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5. Oktober 2011: Von  an Andreas Riedel

Das mit der Lizenznummer ist natürlich völlig richtig - nur wenn die sich ändert, braucht man eine neue Validation.

Dessen ungeachtet gilt aber auch:

- Wer mit N-reg und FAA-Lizenz außerhalb der USA fliegt, braucht ein Funksprechzeugnis der FCC.

- Wer mit einer validierten FAA-Lizenz fliegt, braucht einen gültigen flight review (den Begriff BFR kennen die US-Vorschriften nicht, auch wenn er verbreitet ist)

5. Oktober 2011: Von Stefan Kondorffer an 
Wer kontrolliert denn eigentlich die Einhaltung der FAA Regeln im Ausland?
5. Oktober 2011: Von  an Stefan Kondorffer

>Wer kontrolliert denn eigentlich die Einhaltung der FAA Regeln im Ausland?

NTSB und die Versicherung, sobald was passiert.

5. Oktober 2011: Von Andreas Riedel an 

Bei einer "Validation" fliegt man nicht mit einer validierten FAA Lizenz sondern mit einer validierten Deutschen, Englischen oder sonst einer Lizenz. Wenn Sie das meinten liegen Sie richtig.

Sie benötigen kein Funksprechzeugnis sondern eine

"Restricted Radiotelephone Operator Permit-Limited Use Lizenz falls Sie außerhalb der US fliegen. Abgesehen davon geht man doch davon aus das jeder PPL Inhaber doch hoffentlich ein Funksprechzeugnis hat wenn er N-registriert fliegt und sich außerhalb seines Heimatplatzes bewegt.

Außeredem muss der Satz "English proficient" auf Ihrer Validation stehen.

Mehr ist, mein ich, nicht zu sagen.

5. Oktober 2011: Von Stefan Kondorffer an 
Und Mitarbeiter des NTSB kontrollieren auch tatsaechlich ausserhalb der USA? Gibt's da in der ICAO eine Grundlage für? Wie läuft das in der Praxis ab? Versicherung ist klar, ging mir auch nicht darum, eine Lücke zu finden, interessiert mich nur, wie das in der Praxis umgesetzt wird.
5. Oktober 2011: Von  an Stefan Kondorffer
> Und Mitarbeiter des NTSB kontrollieren auch tatsaechlich ausserhalb der USA? ###-MYBR-###
t class="Apple-style-span" face="Verdana, Arial, Helvetica, Geneva, sans-serif">Aber selbstverständlich. Immer wo ein N-reg runterfällt ist auch NTSB zur Stelle.

5. Oktober 2011: Von Stefan Kondorffer an 
Ich spreche aber nicht vom runterfallen, sondern vom ramp-check und der entsprechenden Rechtsgrundlage.

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