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5. Oktober 2011: Von Andreas Riedel an Julian Koerpel

Sobald sich irgendetwas an der zugrundeliegenden Lizenz ändert (Verlängerung, neues Classrating, Änderung Adresse etc), so wird die ausgestellte Validation ungültig und muss neu durch die FAA ausgestellt werden !
Ich habe viele Validations aus den vergangenen Jahren gesehen, die ungültig geworden sind, weil vergessen wurde, bei Einführung vxn JAA neue FAA Validations zu beantragen.

Ist so nicht richtig Herr Körpel, Originalwortlaut auf der Validation:

Issued on basis of and valid only when accompanied by "country name" pilot licence number .......

All limitations and restrictions on the "country name" pilot licence apply.

d.h. das wenn die Pilotenscheinnummer die gleiche, die auf der Validation vermerkt ist, bleibt auch die Annerkennung/Gültigkeit der FAA bestehen bleibt.

Habe dies vor einiger Zeit mit der FAA abgeklärt.

Die Validation hat nichts mit meiner Anschrift oder sonst irgend etwas zu tun. Solange mein Pilotenschein mit seinen Eintragungen gültig ist, ist auch meine Validation gültig.

Bei einem Eintrag von neuen Ratings müssen diese auf der Validation vermerkt werden wenn die Anerkennung benützt wird.

Bei der Umstellung auf JAA Scheine hat Deutschland neue Nummern für diese Scheine eingeführt daher wurden die FAA Anerkennungen ungültig. Die CAA hat die gleichen Nummern weitergeführt und nur neu beschriftete Blätter ausgeteilt damit war die Validation weiterhin gültig. Hat viel Bürokratie bei der CAA vermieden. Hoffe das dies auch für die EASA Scheine so gemacht wird.

Grüße

5. Oktober 2011: Von  an Andreas Riedel

Das mit der Lizenznummer ist natürlich völlig richtig - nur wenn die sich ändert, braucht man eine neue Validation.

Dessen ungeachtet gilt aber auch:

- Wer mit N-reg und FAA-Lizenz außerhalb der USA fliegt, braucht ein Funksprechzeugnis der FCC.

- Wer mit einer validierten FAA-Lizenz fliegt, braucht einen gültigen flight review (den Begriff BFR kennen die US-Vorschriften nicht, auch wenn er verbreitet ist)

5. Oktober 2011: Von Stefan Kondorffer an 
Wer kontrolliert denn eigentlich die Einhaltung der FAA Regeln im Ausland?
5. Oktober 2011: Von  an Stefan Kondorffer

>Wer kontrolliert denn eigentlich die Einhaltung der FAA Regeln im Ausland?

NTSB und die Versicherung, sobald was passiert.

5. Oktober 2011: Von Andreas Riedel an 

Bei einer "Validation" fliegt man nicht mit einer validierten FAA Lizenz sondern mit einer validierten Deutschen, Englischen oder sonst einer Lizenz. Wenn Sie das meinten liegen Sie richtig.

Sie benötigen kein Funksprechzeugnis sondern eine

"Restricted Radiotelephone Operator Permit-Limited Use Lizenz falls Sie außerhalb der US fliegen. Abgesehen davon geht man doch davon aus das jeder PPL Inhaber doch hoffentlich ein Funksprechzeugnis hat wenn er N-registriert fliegt und sich außerhalb seines Heimatplatzes bewegt.

Außeredem muss der Satz "English proficient" auf Ihrer Validation stehen.

Mehr ist, mein ich, nicht zu sagen.

5. Oktober 2011: Von Stefan Kondorffer an 
Und Mitarbeiter des NTSB kontrollieren auch tatsaechlich ausserhalb der USA? Gibt's da in der ICAO eine Grundlage für? Wie läuft das in der Praxis ab? Versicherung ist klar, ging mir auch nicht darum, eine Lücke zu finden, interessiert mich nur, wie das in der Praxis umgesetzt wird.
5. Oktober 2011: Von  an Stefan Kondorffer
> Und Mitarbeiter des NTSB kontrollieren auch tatsaechlich ausserhalb der USA? ###-MYBR-###
t class="Apple-style-span" face="Verdana, Arial, Helvetica, Geneva, sans-serif">Aber selbstverständlich. Immer wo ein N-reg runterfällt ist auch NTSB zur Stelle.

5. Oktober 2011: Von Stefan Kondorffer an 
Ich spreche aber nicht vom runterfallen, sondern vom ramp-check und der entsprechenden Rechtsgrundlage.
6. Oktober 2011: Von Michael Ladstätter an Andreas Riedel

Meines bescheidenen Wissens ist die EASA ja kein ICAO Mitglied - wenn nun alle nationalen Lizenzen abgeschafft/limitiert oder ungültig werden und man mit einer dann von der EASA ausgestellten Lizenz ausserhalb der EU fliegt könnten ja die dortigen Behörden auf die Idee kommen, dass man mit der EASA Lizenz ja eigentlich nur im EASA Raum fliegen darf - nur ICAO Mitglieder dürfen im gesamten ICAO Raum fliegen - haben sich das die EASA Regelexperten mal durchgedacht ? Glaube wohl kaum - was wird es für einen Aufschrei geben, wenn zum Beispiel Brasilen sagt, mit der EASA Lizenz darf man nicht nach Brasilien fliegen - nach ICAO Vertrag ohne weiteres denkbar - warum man in Köln das Rad nach 60 Jahren funktionerenden Lizenzensystem neu erfinden muss ist wohl nur mit europäischem Bürokratentum zu erklären

Michael P. Ladstätter

6. Oktober 2011: Von  an Michael Ladstätter
Da ist ein Denkfehler drin:
Die EASA stellt ja keine Lizenzen aus, das macht ja immer noch die nationale Behörde. Die EASA macht nur die gesetzliche Grundlage.
8. Oktober 2011: Von Michael Ladstätter an 
wer ist dann fuer die Einhaltung der ICAO Vertraege zustaendig - wenn die EASA diese bricht sind die nationalen Behoerden dafuer verantwortlich ?

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