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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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13. November 2013: Von B. Quax F. an Wolff E.
Nein ist es nicht. Landung und parken für vier Tage 53,20 Pfund, sollte beim Zweimottanken noch übrig bleiben ;-)
13. November 2013: Von  an Wolff E.
Eine AOPA-Mitgliedschaft ist aber deutlich langweiliger als ein Flug nach Biggin Hill

Ich habe damals gekündigt weil es mit der deutschen Mitgliedschaft keinen Internetzugang zum Angebot der US-AOPA gab und man zusätzlich eine amerikanische Mitgliedschaft gebraucht hätte. Die Details sind mir entfallen.
14. November 2013: Von Name steht im Profil an Name steht im Profil
Nachdem die Übermittlung meiner Daten durch das LBA an die FAA ergebnislos blieb und auch Emails an die FAA unbeantwortet blieben habe ich es gerade nach dem gefühlten 100sten Anrufversuch tatsächlich geschafft telefonisch durchzukommen. Hier das Ergebnis:
Die vereinfachte Re-Validierung für Piloten deren Lizenz keine Änderung außer der Nummer haben, ist vorläufig On hold. Deshalb kam auch nichts. Es gibt ein paar offene Fragen, die die FAA noch von Washington geklärt haben muss. Es soll aber weitergehen. Outlook: ein paar Wochen. Nicht Tage und nicht Monate. Empfehlung war, in 2 Wochen wieder mit dem Follow Up weiter zu machen. Na ja. Schau ma mal.
Gruß
Thomas

Jetzt wird es spannend. Kurz nach dem oben erwähnten Telefonat und dem Post hier habe ich eine Email von der FAA (andere Person) bekommen mit folgendem Inhalt (welcher anders ist, als das was mir im Telefonat erzählt wurde):

______________________________________________________________

Mr Brachtel,

Thank you for your inquiry. I have checked with the foreign section and
they did receive the fax from the LBA on September 3rd, but they were
missing some information that is required to be shown in accordance with
the reissuance agreement.
The foreign section sent an email back to the LBA on the following day,
September 4th, requesting the missing details. As of today, have not had a
returned response.
I will have the section send another email to the LBA today to see if we
can resolve the missing request information.
Best Regards,
Andrew Cargill
_____________________________________________________________


Ich melde mich wie es weiter ging. Bleibt spannend.
Gruß
Thomas
14. November 2013: Von Alfred Obermaier an Alfred Obermaier

Hi, einfach mal eine dumme Frage und durchaus etwas bösartig.
Ich verstehe das alles mit den US Validierungen nicht wirklich. Wieso erwirbt denn niemand von den hier über die Bürokratie lamentierenden Personen denn keine originäre US- Pilotenlizenz? In diese könnten dann alle weiteren Ratings eingetragen werden. Diese Lizenz und Ratings gelten dann lebenslang. Natürlich ist ein Refresher ggfs ein Flug mit einem FAA Prüfer erforderlich um die Privilegien dieser US-Lizenz wieder auszuüben, wenn die letzten Flüge länger (6 oder 12 Monate) zurück liegen. Nur das Theater mit der Anerkennung der Validations hat man dann eben nicht mehr.
Ein Bekannter von mir hatte in jungen Jahren als er in den USA studierte seinen US CPL/IFR erworben, liegt wohl so 20 Jahre zurück und er hatte nur noch das alte Papierdokument. Nicht mehr gültig. Auf meinen Hinweis hin hat er jetzt (Okt. 2013) gegen Zahlung von 2 US $ eine Plastikkarte mit gültigem US-CPL/IFR erhalten. So what.

Immer wieder höre ich das Argument es sei so teuer, es so viel Aufwand nach USA zu reisen und den US-PPL zu erwerben. Kostet denn der Ärger mit den deutschen Behörden von RP bis LBA und dann weiter zur US-FAA eigentlich nichts? Sitzt man das eben aus und das war's dann? Hält man sich an die Devise des BGB: "der Ärger ist umsonst".

So jetzt Feuer frei, weil doch nicht alle nach meiner Fasson glücklich werden können.

14. November 2013: Von Name steht im Profil an Alfred Obermaier
Hallo Alfred,
Ich trete es nicht breit, da du ja meine Situation kennst. Wir hatten dieses Gespräch ja auch schon live. Deshalb in Kürze meine Antwort:
Ich kann 4 Wochen USA beruflich nicht unterkriegen. Det wars. Nicht mehr und nicht weniger. Da sind ein paar Emails und Telefonate nix dagegen. Und "lamentieren" tun wir doch alle gerne, vor allem wenn es gegen Behörden geht.
Thomas
14. November 2013: Von Alfred Obermaier an Name steht im Profil

Lieber Thomas,
ich habe für meinen US-PPL genau 8 Tage in Apple Valley KAPV gebraucht, incl praktische Prüfung. Meine Frau war in der Zeit in Palm Springs und hat angenehme Tage verbracht. Die Theorie hatte ich bereits in Deutschland erfolgreich absolviert. Musste also nur noch fliegen und das sollte Dir doch auch gelingen.
All the best

15. November 2013: Von Schauss Walter an Wolff E.

Die Kosten betragen voraussichtlich 385 £ zuzüglich anteilmäßig Reisekosten des Examiners.

Die Gebühren sind in bar und Britischen Pfund direkt an Adam House zu entrichten.

Adam House -> 385 £ = ca 450 € + ?? + meine Reise nach Egelsbach

Dann schon lieber einen kurzen urlaub in Washington DC oder NY

Kennt jemand den Kostenaufwand für das Londoner Büro Verfahren ?

15. November 2013: Von Christophe Dupond an Schauss Walter
Der Adam House wohnt nicht in London. Vielleicht sollte den in Derbyshire besuchen. Birmingham und dann 45 min mit dem Mietwagen.
10. Dezember 2013: Von Stephan Gießner an Name steht im Profil
Hallo Thomas,
gibt es zu diesem Thema schon Neuigkeiten von der FAA?
Grüße
Stephan
11. Dezember 2013: Von Name steht im Profil an Stephan Gießner
Hallo Stephan,

in english: "...stuck in the middle..."

Die FAA sagt mir: "...got your request and documentation from LBA is her, it is processed but one more specific detail from LBA is missing, but LBA is not coming back to us after 2 requests..."

Die FAA sagt mir aber auch nicht WAS fehlt. Ans LBA bin ich noch nicht rangekommen. Ich bleibe dran.

Thomas

11. Dezember 2013: Von Uwe Kaffka an Name steht im Profil
Bin auch gespannt ob und wie es funktioniert, meine EASA-Lizenz ist heute eingetroffen.

In diesem Zusammenhang eine Frage, da man mit der alten JAR Lizenz innerhalb von Deutschland eine N-Reg. Flugzeug ohne Validierung fliegen durfte, darf man mit der EASA-Lizenz jetzt Europaweit Lisa fliegen ohne Validierung oder gilt dies weiterhin nur für Deutschland?

Grüße Uwe
11. Dezember 2013: Von Wolff E. an Uwe Kaffka
Aus meiner Sicht darf man mit einer EASA-Lizenz weiterhin nur N-reg Maschinen fliegen, da das ausstellende Land Deutschland ist und nicht "Europa". Die FAA sagt, das man bei N-Reg Maschinen entweder eine FAA-Lizenz haben muss oder eine Lizenz aus dem Land, wo der N-Reg-Flieger geflogen wird. Da die EASA Lizenz in Deutschland ausgestellt wurde, gilt diese daher nur in Deutschland für N-Reg-Maschinen.
25. Februar 2014: Von Name steht im Profil an Uwe Kaffka

Was lange währt wird endlich war. Nach meiner obigen Beschreibung der festgefahrenen Situation zwischen der FAA, dem LBA und mir hat sich nichts mehr getan. Ich hatte keinen Hebel mehr ausser ab und zu einen Reminder zu schreiben.

Jetzt, nachdem ich fast schon aufgegeben hatte, flatterte heute per Post von der FAA die neue Validation ins Haus mit der neuen DE.FCL... Nummer. Der Weg hat also geklappt, auch wenn es zum Schluß echt lange gedauert hat.

Halleluja

Thomas

25. Februar 2014: Von Alfred Obermaier an Name steht im Profil

Glueckwunsch Thomas, wann gehts los?

Leider muss ich jetzt nach 90 Tagen visumfreiem Aufenthalt in Shorts und Polos im Amiland wieder zurueck. Am Freitag nachmittag schlage ich dann in Deiner Nachbarschaft auf. Der naechste Winter kommt bestimmt.

All the best

Alfred

2. März 2014: Von Name steht im Profil an Alfred Obermaier

Welcome back to Europe!!!

Zu deiner Frage "..wann gehts los..." kann ich leider nichts schlaues sagen, da es wohl ein Missverständnis ist. Ich hatte die FAA Validation ja vorher auch schon, welche leider ungültig wurde durch die neuen Lizenznummern. Bin jetzt also gerade wieder zurück zum alten Zustand. Hat mich halt nur gefreut, nachdem ich nach mehreren Monaten nicht mehr an eine "einfache Umschreibung" geglaubt hatte und mich schon auf eine neue Validation eingestellt hatte. Den Rest können wir ja auf der Aero begakeln.

Gruß

Thomas

2. März 2014: Von Michael Pollak an Name steht im Profil
Mal eine ganz blöde Frage:

Die US Validierung hing doch immer an der europäischen Lizenz(nummer). Durch die Umstellung auf (unbefristete) FCL Lizenzen sollte sich die Nummer ja eigentlich nicht mehr ändern.

Bleibt dann die Validierung ebenfalls unbefristet oder muss man bei jeder Änderung (zB Verlängerung von Klasse/Muster/Sprachbefähigung) die US auch wieder neu beantragen?
2. März 2014: Von Schauss Walter an Michael Pollak
Wenn Insterressenten
Marc Olivier Mehu von Orbifly.com organisiert am 11 April in Roissy {FR} einen Validation Tag fur 61.75 Certificate
wenn mehr interresse und details bitte mail an walter punkt schauss at gmail punkt com
2. März 2014: Von Name steht im Profil an Michael Pollak

Sobald sich signifikante Dinge in der europäischen Lizenz ändern muss auch die Validation erneuert werden. Dies sind die aufgezählten Punkte (Instrumental Rating, Class Rating etc). Ich glaube, alles was im FAA System hinterlegt ist sollte zählen. Dazu gehört selbst eine Adressänderung. Der aktuelle Fall ist ja das beste Beispiel. Obwohl sich eigentlich nichts als die Nummer geändert hat, musste man trotzdem ran.

Gruß

Thomas

2. März 2014: Von Michael Pollak an Schauss Walter
Danke, derzeit (noch) nicht...
2. März 2014: Von Michael Pollak an Name steht im Profil
Instrumental Rating, Class Rating etc. verstehe ich noch (obwohl sich ja die ursprüngliche Berechtigung damit ja auch nicht ändert...)

Also ist auch weiterhin bei jeder 'normalen' Verlängerung (= max. alle 2 Jahre) eine neue Validierung fällig?
8. März 2014: Von Alfred Obermaier an Michael Pollak

Nein, natürlich nicht. Wie bereits vorher ausgeführt, nur wenn sich in der für die Validierung zugrunde liegenden Lizenz etwas wesentliches ändert, dh neue Nummer, neuer Wohnsitz, etc.
Die Validierung ist zeitlich unbefristet und stellt beispielsweise auf den EASA-PPL-A ab. Damit können alle Rechte der europäischen Lizenz auch im Rahmen der Validierung ausgeübt werden, sofern diese nicht eingeschränkt ist. Beispiel: EASA PPL-A- wird auf Seaplane erweitert, dann gilt natürlich die Validation weiterhin nur für Land, das Sea Rating wäre als auch in die Validierung einzutragen.

Die Validierung stellt immer auf eine gültige Basis Lizenz ab. Ist diese abgelaufen und keine neue ausgestellt, ist die Validierung natürlich auch obsolet. Beim Fliegen in den USA ist also bspw beim Ramp Check nicht nur die validierte Lizenz sondern auch die Basis Lizenz vorzuzeigen.

Ist doch babyleicht zu verstehen ? oder nicht?

Alll the best

8. März 2014: Von Michael Pollak an Alfred Obermaier
Babyleicht ist relativ - aber schön langsam wird es klarer... ;)

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung...
28. Mai 2014: Von Uwe Kaffka an Michael Pollak
Laut AOPA Newsletter sind jetzt auch beim LBA die entsprechenden Weichen gestellt und die vereinfachte Validierung bei Umstellung von JAA auf EASA-Lizenz kann jetzt offizell über das LBA beantragt werden.

Auszug aus dem AOPA-Newsletter:

Antrag auf neue FAA Lizenz nach Umstellung von JAA auf EASA Part-FCL – Ab sofort beim LBA möglich!

Gute Nachrichten für Inhaber von FAA Lizenzen, die auf Basis der JAA Lizenz ausgestellt wurden. Nach der Umstellung auf die EASA Lizenz mit geringfügig anderer Lizenznummer (vor der Nummer steht nun DE.FCL) hat die FAA eine erneute Validierung gefordert. Dazu hat die FAA auch ein vereinfachtes Verfahren angeboten, bei dem allerdings die nationalen Luftfahrtbehörden, hier also das LBA, mitmachen müssen. Während bis jetzt in Deutschland nur das ganz „normale“ Validierungsverfahren möglich war, hat sich dies nun geändert. Wie uns das LBA heute mitgeteilt hat, können Piloten, deren JAA Lizenz auf die EASA Lizenz umgestellt wurde, die neue FAA Lizenz nun beim LBA beantragen. Ob in Zukunft auch eine Beantragung über die Länderbehörden möglich ist, steht noch nicht fest, derzeit akzeptiert die FAA nur Anträge vom LBA. Bitte beachten Sie, dass dieses vereinfachte Verfahren nur gilt, wenn es sich lediglich um die Umstellung der JAA auf die EASA Lizenz handelt und es keine weiteren Änderungen gibt! Bei allen anderen Änderungen (z.B. Eintrag neuer Berechtigungen) gilt nach wie vor das ganz normale Validierungsverfahren.

Alle Unterlagen müssen per Post oder Fax an das LBA geschickt werden.

Sie können helfen, die Bearbeitung zu beschleunigen, indem Sie zusammen mit einem formlosen Anschreiben diese Unterlagen zusätzlich per E-Mail an das LBA senden:

  • Kopie der FAA Lizenz
  • Kopie der alten JAA Lizenz
  • Kopie der neuen EASA Lizenz
  • Kopie von Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung oder Lebensbescheinigung

Eine Gebühr wird derzeit nicht vom LBA erhoben.

Wir freuen uns sehr, dass diese pilotenfreundliche Lösung nun akzeptiert wurde und bedanken uns beim LBA für die Unterstützung.

28. Mai 2014: Von Markus Doerr an Uwe Kaffka
Was ist denn eine Lebensbescheinigung? Meldebescheinigung hab ich keine.
28. Mai 2014: Von Uwe Kaffka an Markus Doerr
Melde- oder Lebensbescheinigung gibt es bei uns auf Wunsch, nach persönlichen Erscheinen und 5€ im Bürgeramt. Eigentlich Komisch, da die aktuelle Meldeadresse doch auf dem Personalausweis steht. Nun gut, vielleicht wenn man nur einen Passport hat. ;-)


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