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5. Oktober 2011: Von Jan Nestler an Thore L.
Gestern habe ich mal in der Papier-Pilot-und-Flugzeug gelesen. Dabei ist mir aufgefallen, dass immer von "Operators residing in the EU" die Rede ist, wenn es um die nicht-Anerkennung von FAA-Lizenzen geht.
Das heißt, dass man mit einem Wohnort in der Schweiz nicht unter diese limits fallen würde und munter in ganz EASA-Land fliegen dürfte
Andererseits regelt die EASA aber auch die Schweiz mit. Das heißt, dass man mit Schweizer Wohnort an eine EASA-Lizenz kommt, die Europaweit gilt.
Da passt doch wieder mal einiges nicht so recht zusammen. Oder gibt es da irgendwelche Sonderabkommen?

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