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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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9. Januar 2015: Von Johannes König an Tobias Schnell
Ich habe vor auf Maui zu chartern, und dort gibt es genau einen Vercharterer.

Nach Berichten von anderen Forumsteilnehmern weigert der sich wohl, den BFR und den flugschulinternen Checkout zu kombinieren. Somit muss ich mit dem also sowieso 2 Flüge machen. Die Idee war daher, einen Flug schon in Deutschland zu machen, einfach um da drüben ein bisschen Zeit für Checkouts zu sparen.

Aber ich merke schon das mein Plan nicht so ganz aufgeht...
9. Januar 2015: Von Richard Georg an Johannes König
"Willst Du den lieben Gott zum Lachen bringen, dann erzähl Ihm deine Pläne"
9. Januar 2015: Von Alfred Obermaier an Johannes König
Johannes,
nach den Regularien kommst um 2 Flüge nicht herum. Nach FAA Regeln dürfen BFR Flug und Checkout des Vercharterers nicht kombiniert werden. Die Flugschulen/ Vercharterer sehen das so, wer den BFR Flug erfolgreich absolviert bedarf nicht noch es eigenen Checkouts, außer z. B für Flüge auf die Bahamas oder so, da gibt's dann einen eigenen Checkout.
Maui hat nur einen Vercharterer dh der hält ein Monopol und definiert die Regeln selbst.
All the best
9. Januar 2015: Von Peter Paul an Johannes König
mache es genau so wie du es geplant hattest bfr hier check out in usa
habe ich auch so letztes jahr gemacht kein problem
Alfred, danke für die Antwort. Ist soweit auch mein Verständnis. Das entscheidende Szenario ist das folgende:

1) Wir fliegen eine N-reg mit deutschem EASA PPL und 61.75 Validation derzeit VFR in Europa

2) Nun erwerben wir (falls das LBA sich eines Tages herablässt) EIR


Frage: Können wir dann Flüge nach EIR-Regeln durchführen? In ganz EASA-Land, oder nur in D?


Traut sich hier jemand eine Einschätzung zu? Dahinter steht ja letztlich die Frage, ob Ratings bzw. Privilegien der EASA-Lizenz mit N-reg in EASA-Land genutzt werden können, obwohl das korrespondierende Rating/Privileg in der US-Lizenz nicht vorhanden ist, sei es, weil es nicht erworben wurde, oder weil es ein vergleichbares Rating im FAA-Lizenzsystem gar nicht gibt (z.B. EIR).
10. Januar 2015: Von Mark Juhrig an Constantin Droste zu Vischering

das wird auch nur im EASA-Land gehen (im beschriebenen Fall also Deutschland), in welchem die Lizenz ausgestellt ist, siehe CFR 14 §61.3 (a)(1)(v)

§61.3 Requirement for certificates, ratings, and authorizations.

(a) Required pilot certificate for operating a civil aircraft of the United States. No person may serve as a required pilot flight crewmember of a civil aircraft of the United States, unless that person:

(1) Has in the person's physical possession or readily accessible in the aircraft when exercising the privileges of that pilot certificate or authorization—

(i) A pilot certificate issued under this part and in accordance with §61.19;

(ii) A special purpose pilot authorization issued under §61.77;

(iii) A temporary certificate issued under §61.17;

(iv) A document conveying temporary authority to exercise certificate privileges issued by the Airmen Certification Branch under §61.29(e); or

(v) When operating an aircraft within a foreign country, a pilot license issued by that country may be used.


12. Januar 2015: Von Johannes König an Peter Paul
Hi Peter,
hattest du, als du in Deutschland deinen BFR gemacht hast, schon eine Validation?
Oder hast du die - wie ich es vorhabe - erst nachträglich in den USA erledigt?

Grüße
Johannes
13. Januar 2015: Von Peter Paul an Johannes König
ich hatte das bfr vorher zusammen mit meinem 2 jahr checkride jar/easa gemacht alles in einem

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