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19. Mai 2017: Von Markus Doerr an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]

Wenn du einen hast, mußt du den einschalten:

  1. SERA.13001 Betrieb eines SSR-Transponders

    1. a) Verfügt das Luftfahrzeug über einen betriebsfähigen SSR-Transponder, hat der Pilot den Transponder während des Fluges durchgängig zu betreiben, unabhängig davon, ob sich das Luftfahrzeug innerhalb oder außerhalb eines Luftraums befindet, in dem Sekundärrundsichtradar (SSR) für Zwecke des Flugverkehrsdienstes verwendet wird.

19. Mai 2017: Von Tobias Schnell an Markus Doerr

Wenn du einen hast, mußt du den einschalten

Das ist klar - danke für die Ergänzung.

Tobias


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