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48 Beiträge Seite 1 von 2

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11. Dezember 2013: Von Uwe Kaffka an Name steht im Profil
Bin auch gespannt ob und wie es funktioniert, meine EASA-Lizenz ist heute eingetroffen.

In diesem Zusammenhang eine Frage, da man mit der alten JAR Lizenz innerhalb von Deutschland eine N-Reg. Flugzeug ohne Validierung fliegen durfte, darf man mit der EASA-Lizenz jetzt Europaweit Lisa fliegen ohne Validierung oder gilt dies weiterhin nur für Deutschland?

Grüße Uwe
11. Dezember 2013: Von Wolff E. an Uwe Kaffka
Aus meiner Sicht darf man mit einer EASA-Lizenz weiterhin nur N-reg Maschinen fliegen, da das ausstellende Land Deutschland ist und nicht "Europa". Die FAA sagt, das man bei N-Reg Maschinen entweder eine FAA-Lizenz haben muss oder eine Lizenz aus dem Land, wo der N-Reg-Flieger geflogen wird. Da die EASA Lizenz in Deutschland ausgestellt wurde, gilt diese daher nur in Deutschland für N-Reg-Maschinen.
25. Februar 2014: Von Name steht im Profil an Uwe Kaffka

Was lange währt wird endlich war. Nach meiner obigen Beschreibung der festgefahrenen Situation zwischen der FAA, dem LBA und mir hat sich nichts mehr getan. Ich hatte keinen Hebel mehr ausser ab und zu einen Reminder zu schreiben.

Jetzt, nachdem ich fast schon aufgegeben hatte, flatterte heute per Post von der FAA die neue Validation ins Haus mit der neuen DE.FCL... Nummer. Der Weg hat also geklappt, auch wenn es zum Schluß echt lange gedauert hat.

Halleluja

Thomas

25. Februar 2014: Von Alfred Obermaier an Name steht im Profil

Glueckwunsch Thomas, wann gehts los?

Leider muss ich jetzt nach 90 Tagen visumfreiem Aufenthalt in Shorts und Polos im Amiland wieder zurueck. Am Freitag nachmittag schlage ich dann in Deiner Nachbarschaft auf. Der naechste Winter kommt bestimmt.

All the best

Alfred

2. März 2014: Von Name steht im Profil an Alfred Obermaier

Welcome back to Europe!!!

Zu deiner Frage "..wann gehts los..." kann ich leider nichts schlaues sagen, da es wohl ein Missverständnis ist. Ich hatte die FAA Validation ja vorher auch schon, welche leider ungültig wurde durch die neuen Lizenznummern. Bin jetzt also gerade wieder zurück zum alten Zustand. Hat mich halt nur gefreut, nachdem ich nach mehreren Monaten nicht mehr an eine "einfache Umschreibung" geglaubt hatte und mich schon auf eine neue Validation eingestellt hatte. Den Rest können wir ja auf der Aero begakeln.

Gruß

Thomas

2. März 2014: Von Michael Pollak an Name steht im Profil
Mal eine ganz blöde Frage:

Die US Validierung hing doch immer an der europäischen Lizenz(nummer). Durch die Umstellung auf (unbefristete) FCL Lizenzen sollte sich die Nummer ja eigentlich nicht mehr ändern.

Bleibt dann die Validierung ebenfalls unbefristet oder muss man bei jeder Änderung (zB Verlängerung von Klasse/Muster/Sprachbefähigung) die US auch wieder neu beantragen?
2. März 2014: Von Schauss Walter an Michael Pollak
Wenn Insterressenten
Marc Olivier Mehu von Orbifly.com organisiert am 11 April in Roissy {FR} einen Validation Tag fur 61.75 Certificate
wenn mehr interresse und details bitte mail an walter punkt schauss at gmail punkt com
2. März 2014: Von Name steht im Profil an Michael Pollak

Sobald sich signifikante Dinge in der europäischen Lizenz ändern muss auch die Validation erneuert werden. Dies sind die aufgezählten Punkte (Instrumental Rating, Class Rating etc). Ich glaube, alles was im FAA System hinterlegt ist sollte zählen. Dazu gehört selbst eine Adressänderung. Der aktuelle Fall ist ja das beste Beispiel. Obwohl sich eigentlich nichts als die Nummer geändert hat, musste man trotzdem ran.

Gruß

Thomas

2. März 2014: Von Michael Pollak an Schauss Walter
Danke, derzeit (noch) nicht...
2. März 2014: Von Michael Pollak an Name steht im Profil
Instrumental Rating, Class Rating etc. verstehe ich noch (obwohl sich ja die ursprüngliche Berechtigung damit ja auch nicht ändert...)

Also ist auch weiterhin bei jeder 'normalen' Verlängerung (= max. alle 2 Jahre) eine neue Validierung fällig?
8. März 2014: Von Alfred Obermaier an Michael Pollak

Nein, natürlich nicht. Wie bereits vorher ausgeführt, nur wenn sich in der für die Validierung zugrunde liegenden Lizenz etwas wesentliches ändert, dh neue Nummer, neuer Wohnsitz, etc.
Die Validierung ist zeitlich unbefristet und stellt beispielsweise auf den EASA-PPL-A ab. Damit können alle Rechte der europäischen Lizenz auch im Rahmen der Validierung ausgeübt werden, sofern diese nicht eingeschränkt ist. Beispiel: EASA PPL-A- wird auf Seaplane erweitert, dann gilt natürlich die Validation weiterhin nur für Land, das Sea Rating wäre als auch in die Validierung einzutragen.

Die Validierung stellt immer auf eine gültige Basis Lizenz ab. Ist diese abgelaufen und keine neue ausgestellt, ist die Validierung natürlich auch obsolet. Beim Fliegen in den USA ist also bspw beim Ramp Check nicht nur die validierte Lizenz sondern auch die Basis Lizenz vorzuzeigen.

Ist doch babyleicht zu verstehen ? oder nicht?

Alll the best

8. März 2014: Von Michael Pollak an Alfred Obermaier
Babyleicht ist relativ - aber schön langsam wird es klarer... ;)

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung...
28. Mai 2014: Von Uwe Kaffka an Michael Pollak
Laut AOPA Newsletter sind jetzt auch beim LBA die entsprechenden Weichen gestellt und die vereinfachte Validierung bei Umstellung von JAA auf EASA-Lizenz kann jetzt offizell über das LBA beantragt werden.

Auszug aus dem AOPA-Newsletter:

Antrag auf neue FAA Lizenz nach Umstellung von JAA auf EASA Part-FCL – Ab sofort beim LBA möglich!

Gute Nachrichten für Inhaber von FAA Lizenzen, die auf Basis der JAA Lizenz ausgestellt wurden. Nach der Umstellung auf die EASA Lizenz mit geringfügig anderer Lizenznummer (vor der Nummer steht nun DE.FCL) hat die FAA eine erneute Validierung gefordert. Dazu hat die FAA auch ein vereinfachtes Verfahren angeboten, bei dem allerdings die nationalen Luftfahrtbehörden, hier also das LBA, mitmachen müssen. Während bis jetzt in Deutschland nur das ganz „normale“ Validierungsverfahren möglich war, hat sich dies nun geändert. Wie uns das LBA heute mitgeteilt hat, können Piloten, deren JAA Lizenz auf die EASA Lizenz umgestellt wurde, die neue FAA Lizenz nun beim LBA beantragen. Ob in Zukunft auch eine Beantragung über die Länderbehörden möglich ist, steht noch nicht fest, derzeit akzeptiert die FAA nur Anträge vom LBA. Bitte beachten Sie, dass dieses vereinfachte Verfahren nur gilt, wenn es sich lediglich um die Umstellung der JAA auf die EASA Lizenz handelt und es keine weiteren Änderungen gibt! Bei allen anderen Änderungen (z.B. Eintrag neuer Berechtigungen) gilt nach wie vor das ganz normale Validierungsverfahren.

Alle Unterlagen müssen per Post oder Fax an das LBA geschickt werden.

Sie können helfen, die Bearbeitung zu beschleunigen, indem Sie zusammen mit einem formlosen Anschreiben diese Unterlagen zusätzlich per E-Mail an das LBA senden:

  • Kopie der FAA Lizenz
  • Kopie der alten JAA Lizenz
  • Kopie der neuen EASA Lizenz
  • Kopie von Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung oder Lebensbescheinigung

Eine Gebühr wird derzeit nicht vom LBA erhoben.

Wir freuen uns sehr, dass diese pilotenfreundliche Lösung nun akzeptiert wurde und bedanken uns beim LBA für die Unterstützung.

28. Mai 2014: Von Markus Doerr an Uwe Kaffka
Was ist denn eine Lebensbescheinigung? Meldebescheinigung hab ich keine.
28. Mai 2014: Von Uwe Kaffka an Markus Doerr
Melde- oder Lebensbescheinigung gibt es bei uns auf Wunsch, nach persönlichen Erscheinen und 5€ im Bürgeramt. Eigentlich Komisch, da die aktuelle Meldeadresse doch auf dem Personalausweis steht. Nun gut, vielleicht wenn man nur einen Passport hat. ;-)

28. Mai 2014: Von Markus Doerr an Uwe Kaffka
Nicht immer. Bei mir steht im Personalausweis: keine Hauptwohnung in Deutschland.
Ich hab auch mit 43 Jahren meinen ersten Personalausweis erhalten, zuvor hatte ich immer einen Pass
3. August 2014: Von Andreas Trainer an Uwe Kaffka Bewertung: +1.00 [1]
Erfolgsmeldung!

Am 11.05. per Email und Snailmail Kopien wie gefordert an's LBA geschickt und letzte Woche das Plastikkärtchen aus USA erhalten.

Kosten: Porto nach Braunschweig.

Kann man jammern?

Über die Sinnhaftigkeit der Regularien: ja

Über die Unterstützung vom LBA und FAA: nein

29. September 2014: Von Oliver Voigt an Andreas Trainer
Sorry, wenn ich dieses Thema noch einmal aufgreifen möchte. Die Informationen, welche das Web bietet sind doch sehr unschlüssig und zielen meistens auf die Umschreibung einer bestehenden Validierung ab.

Ich möchte einen in Deutschland N-registrierten Flieger in Europa, evt. auch Nordafrika bewegen. Ich besitze eine DE-FCL Lizenz und hatte bisher noch keine Validierung. Fliegen in den Staaten und auch ein Flug dorthin möchte ich die nächste Zeit nicht in Betracht ziehen.

Kann mir jemand helfen, welche Schritte ich unternehmen muss, um legal mit diesem Flugzeug, wenigstens in Europa fliegen zu können/dürfen?

Vielen Dank vorab

Oliver
29. September 2014: Von  an Oliver Voigt Bewertung: +1.00 [1]
hallo Oliver,
um eine FAA-Validierung Deiner Lizenz kommst Du nicht herum. Außer in USA kannst Du die noch über die AOPA bei Adam House in England machen, der auch gelegentlich in D. Hof hält - und fast so viel kostet wie ein Kurztrip in die USA ...
29. September 2014: Von Oliver Voigt an 
Das habe ich fast befürchtet...passt mir beruflich leider z.Z. überhaupt nicht in den Kram. Ich dachte, dass sich ab April eventuell in dieser Richtung sich auch etwas geändert hat.

Vielleicht fällt jemanden in diesem Forum noch eine Abkürzung ein....

Vielen Dank
Oliver
29. September 2014: Von Wolfgang Lamminger an Oliver Voigt
liest Du hier weiter:

https://aopa.de/aktuell/faa-lizenzvalidierungen-fuer-aopa-mitglieder-am-6.-dezember-2014-in-egelsbach.html

schneller geht's wohl kaum, oder??
29. September 2014: Von Oliver Voigt an Wolfgang Lamminger
Hallo Wolfgang, danke für den Link! Ich hatte nur den alten vom Januar gefunden!

Grüße Oliver
29. September 2014: Von  an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]
Der Termin ist geschickt gelegt, v. a. wenn man kleine Kinder hat!
29. September 2014: Von Alfred Obermaier an Oliver Voigt

Hallo Oliver, hier mal eine Information aus einem anderen Thread in dem das Thema schon mal bearbeitet wurde.

Quote

| EASA: N-registrierte Flugzeuge in Deutschland nur mit JAR Lizenz - und im Ausland??
5. Oktober 2011: Von B. Schnappinger
Nun bleiben wohl die N-registrierten Flugzeuge ins Europa legal, aber man braucht zukünftig zum Fliegen (in D?)eine JAR-Lizenz. Auch gut.
Aber wie ist das im Ausland? Bisher galt doch, dass man für Flüge mit N-registrierten Flugzeugen in Deutschland lediglich eine in D gültige Lizenz brauchte, allerdings für Flüge im Ausland eine amerikanische Lizenz (zumindest eine Validation based on german license) erforderlich war.
Genügt zukünftig eine JAR-Lizenz zum Fliegen N-registrierter Maschinen im Ausland oder braucht man dazu weiterhin eine amerikanische Lizenz bzw. eine "Validation"?
5. Oktober 2011: Von Julian Koerpel an B. Schnappinger
Hallo,

hier wird es noch Probleme geben:

- Die FAA fordert nach FAR 61.3:
Is operating an aircraft within a foreign country using a pilot license issued by that country and possesses evidence of current medical qualification for that license;
-> Sofern man also keine FAA Lizenz hat (entweder eine "stand-alone" oder eben eine "Validation based on ...", darf man mit seiner JAR/EASA Lizenz nur innerhalb des Landes mit einem N-reg Flugzeug fliegen, das die Lizenz ausgestellt hat.
Wenn also eine deutsche Behörde die Lizenz ausgestellt hat, dann nur innerhalb Deutschlands.

Zusätzlich fordert die EASA nun mit dem neuen Gesetz, dass "third coutry operators" eine EASA Lizenz besitzen müssen, sofern man ein z.B. N-reg Flugzeug innerhalb der EU fliegen möchte.
Da aber auch die EASA Lizenzen letztenendes durch eine deutsche Behörde ausgestellt werden, gewinnt man hier nichts und wird weiterhin limitiert sein.

Wenn man jedoch eine standalone FAA Lizenz hat plus eine EASA Lizenz, dann ist man sowohl für die FAA als auch EASA legal unterwegs.

Noch ein Wort zu den bei Deutschen sehr beliebten Validations, die die AOPA ja für 400 EUR in EDFE an den Mann bringt (kostet übrigens in den USA genau 0,00 EUR, wenn man mal drüben ist):
Sobald sich irgendetwas an der zugrundeliegenden Lizenz ändert (Verlängerung, neues Classrating, Änderung Adresse etc), so wird die ausgestellte Validation ungültig und muss neu durch die FAA ausgestellt werden !
Ich habe viele Validations aus den vergangenen Jahren gesehen, die ungültig geworden sind, weil vergessen wurde, bei Einführung vxn JAA neue FAA Validations zu beantragen.
Diese Leute fliegen mit ungültigen Validations munter durch die Gegend und die FAA bekommt es nicht mit....
Über das Thema "biannual Flight review" das auch und ohne Ausnahme für Validations erforderlich ist mag ich hier noch garnicht nachdenken, ich vermute, dass 90% aller Inhaber einer Validation von FAR/AIM und bi-annual, ARROW etc noch nie etwas gehört haben.

Wenn man ein N-reg Flugzeug fliegt, gibt es m.E, nur eine Lösung:
- Standalone FAA Lizenz erwerben
- EASA Lizenz parallel dazu gültig halten

Happy landings !
Julian


Nachtrag: Natürlich würde auch eine Validation + EASA Lizenz ausreichen um innerhalb der EU legal unterwegs zu sein.
unquote
Verstehe ich das richtig, dann kann ich ein N-registriertes Flugzeug in D mit EASA Lizenz fliegen.
All the best
Alfred

29. September 2014: Von  an Alfred Obermaier
In Deutschland genügt ein deutscher/JAR/EASA-PPL - um mit einer N-reg. ins Ausland zu fliegen MUSS man die US-Validierung haben!

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