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29. Mai 2014: Von Ursus Saxum-is an Nick Denissen
PPL = Lizenz zum Fliegen(lernen - lebenslang), wurde mit Erfindung des LP Eintrags beschränkt auf dass Fliegen in imaginären "Luftfahrtsituationsräumen" für die man die Eignung zu sprechen mit dem stempelersetzenden LP Eintrag nachweisen kann.

AzF, BzF = Lizenz für Funk, mit den entsprechenden verschiedenen Sprachen und Eignungstests. Das Funken ist in unserem System zu einem eigenen Bürokratiemaschineriemonster erhoben und läuft völlig unabhängig vom Fliegen.

Die Eintragung der Sprachkenntnisse (eigentlich also SK statt LP für deutsch) in die Lizenz zu Fliegen hat nun nichts mit den Lizenzen für Funk zu tun. Zum sprachrassenkommunikationsfähigkeitsbestimmenden Verwaltungsakt für die Eintragung in der Lizenz zu Fliegen hat man fröhlich neue Prüfungen ersonnen und auch die "Freunde der Rache über die Abschaffung des Sprachlabors e.V." kamen bei der der Gestaltung der Sprachprüfungen zu Freuden. Weshalb man mit Einführung der Sprachprüfung nicht die erprobten modernen Methoden anderer Systeme übernommen und die Funklizenz einfach durch den LP Eintrag ersetzt hat - man weiss es nicht wirklich.

Lustig wird das nun im Moment in den Fällen der vereinfachten Umschreibung, wie bei Dir des FAA-IR, da gibt es dann nämlich mit der Eintragung IR in der Lizenz zum Fliegen den nebenbei im Gespräch absolvierten AzF mal eben ohne Prüfung "geschenkt". Eine sinnvollen Verkopplung der beiden Welten Fliegen & Funk scheint ja doch zu gehen. Ich werte das als kleinen Hoffnungsschimmer für die Zukunft ...

Ich warte noch auf den ersten Autofahrer, der mit seinem EU Chipkarten Führerschein an einer nur-französisch Autobahnabfahrt ein Ticket bekommt, weil der LP FR Eintrag fehlt ...

Interessant finde ich die Ursprungsfrage allerdings immer noch. Bei der Umschreibung wird der FAA-IR in die EASA Lizenz eingetragen und ein AzF gibt es gratis dazu. AzF müsste aber logischerweise auch eine Auswirkung auf den LP Eintrag haben (natürlich nicht automatisch ...). Könnte mal jemand die entsprechenden Paragraphen versuchen zu obduzieren und die juristische Argumentation basteln, weshalb ein AzF Inhaber LP6 Englisch eingetragen bekommen muss? Oder ist das sogar schon so, gibt es den LP Eintrag auf der US Validierung vielleicht sogar?
29. Mai 2014: Von Markus Doerr an Ursus Saxum-is
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Frage:
> Könnte mal jemand die entsprechenden Paragraphen versuchen zu obduzieren und die juristische Argumentation > basteln, weshalb ein AzF Inhaber LP6 Englisch eingetragen bekommen muss?
Antwort:
> Das Funken ist in unserem System zu einem eigenen Bürokratiemaschineriemonster erhoben und läuft völlig
> unabhängig vom Fliegen.


Wie du vorher ausgeführt hast, hat as AZF mit der Lizenz nix zu tun. Hast dir die Frage gleich beantwortet.
Sind ja auch verschiedene Stellen, früher war das die Bundespost ( jetzt glaubt ich die RegTP ) und das LBA/Landesluftfahrtbehörde. Glaubst du das geht? Verschiedene Behörden in D arbeiten doch nicht zusammen. Wovon träumst du nachts?
29. Mai 2014: Von Wolfgang Lamminger an Markus Doerr
die Diskussion hatten wir schon mal, ich versuch's noch mal (ohne damit meinerseits Sinn oder Unsinn der Regelungen werten zu wollen)

  • Sprachprüfung und Eintrag eines Sprachlevels in die Lizenz ==> Forderung der ICAO, bei uns (EU) umgesetzt in VO 1178/11 FCL.055
  • Forderung bezgl. eines "Flugfunkzeugnisses" (AZF, BZF 1 und 2) ==> rein deutsche Regelung in der "Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV)", Prüfung bei der Bundesnetzagentur (früher Post bzw. Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation)
Da es in vielen anderen Ländern zwar kein "Flugfunkzeugnis", wohl aber die Forderung nach Spracheintrag gibt, sind dies hierzuland zwei separate Prüfungen.
29. Mai 2014: Von Ursus Saxum-is an Wolfgang Lamminger
Man muss sich in dem Thema immer vor Augen halten, dass sowohl der Zugang zum Fliegen (ICAO - EASA - LBA) als auch der Zugang zum Funk (ITU - Post/RegTP/BNetzA) auf international einheitlichen Regeln beruht. Einige Länder haben entschieden die Umsetzung der internationalen Regeln in ihrem System anwendungsorientiert pragmatisch zusammen zu fassen, andere zelebrieren die Theorietrennung bis zur Absurdität und die EU schlingert irgendwo dazwischen. ;-)
29. Mai 2014: Von Wolfgang Lamminger an Ursus Saxum-is

man sollte dabei aber nicht ganz außer Acht lassen, dass auch mit US-Lizenz ein Sprechfunkzeugnis erforderlich ist, sofern ein US-registriertes Flugzeug außerhalb der USA betrieben wird.

Das "Restricted Radiotelephone Operator Permit" der FCC wird für Piloten auf Antrag ohne gesonderte Prüfung ausgestellt.


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