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11. Dezember 2013: Von Wolff E. an Uwe Kaffka
Aus meiner Sicht darf man mit einer EASA-Lizenz weiterhin nur N-reg Maschinen fliegen, da das ausstellende Land Deutschland ist und nicht "Europa". Die FAA sagt, das man bei N-Reg Maschinen entweder eine FAA-Lizenz haben muss oder eine Lizenz aus dem Land, wo der N-Reg-Flieger geflogen wird. Da die EASA Lizenz in Deutschland ausgestellt wurde, gilt diese daher nur in Deutschland für N-Reg-Maschinen.

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