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5. Oktober 2011: Von Julian Koerpel an B. S.chnappinger
Hallo,

hier wird es noch Probleme geben:

- Die FAA fordert nach FAR 61.3:
Is operating an aircraft within a foreign country using a pilot license issued by that country and possesses evidence of current medical qualification for that license;
-> Sofern man also keine FAA Lizenz hat (entweder eine "stand-alone" oder eben eine "Validation based on ...", darf man mit seiner JAR/EASA Lizenz nur innerhalb des Landes mit einem N-reg Flugzeug fliegen, das die Lizenz ausgestellt hat.
Wenn also eine deutsche Behörde die Lizenz ausgestellt hat, dann nur innerhalb Deutschlands.

Zusätzlich fordert die EASA nun mit dem neuen Gesetz, dass "third coutry operators" eine EASA Lizenz besitzen müssen, sofern man ein z.B. N-reg Flugzeug innerhalb der EU fliegen möchte.
Da aber auch die EASA Lizenzen letztenendes durch eine deutsche Behörde ausgestellt werden, gewinnt man hier nichts und wird weiterhin limitiert sein.

Wenn man jedoch eine standalone FAA Lizenz hat plus eine EASA Lizenz, dann ist man sowohl für die FAA als auch EASA legal unterwegs.

Noch ein Wort zu den bei Deutschen sehr beliebten Validations, die die AOPA ja für 400 EUR in EDFE an den Mann bringt (kostet übrigens in den USA genau 0,00 EUR, wenn man mal drüben ist):
Sobald sich irgendetwas an der zugrundeliegenden Lizenz ändert (Verlängerung, neues Classrating, Änderung Adresse etc), so wird die ausgestellte Validation ungültig und muss neu durch die FAA ausgestellt werden !
Ich habe viele Validations aus den vergangenen Jahren gesehen, die ungültig geworden sind, weil vergessen wurde, bei Einführung vxn JAA neue FAA Validations zu beantragen.
Diese Leute fliegen mit ungültigen Validations munter durch die Gegend und die FAA bekommt es nicht mit....
Über das Thema "biannual Flight review" das auch und ohne Ausnahme für Validations erforderlich ist mag ich hier noch garnicht nachdenken, ich vermute, dass 90% aller Inhaber einer Validation von FAR/AIM und bi-annual, ARROW etc noch nie etwas gehört haben.

Wenn man ein N-reg Flugzeug fliegt, gibt es m.E, nur eine Lösung:
- Standalone FAA Lizenz erwerben
- EASA Lizenz parallel dazu gültig halten

Happy landings !
Julian


Nachtrag: Natürlich würde auch eine Validation + EASA Lizenz ausreichen um innerhalb der EU legal unterwegs zu sein.

5. Oktober 2011: Von Thore L. an Julian Koerpel
Ja, das Thema hatten wir ja schon mal angeschnitten. Das bedeutet natuerlich im Umkehrschluss auch, dass wer jetzt seinen Wohnsitz zB in Andorra anmeldet, N-Reg in ganz Europa MIT FAA Lizenz und OHNE EASA Lizenz fliegen darf, nur halt nicht in Andorra. Und da es fuer EU Buerger die freie Wohnortswahl gibt...
5. Oktober 2011: Von Jan Nestler an Thore L.
Gestern habe ich mal in der Papier-Pilot-und-Flugzeug gelesen. Dabei ist mir aufgefallen, dass immer von "Operators residing in the EU" die Rede ist, wenn es um die nicht-Anerkennung von FAA-Lizenzen geht.
Das heißt, dass man mit einem Wohnort in der Schweiz nicht unter diese limits fallen würde und munter in ganz EASA-Land fliegen dürfte
Andererseits regelt die EASA aber auch die Schweiz mit. Das heißt, dass man mit Schweizer Wohnort an eine EASA-Lizenz kommt, die Europaweit gilt.
Da passt doch wieder mal einiges nicht so recht zusammen. Oder gibt es da irgendwelche Sonderabkommen?
5. Oktober 2011: Von Andreas Riedel an Julian Koerpel

Sobald sich irgendetwas an der zugrundeliegenden Lizenz ändert (Verlängerung, neues Classrating, Änderung Adresse etc), so wird die ausgestellte Validation ungültig und muss neu durch die FAA ausgestellt werden !
Ich habe viele Validations aus den vergangenen Jahren gesehen, die ungültig geworden sind, weil vergessen wurde, bei Einführung vxn JAA neue FAA Validations zu beantragen.

Ist so nicht richtig Herr Körpel, Originalwortlaut auf der Validation:

Issued on basis of and valid only when accompanied by "country name" pilot licence number .......

All limitations and restrictions on the "country name" pilot licence apply.

d.h. das wenn die Pilotenscheinnummer die gleiche, die auf der Validation vermerkt ist, bleibt auch die Annerkennung/Gültigkeit der FAA bestehen bleibt.

Habe dies vor einiger Zeit mit der FAA abgeklärt.

Die Validation hat nichts mit meiner Anschrift oder sonst irgend etwas zu tun. Solange mein Pilotenschein mit seinen Eintragungen gültig ist, ist auch meine Validation gültig.

Bei einem Eintrag von neuen Ratings müssen diese auf der Validation vermerkt werden wenn die Anerkennung benützt wird.

Bei der Umstellung auf JAA Scheine hat Deutschland neue Nummern für diese Scheine eingeführt daher wurden die FAA Anerkennungen ungültig. Die CAA hat die gleichen Nummern weitergeführt und nur neu beschriftete Blätter ausgeteilt damit war die Validation weiterhin gültig. Hat viel Bürokratie bei der CAA vermieden. Hoffe das dies auch für die EASA Scheine so gemacht wird.

Grüße

5. Oktober 2011: Von  an Andreas Riedel

Das mit der Lizenznummer ist natürlich völlig richtig - nur wenn die sich ändert, braucht man eine neue Validation.

Dessen ungeachtet gilt aber auch:

- Wer mit N-reg und FAA-Lizenz außerhalb der USA fliegt, braucht ein Funksprechzeugnis der FCC.

- Wer mit einer validierten FAA-Lizenz fliegt, braucht einen gültigen flight review (den Begriff BFR kennen die US-Vorschriften nicht, auch wenn er verbreitet ist)

5. Oktober 2011: Von Stefan Kondorffer an 
Wer kontrolliert denn eigentlich die Einhaltung der FAA Regeln im Ausland?
5. Oktober 2011: Von  an Stefan Kondorffer

>Wer kontrolliert denn eigentlich die Einhaltung der FAA Regeln im Ausland?

NTSB und die Versicherung, sobald was passiert.

5. Oktober 2011: Von Andreas Riedel an 

Bei einer "Validation" fliegt man nicht mit einer validierten FAA Lizenz sondern mit einer validierten Deutschen, Englischen oder sonst einer Lizenz. Wenn Sie das meinten liegen Sie richtig.

Sie benötigen kein Funksprechzeugnis sondern eine

"Restricted Radiotelephone Operator Permit-Limited Use Lizenz falls Sie außerhalb der US fliegen. Abgesehen davon geht man doch davon aus das jeder PPL Inhaber doch hoffentlich ein Funksprechzeugnis hat wenn er N-registriert fliegt und sich außerhalb seines Heimatplatzes bewegt.

Außeredem muss der Satz "English proficient" auf Ihrer Validation stehen.

Mehr ist, mein ich, nicht zu sagen.

5. Oktober 2011: Von Stefan Kondorffer an 
Und Mitarbeiter des NTSB kontrollieren auch tatsaechlich ausserhalb der USA? Gibt's da in der ICAO eine Grundlage für? Wie läuft das in der Praxis ab? Versicherung ist klar, ging mir auch nicht darum, eine Lücke zu finden, interessiert mich nur, wie das in der Praxis umgesetzt wird.
5. Oktober 2011: Von  an Stefan Kondorffer
> Und Mitarbeiter des NTSB kontrollieren auch tatsaechlich ausserhalb der USA? ###-MYBR-###
t class="Apple-style-span" face="Verdana, Arial, Helvetica, Geneva, sans-serif">Aber selbstverständlich. Immer wo ein N-reg runterfällt ist auch NTSB zur Stelle.

5. Oktober 2011: Von Stefan Kondorffer an 
Ich spreche aber nicht vom runterfallen, sondern vom ramp-check und der entsprechenden Rechtsgrundlage.
6. Oktober 2011: Von Michael Ladstätter an Andreas Riedel

Meines bescheidenen Wissens ist die EASA ja kein ICAO Mitglied - wenn nun alle nationalen Lizenzen abgeschafft/limitiert oder ungültig werden und man mit einer dann von der EASA ausgestellten Lizenz ausserhalb der EU fliegt könnten ja die dortigen Behörden auf die Idee kommen, dass man mit der EASA Lizenz ja eigentlich nur im EASA Raum fliegen darf - nur ICAO Mitglieder dürfen im gesamten ICAO Raum fliegen - haben sich das die EASA Regelexperten mal durchgedacht ? Glaube wohl kaum - was wird es für einen Aufschrei geben, wenn zum Beispiel Brasilen sagt, mit der EASA Lizenz darf man nicht nach Brasilien fliegen - nach ICAO Vertrag ohne weiteres denkbar - warum man in Köln das Rad nach 60 Jahren funktionerenden Lizenzensystem neu erfinden muss ist wohl nur mit europäischem Bürokratentum zu erklären

Michael P. Ladstätter

6. Oktober 2011: Von  an Michael Ladstätter
Da ist ein Denkfehler drin:
Die EASA stellt ja keine Lizenzen aus, das macht ja immer noch die nationale Behörde. Die EASA macht nur die gesetzliche Grundlage.
8. Oktober 2011: Von Michael Ladstätter an 
wer ist dann fuer die Einhaltung der ICAO Vertraege zustaendig - wenn die EASA diese bricht sind die nationalen Behoerden dafuer verantwortlich ?

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