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26. November 2017: Von  an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Es gibt schon einen wesentlichen Unterschied zwischen Tag und Nacht. Aber ich trau' mich nicht, es zu erklären ... in Erwartung der vielen roten Noten ;-)

26. November 2017: Von Achim H. an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]

Nacht-VFR ist eine ganz andere Nummer als Tag-VFR. Das muss zu Recht geschult werden. Ob man dafür einen besonderen Schein braucht, ist eine andere Sache. Auch in den USA wird es geschult. Selbst beim Autoführerschein wird es geschult.

26. November 2017: Von Chris _____ an Malte Höltken

Bei der Ausbildung gebe ich dir recht, wobei die andernorts problemlos in die allgemeine (Tag-)ausbildung integriert wird. Wird halt mal nachts geflogen. Nur wir machen da ein Bohei draus*.

Mein Amuesement bezieht sich auf mein eigenes Erlebnis: CB-IR mit mehr als ausreichender Flugerfahrung, auch in IMC und in der Nacht. Bekomme aber kein "Night rating" ohne eine rrrrichtige teutsche Ausbildung.

Aber da die Plaetze ja eh nachts schliessen, ist auch meine Aufregung darueber begrenzt.

PS *bevor mir jemand nachsagt, ich wuerde da eine letale Gefahr verharmlosen: NVFR ist zu einem guten Teil nix andres als VFR in IMC! Ich werde nie vergessen, wie ich als Anfaenger (bereits mir IR) nachts von Mariposa unter VFR abgehoben bin und dann doch irgendwie ueberrascht war, ploetzlich GAR NICHTS mehr zu sehen ausserhalb des Fliegers. Nicht auf einem IFR-Flugplan, musste ich die Platzrunde (teilweise) komplett blind fliegen. Zum Glueck wusste ich noch, auf welcher Seite der Berg ist...

26. November 2017: Von Richard Georg an Achim H.

Nachtflug ist bei uns auch nur Schulung ohen Prüfung und nur Eintrag in bestehenden Schein. Keine Erneuerung, Verlängerung und dgl. erforderlich, nicht an SEP, MEP, VFR, IFR oder dgl. gebunden.

Geht es noch einfacher?

26. November 2017: Von Chris _____ an  Bewertung: +1.00 [1]

Alexis, mein "bei Tag und Nacht ist alles gleich" war ein Zitat einer Aussage in einem frueheren Posting und bezog sich dort auf die Regularien. Der Schein hat ja was mit Regularien zu tun.

Den Unterschied zwischen Tag und Nacht muss man tatsaechlich nicht erklaeren.

26. November 2017: Von Malte Höltken an Achim H.

Hier wird es ja auch nur geschult. Der Kurs schließt ja ohne Prüfung ab. Bürokratie ist wirklich minimalistisch dafür daß es kein Standardbestandteil des PPL(A) ist.

26. November 2017: Von Chris _____ an Richard Georg

dann ist es inkonsequent, zwar "competency-based" IR zu vergeben (was ich richtig finde), aber nicht NVFR.

26. November 2017: Von Bernhard Sünder an Chris _____
  1. Fliegen bei Tag oder bei Nacht sind zwei unterschiedliche Sachen und müssen geschult werden.
  2. Wo bitte schön gibt es das Extra-Scheinchen für IR? Bei IR gibt es keinen Unterschied.
26. November 2017: Von Chris _____ an Bernhard Sünder

Bernhard,

wenn du das netterweise noch dem LBA mitteilen koenntest.... von dem habe ich schriftlich mit meiner IR-Eintragung, dass es "leider nicht moeglich" ist, die Nachtflugberechtigung gleich mit einzutragen. (Bei der VFR-Umschreibung des US-PPL sah die Landesbehoerde das genauso. "Leider").

Aber sicher macht das irgendwo einen Sinn... ich bin einfach noch nicht drauf gekommen.

26. November 2017: Von Chris _____ an Richard Georg

Richard: "geht es noch einfacher?" ja - durch direkte Anerkennung bei der Umschreibung eines auslaendischen Scheins bei entsprechender Flugerfahrung.

Oder indem man es gleich in die Grundausbildung integriert. Wie in USA praktiziert.

26. November 2017: Von Achim H. an Bernhard Sünder Bewertung: +1.00 [1]

IR setzt VFR-Nacht vorraus. Allerdings kann bei medizinischen Gründen ein IR mit Limitierung auf Tag ausgestellt werden.

26. November 2017: Von  an Bernhard Sünder

Bei mir war NVFR die Voraussetzung für das IR. Kann mich noch gut erinnern, wie wir eine ganze Nacht durch Deutschalnd flogen, um das abzuarbeiten, inklusive eines Low Approaches auf Tegel ...

26. November 2017: Von Johannes König an Chris _____

Es steht dir frei, das auch in Deutschland in der Grundausbildung zu fliegen. Der Unterschied ist, dass du in Deutschland die Wahl hast.

Der Vorteil dieser Wahlfreiheit ist übrigens, dass man in D seinen PPL an einem Platz machen kann, der keinen Nachtbetrieb hat. Und das sind im Gegensatz zu den USA der Großteil der Plätze.
(Ergänzung: Und auf einem Flugzeug, das nicht NVFR-ausgerüstet ist, wie in meinem Fall ein TMG)

Ich finde die aktuelle Regelung gar nicht so nicht schlecht...

26. November 2017: Von Chris _____ an Achim H.

Achim, ich habe IR und kein NVFR. Nicht aus medizinischen Gruenden. (also jedenfalls nicht bei mir. Wenn dann bei den Leuten vom LBA :-)

Yes Sir, das gibt es. Aber vermutlich nur hier.

26. November 2017: Von Chris _____ an Johannes König

"gar nicht so schlecht", dass eine Umschreibung zusaetzlich verkompliziert wird?

Ich habe andernorts geschrieben, was es braucht, um einen banalen US-PPL mit IR hierher umzuschreiben. Ich will's hier nicht wiederholen. Nur soviel: fuer den Nachtflug braucht es dann on top nochmal 5 (oder so) Stunden. In einem Land, wo viele Plaetze nachts schliessen.

Naja, "gar nicht so schlecht" in dem Sinn, dass es immer schlimmer sein koennte. Aber optimal wohl kaum.

26. November 2017: Von  an Chris _____

Du hast ein deutsches IFR ohne NVFR? Davon höre ich zum ersten Mal. 2002 war NVFR Pflicht für die IFR-Ausbildung.

26. November 2017: Von Chris _____ an 

gibt fuer alles ein erstes Mal :-)

26. November 2017: Von Richard Georg an Bernhard Sünder

Die Frage 2 Verstehe ich nicht.

Es gibt auch keinen extra Schein für IFR.

Bei CPL mit kassischem IFR ist im Schein z. B. eingetragen

MER (land)

PIC bis ...

IFR bis ...

SEP (land)

PIC bis ....

IFR bis ....

"night" ist hier nicht gesondert eingetragen, da es das klassische IFR nur mit Nachtflugberechtigung gab.

nur bei sonstigen Berchtigungen wie FI ist "night" gesondert als Bestandteil was geschult werden darf eingetragen.

Bei PPL ist "Night" unter "sonstige Berechtigungen" mit unbefristet eingetragen.

Es gibt nur die Pilotenlizenz mit den Einträgen der verschiedenen Berechtigungen.

26. November 2017: Von Achim H. an Chris _____

Dann darfst Du kein IFR nachts fliegen.

26. November 2017: Von Chris _____ an Achim H.

so ist es

26. November 2017: Von Johannes König an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Ich rede von der Ausbildung (so wie du, in dem Post, auf den ich geantwortet habe). Du regst dich nun wieder über die Umschreibung auf. Sind 2 Paar Schuhe...

26. November 2017: Von Bernhard Sünder an Richard Georg

Egal ob "Night rating" oder bei mir "Extra-Scheinchen" für IFR bei Nacht, das ist natürlich eine nicht korrekt,e Formulierung. Du hast die korrekte Auflistung dargestellt. Aber zum Thema: Es gibt das klassische IFR nur mit Nachtflugberechtigung. D.h. Nacht ist hier keine Sonderqualifikation. Wenn "IR nicht bei Nacht" dann sind das spezifische Restriktionen , die aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Umschreibung möglich sind, aber die Ausnahmen sind.

26. November 2017: Von Stefan K. an Bernhard Sünder

@all.... FPL wie am Tag ohne Zusatz und kann natürlich auch zu Tag Zeiten beginnen und in die Nacht führen..... ab Januar werden die FIS Öffnungszeiten in Langen bis 20 Uhr LCL verlängert und man wird dann noch weniger den Übergang bemerken.....

26. November 2017: Von RotorHead an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

"IR setzt VFR-Nacht vorraus."

Falsch! - Das gilt schon seit einigen Jahren nicht mehr.

Auch das LBA wollte die Regeländerung erst nicht glauben. Statt allen PPL-Inhabern mit IR, die vormals ein Night Rating hatten, dieses wieder in die Lizenz einzutragen, haben nun IR-Inhaber ohne Night Rating eine Restriction unter den Bemerkungen in der Lizenz. - Bei einem Ramp Check außerhalb Deutschlands kann das für Ärger sorgen, da ein IR kein Night Rating mehr enthält und der Nachweis eines Night Rating ohne Eintrag in die Lizenz umständlich wird.

Noch etwas dazu: Für den Eintrag eines Night Rating in eine PPL muss tatsächlich eine Ausbildung nachgewiesen werden. Für die Erteilung einer CPL reicht der Nachweis von ausreichender Flugerfahrung bei Nacht. Da macht auch das LBA keine Schwierigkeiten.

26. November 2017: Von Achim H. an RotorHead Bewertung: +2.00 [2]

Ein IR mit Nachteinschränkung würde ich jetzt als nicht vollwertiges IR betrachten, denn es handelt sich ja um eine Einschränkung (darf nach IFR aber nicht nachts) und nicht mehr eine Qualifikation (darf VFR auch nachts).

Außer Nachtblindheit gibt es vermutlich wenige Gründe, das IR so zu limitieren. Man muss ja nicht nachts fliegen aber es wäre sehr unpraktisch, wenn man sich für den ungeplanten Fall der Fälle in die Illegalität begibt, vor allem in unseren Breiten, wo es bei SERA Nacht oft noch ziemlich hell ist.


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