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Das neue Heft erscheint am 1. Juni
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. Oktober 2011: Von Thore L. an Julian Koerpel
Ja, das Thema hatten wir ja schon mal angeschnitten. Das bedeutet natuerlich im Umkehrschluss auch, dass wer jetzt seinen Wohnsitz zB in Andorra anmeldet, N-Reg in ganz Europa MIT FAA Lizenz und OHNE EASA Lizenz fliegen darf, nur halt nicht in Andorra. Und da es fuer EU Buerger die freie Wohnortswahl gibt...
5. Oktober 2011: Von Jan Nestler an Thore L.
Gestern habe ich mal in der Papier-Pilot-und-Flugzeug gelesen. Dabei ist mir aufgefallen, dass immer von "Operators residing in the EU" die Rede ist, wenn es um die nicht-Anerkennung von FAA-Lizenzen geht.
Das heißt, dass man mit einem Wohnort in der Schweiz nicht unter diese limits fallen würde und munter in ganz EASA-Land fliegen dürfte
Andererseits regelt die EASA aber auch die Schweiz mit. Das heißt, dass man mit Schweizer Wohnort an eine EASA-Lizenz kommt, die Europaweit gilt.
Da passt doch wieder mal einiges nicht so recht zusammen. Oder gibt es da irgendwelche Sonderabkommen?

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