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19. Mai 2017: Von R. F. an Tobias Schnell

Wirklich sicher, daß nur petrochemisch angetrieben Lfz über 5000ft einen xpdr brauchen? Ich bin der Ansicht, daß dies verbindlich ist.

Die Aussage, wegen StVO war darauf bezogen, das als ich jung war nicht alles wusste/ hätte wissen müssen, was ich damals tat

Gruß

Robert

19. Mai 2017: Von Tobias Schnell an R. F. Bewertung: +2.00 [2]

Meiner Meinung nach gilt seit SERA nicht mal mehr die alte 5000ft-Regel - der einschlägige Paragraph ist in der neuen LuftVO nicht mehr enthalten. Demnach besteht in E außerhalb von TMZs gar keine Transponderpflicht mehr.

Die alte Regel galt aber definitiv nur für Motorflugzeuge.

Tobias

19. Mai 2017: Von Wolfgang Lamminger an Tobias Schnell

In SERA.6005 ist u.a. die Transponderpflicht in TMZ geregelt.

SERA.6005:

...

c) Lufträume, die zur Zone mit Funkkommunikationspflicht und/oder Zone mit Transponderpflicht erklärt wurden, sind im Luftfahrthandbuch entsprechend auszuweisen

Die Transponderpflicht oberhalb 5.000 MSL (3.500 GND) ergibt sich (derzeit noch?!) aus der FSAV (zuletzt geändert 12.12.2016)

§ 4
Flugsicherungsausrüstung für Flüge nach Sichtflugregeln

...

(5) Für folgende Flüge nach Sichtflugregeln müssen Luftfahrzeuge mit einem Sekundärradar-Antwortgerät (Transponder) ausgerüstet sein:

1. Flüge in Lufträumen der Klassen C sowie D (nicht Kontrollzone),
2. Flüge in Lufträumen mit vorgeschriebener Transponderschaltung (Transponder Mandatory Zone - TMZ),
3. Flüge bei Nacht im kontrollierten Luftraum,
4. Flüge mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen, ausgenommen in der Betriebsart Segelflug, oberhalb 5000 Fuß über NN oder oberhalb einer Höhe von 3500 Fuß über Grund, wobei jeweils der höhere Wert maßgebend ist.

19. Mai 2017: Von Markus Doerr an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]

Wenn du einen hast, mußt du den einschalten:

  1. SERA.13001 Betrieb eines SSR-Transponders

    1. a) Verfügt das Luftfahrzeug über einen betriebsfähigen SSR-Transponder, hat der Pilot den Transponder während des Fluges durchgängig zu betreiben, unabhängig davon, ob sich das Luftfahrzeug innerhalb oder außerhalb eines Luftraums befindet, in dem Sekundärrundsichtradar (SSR) für Zwecke des Flugverkehrsdienstes verwendet wird.

19. Mai 2017: Von Tobias Schnell an Markus Doerr

Wenn du einen hast, mußt du den einschalten

Das ist klar - danke für die Ergänzung.

Tobias


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