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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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26. August 2014: Von Viktor Rothe an claus gern
Warum nicht einfach den US-IFR machen und mit N-registrierter Maschine die notwendigen Stunden zur Umschreibung fliegen?
27. August 2014: Von Lutz D. an Viktor Rothe
Weil das ab 2015 in EASA-Land nicht mehr für EU-Bürger geht?
27. August 2014: Von Wolff E. an Lutz D.
Es scheinen viele immer noch nicht zu wissen, das ein EU-Bürger/EU-Operator nur in Europa fliegen darf, wenn er eine EASA-Liznez ha. Würde mich nicht wundern, wenn es ab April 2015 verstärkt Ramp-Checks gibt, die speziell auf N-Maschinen gezielt sind und deren Lizenzen überprüfen. Vermutlich eine nette Einnahmequelle.
27. August 2014: Von Viktor Rothe an Wolff E.
Diese Frage ist eigentlich zweitrangig, wenn es um die IFR-Ausbildung als solche geht.
In den USA sind 40 IFR-Stunden vorgeschrieben, bis zu 10 Stunden Simulatortraining können angerechnet werden, wenn sie ein FAA-FI bestätigt. Weiterhin verlangt die FAA nach §61.65 lediglich 15 Stunden IFR-Training mit einem Fluglehrer.
Das heißt zusammengefasst: Man nimmt sich einen US-Fluglehrer, fliegt mit ihm auf eigenem Flugzeug 12 Stunden simuliert IFR, weitere 25 Stunden fliegt man simuliert IFR auf eigenem Flugzeug mit Sicherheitspilot in Deutschland, geht dann in die USA und macht dort mit einem örtlich ansässigen Fluglehrer die obligatorischen 3 Stunden Prüfungsvorbereitung, in denen der vorgeschriebene Dreiecksflug enthalten sein kann, und macht anschließend die Prüfung. Das geht bei einem USA-Aufenthalt von wenigen Tagen.
Die weiteren 25 Stunden IFR zur Anerkennung des E-IFR kann man immer noch bei einem Urlaubsflug in den USA oder im außereuropäischen Ausland zusammenfliegen.
27. August 2014: Von Wolff E. an Viktor Rothe
Warum dann nicht gleich das EASA IFR machen? Man spart sich den Flug und die Zeit sowie Übernachtungs- und Logiskosten. Es wird ja nicht Ewigkeiten dauern, bis auch das LBA die Kurse genehmigt. Und wer es eilig hat, kann ja in Österreich anfangen, da es ja eher egal ist, wo man in Europa praktisch fliegt. Für mein Verständnis muss das LBA eine bestandene IFR-Prüfung in Österreich im deutschen EASA-Schein eintragen, oder irre ich mich da?
27. August 2014: Von Erik N. an Wolff E.
In die Richtung geht meine Frage auch.
Ich mache gerade die PPL nach EASA. Stringent würde ich gerne IFR machen, als zusätzliche Sicherheit und für erhöhte Flugflexibilität.

Bisher dachte ich, daß dies durch die Einführung von CB- und ER IFR in EU einfacher ist, als bisher. Kann ich davon ausgehen, daß ich, wenn das für mich relevant ist - also Ende 2015 / Anfang 2016, ich die IFR Ausbildung in der EU machen sollte (bzw. gar nicht mehr in den USA machen kann) ?

Ein Freund von mir erzählte mir neulich, daß er für 4 Wochen nach USA gehen will, um IFR zu lernen, und es dann hier umschreiben lassen will. Mir kommt das insgesamt etwas kompliziert vor, angesichts der neuen vereinfachten Vorschriften hier ?
27. August 2014: Von Wolff E. an Erik N.
Wenn das LBA bis Ende 2015 die Kurse der deutschen Flugschulen genehmigt sollte das alles kein Problem mehr sein bzw. der Trip nach USA nur im IFR zu machen wird überflüssig. Wenn dein Bekannter IFR in USA JETZT machen will und schnellstens IFR in Deutschland umschreiben will, ist das der beste Weg. Sollte das LBA allerdings in 4-8 Wochen (SyFi) die Kurse der Schulen akzeptieren, würde ich warten. ABer wer weiß, was das LBA wann genehmigt. Es ist schon ein Unterschied, Barntwein zu besteuern oder einen IFR-Kurs zu genehmigen....

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