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97 Beiträge Seite 1 von 4

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Leserflugzeug | Selbstkostenflüge (Kostenteilung) mit N-registrierten LFZ  
4. Oktober 2017: Von Mike Buhl 

Hallo LISA Flieger,

ist es tatsächlich illegal mit einer N-Registrierten Maschine in Deutschlang Kostenteilungsflüge (wie z.B. WINGLY) durchzuführen?
Wer weiß da was?

VG

Mike

4. Oktober 2017: Von Erik N. an Mike Buhl

Ja, weil die FAA das verbietet, und die ist für diese Flugzeuge zuständig. Sonst ist die N-reg ja ach so toll :)

4. Oktober 2017: Von Achim H. an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Es ist etwas komplizierter.

Bei dem FAA-Verbot geht es um die Pilotenlizenz (Abgrenzung PPL zu CPL). Wird das N-reg mit einer Nicht-FAA-Lizenz geflogen, greift der Paragraph also nicht. Die FAA erlaubt es, N-regs mit einer ausländischen ICAO-Lizenz innerhalb des Gebietes des jeweiligen Staates zu fliegen. Also N-reg von Stuttgart nach Hamburg mit einem von Deutschland ausgestellten PPL. Ein grenzüberschreitender Flug muss jedoch mit FAA-Lizenz erfolgen und dann gelten die Einschränkungen wie "common purpose" etc.

4. Oktober 2017: Von Tobias Schnell an Achim H.

Bei dem FAA-Verbot geht es um die Pilotenlizenz

Bist Du Dir da sicher? Die cost sharing rules stehen zwar in 61.113 (also im "Part FCL", und nicht in den OPS-Regeln), aber beim Feldzug gegen die US-Flightsharing-Seiten beruft sich die FAA u.a. auf dieses (ihr eigenes) AC, das die FAA-Definition von "Common Carriage" enthält. Und da ist man mit dem "holding out" über eine sharing-website auch schnell bei der Forderung nach einem Part 135-certificate, also einem AOC.

https://www.faa.gov/documentLibrary/media/Advisory_Circular/AC%20120-12A.pdf

Tobias

4. Oktober 2017: Von Achim H. an Tobias Schnell

Das wäre wiederum die Abgrenzung CPL zu AOC. Ich glaube kaum, dass das bei Wingly & Co die wirkliche Frage ist.

There are four elements in
defining a common carrier; (1) a holding out of a willingness to (2) transport
persons or property (3) from place to place (4) for compensation.

Beim Wingly-Modell erhält der Pilot keine Vergütung, im Gegenteil, er/sie bezahlt einen Teil der Kosten. Bei dem erwähnten nicht zulässigen Umgehungsmodell der Kasinos mit "kostenlosen" Flügen ist ja der Knackpunkt, dass das Kasino sehrwohl Geld verdient.

"compensation" ist ein Rechtsbegriff im US Englisch, es impliziert einen Verdienst:


n. 1) payment for work performed, by salary, wages, commission or otherwise. It can include giving goods rather than money. 2) the amount received to "make one whole" (or at least better) after for an injury or loss, particularly that paid by an insurance company either of the party causing the damage or by one's own insurer.

4. Oktober 2017: Von Tobias Schnell an Achim H.

Also wäre Deiner Ansicht nach ein Wingly-Flug von D nach F mit N-reg legal, wenn der Pilot einen US-CPL besitzt?

Tobias

4. Oktober 2017: Von Achim H. an Tobias Schnell

Es würde jedenfalls nicht unter das AC fallen wegen der fehlenden "compensation".

4. Oktober 2017: Von Tobias Schnell an Achim H.

"compensation" ist ein Rechtsbegriff im US Englisch, es impliziert einen Verdienst

Dann verwirrt mich, warum 61.113 (a) zuerst sagt, dass ein PPL nicht "for compensation" fliegen darf, außer in den Ausnahmefällen (b) bis (h). Unter (c) kommt dann die pro-rata-Ausnahme für Passagierflüge:

A private pilot may not pay less than the pro rata share of the operating expenses of a flight with passengers, provided the expenses involve only fuel, oil, airport expenditures, or rental fees

Wenn das nicht unter "compensation" fällt, müsste man diese Ausnahme doch nicht spezifizieren, oder?

So gesehen sind viele US-Airlines vor der Konsolidierung keine "Common Carriers" gewesen - da haben die nämlich eher nichts verdient ;-)

Tobias

4. Oktober 2017: Von Tee Jay an Mike Buhl

Schau mal in die Facebook Gruppe Wingly-Piloten, dort hat ein Betroffener detailliert berichtet wie sein Charterer dieses untersagt hat, da die Versicherung genau deswegen nicht zahlen würde (commercial use).

4. Oktober 2017: Von Achim H. an Tobias Schnell

Fakt ist, dass die FAA die Mitflugbörsen nicht mag und sie mit mehr oder weniger stichhaltigen Argumenten sabotiert. EASA dagegen sieht die Plattformen positiv und hat sogar Grundsätze dafür entwickelt, so eine Art Zertifikat.

Ich wäre mit N-reg sehr vorsichtig.

5. Oktober 2017: Von Mike Buhl an Mike Buhl

Hallo zusammen,

hier die offizielle Antwort von Wingly:<

Hallo Mike, Danke für deine Nachricht. Die, dich erreichende Nachricht, ist falsch.
Das LBA sagt: Im Gegensatz zur Registrierung (Technik-Thema) und der Lizenz (Lizensierung) obliegt die Regelung des FlugBETRIEBS dem Staat, in dessen Bereich er stattfindet. Im LuftVG gab es bereits eine Ausnahme, die derartige Flüge in Deutschland regelt, unabhängig von Kennzeichen oder Lizenz. Mittlerweile regelt die EASA dies, der Kern der Aussage ist aber beibehalten worden. Flugbetrieblich hat die US-Administration hier (in Europa) keinen Einfluß.
Sprich: es ist legal. Wichtig ist aber: dass du schaust, ob du ausreichend Versicherungsschutz für EU Recht hast. Bist du z.B. Mitglied der AOPA gibt es i.d.R. einen extra Schutz. Hier müsstest du dich mit deinem Versicherer in Verbindung setzen, da wir logischerweise dafür keine pauschale Aussage treffen können.

Viele Grüße,

Lars
<

5. Oktober 2017: Von Erik N. an Mike Buhl Bewertung: +2.00 [2]

Meines Erachtens ist es eh nur eine Frage der Zeit, bis da jemand reingrätscht...

5. Oktober 2017: Von Mike Buhl an Erik N.

Yep, da kommt schnell Neid auf... und für Einige (1-Mann LTBs) auch pure Existenzangst....

5. Oktober 2017: Von Mike Buhl an Tee Jay

Hi Tee Jay,

genau nach der Lektüre habe ich ja diese Thread aufgemacht - aus kompletter Verwirrung :-)

5. Oktober 2017: Von Erik N. an Mike Buhl Bewertung: +2.00 [2]

Kann ich auch gut verstehen, daß die sich aufregen.

Ich will es mal konkreter formulieren: Ich bekomme Anfragen, in denen jemand von München nach Paris fliegen will. Ich bin aber in Mönchengladbach stationiert. Wenn ich jetzt nach München fliege, die abhole, nach Paris und wieder zurück fliege, dann wieder nach EDLN.

Was ist das dann ?

Ein durch die Auflage der Profitvermeidung konkurrenzlos günstiger Personen-Lufttransport. Nix anderes. Hat mit dem ursprünglichen Sinn der Kostenteilung eines ohnehin stattfindenden Fluges nicht mehr viel zu tun.

6. Oktober 2017: Von Lars Klein an Mike Buhl Bewertung: +1.00 [1]

Hi Mike,

auch wenn ich mir schon gedacht habe, dass es in diesem Thema landet, hätte ich mich doch auf eine kurze Nachfrage oder zumindest einen Hinweis gefreut.

Aber wie in der E-Mail gesagt: LBA und EASA sehen das wie oben. Wichtig ist die Versicherung. Anrufen, nachfragen, und wenn sie diesen Fall absichert, ist alles gut.

Viele Grüße

6. Oktober 2017: Von Richard Georg an Lars Klein Bewertung: +3.00 [3]

"Jeder ist seines Glückes Schmied"

Sicherheit in dieser Frage gibt es erst nach einem ausgeklagten Schadensfall.

Mein Mann

unser Vater

würde nochleben

wenn .............................................

6. Oktober 2017: Von Magnus Kopfer an Lars Klein

Hallo,

die FAA sieht das ja ganz klar, siehe

und
Gibt es von der FAA ein verbindliches Statement, dass sie dem hier zustimmt?
Hallo Mike, Danke für deine Nachricht. Die, dich erreichende Nachricht, ist falsch.
Das LBA sagt: Im Gegensatz zur Registrierung (Technik-Thema) und der Lizenz (Lizensierung) obliegt die Regelung des FlugBETRIEBS dem Staat, in dessen Bereich er stattfindet. Im LuftVG gab es bereits eine Ausnahme, die derartige Flüge in Deutschland regelt, unabhängig von Kennzeichen oder Lizenz. Mittlerweile regelt die EASA dies, der Kern der Aussage ist aber beibehalten worden. Flugbetrieblich hat die US-Administration hier (in Europa) keinen Einfluß.
6. Oktober 2017: Von Lars Klein an Magnus Kopfer

Frag die FFA doch einfach Mal in Bezug auf das von mir genannte Zitat.

8. Oktober 2017: Von Guido Warnecke an Richard Georg Bewertung: +5.00 [5]

Da hast Du 100% Recht!
Ich persoenlich halte vom diesem flight sharing Konzept nichts und wuerde mich / und Familie auch nicht in so einen Flieger reinsetzen.

Beim Uber Taxi ist das noch ok - das sind auch keine professional driver (mit Ausnahme im Staat NY), ist aber auch nicht so komplex und gefaehrlich wie Fliegen.

Wenn der erste fatal accident kommt und vor Gericht geht ist Schluss.

Wir haben in USA immer noch jede Menge illegale "Charter"so richtig kommt man da nich ran.

Happy Landings,
Guido

10. Oktober 2017: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an Guido Warnecke Bewertung: +7.00 [7]

Beim Uber Taxi ist das noch ok - das sind auch keine professional driver (mit Ausnahme im Staat NY), ist aber auch nicht so komplex und gefaehrlich wie Fliegen.

Hier liegt aber aus meiner Sicht ein Missverständnis vor.

Uber Fahrer erwirtschaften mit ihren Fahrten einen Gewinn. Plattformen, die kostengeteilte Flüge anbieten, wären am ehesten vergleichbar mit Mitfahrzentralen wie blablacar. Hier teilen sich Fahrer und Mitfahrer gemeinsam die direkten Kosten der Fahrt. Ich weiß nicht, ob es dieses Konzept in den USA überhaupt gibt.

Ist nun der Gedanke der Share Economy in der privaten Fliegerei nicht legitim, weil das Risiko, mit einem grenzlabilen Bruch(privat)piloten mitzufliegen, zu groß ist? Sorry für die Überspitzung. Letztlich sind ja beide Argumentationen nachvollziehbar: A) Das Anbieten von kostengeteilten Flügen muss unterbunden werden, um den ahnungslosen "Passagier" vor einem unüberblickbaren Risiko zu schützen oder B) Das Anbieten von kostengeteilten Flügen darf, ähnlich wie das Anbieten von kostengeteilten Fahrten/Unterkünften/Abendessen (Mitesszentrale) etc. nicht untersagt werden, denn der mündige Bürger muss sich in einem freien Markt selbst das für ihn passende Angebot aussuchen und kann sich auch informieren und entscheiden, worauf er sich einlässt. Nachtrag zu B) ..und ausserdem erkennt man an, dass sich Menschen in den seltensten Situationen ein einigermaßen realistisches Bild der Risikolage machen (können), in der sie sich befinden - Siehe Menschen, die öffentliche Plätze wegen Terrorgefahr meiden, aber weiterhin fröhlich Fenster putzen (https://www.spiegel.de/panorama/unfaelle-im-haushalt-fast-10-000-menschen-sterben-jedes-jahr-a-1133212.html).

Und dann erstaunt es mich, dass die FAA als Behörde eines Landes, welches ansonsten die Eigenverantwortlichkeit des Bürgers ach so sehr in den Vordergrund rückt und ohne mit der Wimper zu zucken diese Bürger auch noch bis unter die Zähne bewaffnet, "with a straight face" es diesen Bürgern untersagt, bei Privatpiloten gegen Kostenbeteiligung mitzufliegen, wenn die nicht zum gleichen Football-Spiel wollen (common purpose). Das passt konzeptionell hinten und vorne nicht zusammen.

Dass Du, Guido, persönlich nicht "in so einem Flieger" einsteigen würdest, ist ja auch vollkommen legitim. Ich habe großen Respekt vor Deinen Ferry Flights, wofür es mitunter großen Mut braucht. Die Gefahren sind andere, aber nach meinem persönlichen Dafürhalten auch größere. Ich selber nehme sehr gerne Leute mit, denen diese Welt der Fliegerei jenseits der komerziellen Airlines sonst versperrt bleiben würde und ich fliege auch immer gerne bei anderen Piloten mit, sei es, weil das auch mal entspannt ist, oder weil man auch noch etwas dazulernt.

10. Oktober 2017: Von  an Patrick Whiskey Echo Yankee Bewertung: +2.00 [2]

Ich wiederum würde - nie! - bei einem Privatpiloten mitfliegen, den ich nicht (gut) kenne. Ich finde die Idee abenteuerlich, sich als Laie zu einem unbekannten SEP-/MEP-Piloten ins Flugzeug zu setzen. Würden diese das echte Risiko kennen, hätte sich das Geschäftsmodell schnell erledigt.

Die Ferryflüge eines Berufspiloten, der nur sein eigenes Leben verantwortet, lassen sich damit nicht vergleichen.

10. Oktober 2017: Von Aristidis Sissios an Richard Georg

Mein Mann

unser Vater

würde nochleben

wenn .............................................

Das könnte jeder sagen der in so einer Freizeit Aktivität jemand verlieren würde. Dabei braucht es nicht privat Flugzeug sein, es reicht Motorrad, Fahrrad, Seilbahn, carousel .... was da alles gibt.

Was hätte ich sagen können wenn mein Kind (ich habe es zwar verboten aber man ist nicht immer dabei) bei dem anderen auf sein gut motorisierten „Moped“ einsteigt um eine Runde zu drehen und dabei was passiert?

Die andere Partei würde mit Sicherheit sagen...“selber Schuld“

Was wir hier brauchen ist ein Zettel (sowas wie Erklärung) vom Fluggast unterzeichnet bei dem sowas wie ...“auf eigene Risiko...blablabla....“ drauf steht.

Übrigens sowas ähnliches musste selbst bei einer Hochseilbahn-Fahrt -trotzt stolzen Preis- irgendwo in Kempten Umgebung, unterzeichnen.

Edit: unabhängig von der Registration (ob N-, D- was auch immer)

10. Oktober 2017: Von Hubert Eckl an 

Alexis, da ist was dran! Bei " kann man da mal mitfliegen?" der Vereinsgäste tun sich erschreckend oft ( nicht immer!) die Sportsfreunde hervor, welche nicht gerade die Sterne des Sujets sind, wenn sie sich als Pilot empfehlen, hervor tun. (Im Segelflug ist das noch etwas anders. Da achten die Startleiter und die Statuten darauf, daß es Trainiierte machen.) Nicht seltener Vereinskneipendialog: " Mit wem fliegt der Gast da?"-"Mit dem xxxx!" Grinsendes Nicken. Der Vergleich ist der Feind des Guten.

10. Oktober 2017: Von Daniel K. an  Bewertung: +2.00 [2]

Was siehst du als konkrete Gefahr beim Fliegen mit einem mehr oder weniger unbekannten PIC an? Das interessiert mich. Denn im Umkehrschluss lese ich heraus: fliegen ist so gefährlich, das muss doch unterbunden werden. Kann sein, dass ich hier übertrieben reagiere. Ich bin bei Wingly angemeldet und würde nie diese Paris-Dakar Fluganfragen beantworten. Aber die Rundflüge, die ich so oder so mache, die erfreuen sich doch einiger Beliebtheit. Da steigen Wildfremde bei mir ein. Aber wenn ich schon durch den Mailverkehr kein gutes Gefühl habe, dann lasse ich es auch bleiben. Aber zurück zu deinem Einwand. Wir Piloten sind doch gegängelt durch ZÜP und Medical. Dazu alle zwei Jahre die Verlängerung SEP. Dann gibt es noch die 90 Tage Regel und Wingly selbst veröffentlicht auch noch meine Flugstundenanzahl (und die Anzahl auf dem Flugzeugtyp). Wenn jetzt auch noch wir Piloten uns öffentlich (und nix anderes ist das Internet) Misstrauen zusprechen, ist das kein gutes Zeichen (und scheinbar ein Beleg dafür, dass es ZÜP und andere Restriktionen doch braucht).


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