelöst?

VG Mark

13. Juli 2016: Von Oliver Toma an Mark Juhrig

;o)

Es geht um eine Diamond Aircraft HK36TTC SuperDimona, auf der wir NVFR schulen wollen. Ich habe ehrlich gesagt noch keine gesehen, die innen beleuchtet war (exkl. der Modelle mit verbauten Glas).

Lg,

Oliver

13. Juli 2016: Von Mark Juhrig an Oliver Toma

Ist ja interessant. Das Type-Certificate der EASA sagt bei "12. Allweather Capability" nur Day-VFR.

Auf welcher Basis wird soll die Änderung den vorgenommen werden, z.B. über eine erweiterte Musterzulassung (EMZ, bzw. neudeutsch STC)?

VG Mark

13. Juli 2016: Von Achim H. an Mark Juhrig

Auch die meisten Beleuchtungen, wie sie von den Herstellern ab Werk verbaut werden haben keine Zulassung. Es werden lediglich die Forderungen der CS-23 Zulassungsvorschrift erfüllt.

Das heißt aber nicht, dass Du das einbauen darfst. Der Hersteller darf einbauen was er will, vom Baumarkt oder eBay, denn er lässt das in der Gesamtheit als Flugzeug zu. Die üblichen GE-Lampen für die Landescheinwerfer stammen gar nicht aus der Luftfahrt als Beispiel. Wenn der Hersteller sagt "das ist Lämpchen XYZ von Osram", dann kannst Du die im Baumarkt erwerben, wenn er sagt "das ist Flugzeuglampe XYZ von uns", dann musst Du die Osram-Lampe beim Flugzeughersteller kaufen, selbst wenn es keinen Unterschied gibt.

Wenn Du etwas einbauen willst, das nicht vom Hersteller kommt oder dem vom Hersteller genannten Produkt entspricht (z.B. GE-Lampe), dann muss es bei der FAA eine PMA-Zulassung haben. In Europa ist es schwieriger, da es kein PMA gibt. Die PMA-Whelen-Lampen sind bei EASA-Flugzeugen z.B. nicht zulässig.

Letztlich wird in der Praxis über so etwas meist hinweggesehen, also irgendetwas einbauen und im Zweifelsfall sagen "das war schon immer so".

13. Juli 2016: Von Mark Juhrig an Achim H.

Hallo Achim,

richtig, genau so ist es korrekt formuliert.

Was ich zum Ausdruck bringen wollte war, dass es möglich wäre genau die Installation, wie vom Hersteller bei der Musterzulassung verbaut und mit den gleichen Lampen aus dem Baumarkt, Ebay, etc. ;-), nachzurüsten. Das wäre dann über die Musterzulassung abgedeckt. Alles andere ginge nur über ein STC und die damit verbundene "Entwicklung" des STCs durch einen Entwicklungsbetrieb.

VG Mark

13. Juli 2016: Von Tee Jay an Oliver Toma

bei unserer "Vereins-Domina" war das mit der Beleuchtung kein Thema, kann gerne am Wochenende nachfragen..

13. Juli 2016: Von Oliver Toma an Mark Juhrig

Naja, was die EASA sagt ist das eine, vor der EASA war im Geräte-Kennblatt keine Einschränkung auf VFR am Tage enthalten, dass kam erst mit dem "neuen" EASA-Kennblatt. Details der Konversation mit dem LBA würden hier zu weit führen, daher schrieb ich, dass das Zulassungthema geklärt sei. Nähere Infos gerne per PN.

Mir geht es nach wievor nur um das WIE.

Lieben Dank,

Oliver

13. Juli 2016: Von Oliver Toma an Tee Jay

Hallo TeeJay,

daran wäre ich interessiert! Gehe ich davon aus, dass auch ihr NVFR mit der Dimona macht? Wo fliegst Du denn ggf. komme ich am WE kurz rum und schaue mir den Spaß an.

Lg,

Oliver

1. Februar 2022: Von B. O. an Oliver Toma

Hallo Oliver,

Ihr habt ja offentsichtlich das Zulassungsthema (OM versus EASA TC) gelöst.
Wir stehen aktuell vor dem gleichen Problem.

Kannst du mir da weitere Informationen zukommen lassen?
Herzlichen Dank
Bernd

1. Februar 2022: Von Dominic L_________ an B. O.

Ich würde sagen, bei der Wiederbelebung alter Threads ist es nützlich, zu schauen, ob die betreffenden Personen noch im Forum aktiv sind und dort steht, dass Oliver wohl schon vor einem Jahr von uns gegangen ist.


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