IFR & ATC | Nachweis der Englischkenntnisse nach JAR-FCL 1.200 |
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In meiner JAR-FCl PPL lizenz ist mein BZF eingetragen mit Sprachlevel 6.
Ich habe jetzt mein AZF bekommen (auf basis meiner FAA IR). Da ist aber kein sprach level vermerkt.
Reicht es nun aus, dass das in der Lizenz eingetragen ist? Oder brauche ich noch mal was gesondertes? Warum wird das nicht im AZF eingetragen?
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Keine Sorge, alles gut. Sprachlevel werden nur in der Lizenz eingetragen, Dein AZF ist de facto eine Anlage zur Lizenz. Die Einträge von Funkzeugnis und Sprachlevel in der Lizenz sind übrigens voneinander unabhängig, Du kannst auch die Kombinationen BZF1, Sprachlevel 6 deutsch oder umgekehrt haben, auf die passende Korrelation musst Du selbst achten.
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PPL = Lizenz zum Fliegen(lernen - lebenslang), wurde mit Erfindung des LP Eintrags beschränkt auf dass Fliegen in imaginären "Luftfahrtsituationsräumen" für die man die Eignung zu sprechen mit dem stempelersetzenden LP Eintrag nachweisen kann.
AzF, BzF = Lizenz für Funk, mit den entsprechenden verschiedenen Sprachen und Eignungstests. Das Funken ist in unserem System zu einem eigenen Bürokratiemaschineriemonster erhoben und läuft völlig unabhängig vom Fliegen.
Die Eintragung der Sprachkenntnisse (eigentlich also SK statt LP für deutsch) in die Lizenz zu Fliegen hat nun nichts mit den Lizenzen für Funk zu tun. Zum sprachrassenkommunikationsfähigkeitsbestimmenden Verwaltungsakt für die Eintragung in der Lizenz zu Fliegen hat man fröhlich neue Prüfungen ersonnen und auch die "Freunde der Rache über die Abschaffung des Sprachlabors e.V." kamen bei der der Gestaltung der Sprachprüfungen zu Freuden. Weshalb man mit Einführung der Sprachprüfung nicht die erprobten modernen Methoden anderer Systeme übernommen und die Funklizenz einfach durch den LP Eintrag ersetzt hat - man weiss es nicht wirklich.
Lustig wird das nun im Moment in den Fällen der vereinfachten Umschreibung, wie bei Dir des FAA-IR, da gibt es dann nämlich mit der Eintragung IR in der Lizenz zum Fliegen den nebenbei im Gespräch absolvierten AzF mal eben ohne Prüfung "geschenkt". Eine sinnvollen Verkopplung der beiden Welten Fliegen & Funk scheint ja doch zu gehen. Ich werte das als kleinen Hoffnungsschimmer für die Zukunft ...
Ich warte noch auf den ersten Autofahrer, der mit seinem EU Chipkarten Führerschein an einer nur-französisch Autobahnabfahrt ein Ticket bekommt, weil der LP FR Eintrag fehlt ...
Interessant finde ich die Ursprungsfrage allerdings immer noch. Bei der Umschreibung wird der FAA-IR in die EASA Lizenz eingetragen und ein AzF gibt es gratis dazu. AzF müsste aber logischerweise auch eine Auswirkung auf den LP Eintrag haben (natürlich nicht automatisch ...). Könnte mal jemand die entsprechenden Paragraphen versuchen zu obduzieren und die juristische Argumentation basteln, weshalb ein AzF Inhaber LP6 Englisch eingetragen bekommen muss? Oder ist das sogar schon so, gibt es den LP Eintrag auf der US Validierung vielleicht sogar?
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Frage:
> Könnte mal jemand die entsprechenden Paragraphen versuchen zu obduzieren und die juristische Argumentation > basteln, weshalb ein AzF Inhaber LP6 Englisch eingetragen bekommen muss?
Antwort:
> Das Funken ist in unserem System zu einem eigenen Bürokratiemaschineriemonster erhoben und läuft völlig
> unabhängig vom Fliegen.
Wie du vorher ausgeführt hast, hat as AZF mit der Lizenz nix zu tun. Hast dir die Frage gleich beantwortet.
Sind ja auch verschiedene Stellen, früher war das die Bundespost ( jetzt glaubt ich die RegTP ) und das LBA/Landesluftfahrtbehörde. Glaubst du das geht? Verschiedene Behörden in D arbeiten doch nicht zusammen. Wovon träumst du nachts?
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die Diskussion hatten wir schon mal, ich versuch's noch mal (ohne damit meinerseits Sinn oder Unsinn der Regelungen werten zu wollen)
- Sprachprüfung und Eintrag eines Sprachlevels in die Lizenz ==> Forderung der ICAO, bei uns (EU) umgesetzt in VO 1178/11 FCL.055
- Forderung bezgl. eines "Flugfunkzeugnisses" (AZF, BZF 1 und 2) ==> rein deutsche Regelung in der "Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV)", Prüfung bei der Bundesnetzagentur (früher Post bzw. Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation)
Da es in vielen anderen Ländern zwar kein "Flugfunkzeugnis", wohl aber die Forderung nach Spracheintrag gibt, sind dies hierzuland zwei separate Prüfungen.
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Man muss sich in dem Thema immer vor Augen halten, dass sowohl der Zugang zum Fliegen (ICAO - EASA - LBA) als auch der Zugang zum Funk (ITU - Post/RegTP/BNetzA) auf international einheitlichen Regeln beruht. Einige Länder haben entschieden die Umsetzung der internationalen Regeln in ihrem System anwendungsorientiert pragmatisch zusammen zu fassen, andere zelebrieren die Theorietrennung bis zur Absurdität und die EU schlingert irgendwo dazwischen. ;-)
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man sollte dabei aber nicht ganz außer Acht lassen, dass auch mit US-Lizenz ein Sprechfunkzeugnis erforderlich ist, sofern ein US-registriertes Flugzeug außerhalb der USA betrieben wird.
Das "Restricted Radiotelephone Operator Permit" der FCC wird für Piloten auf Antrag ohne gesonderte Prüfung ausgestellt.
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Mein Lieblingsaspekt bei dem Themenkreis:
Man hat einen LP6 Eintrag für Englisch (teuer erworben) - also einen speziell für das Thema Fliegen eingeführten Prozess erfolgreich durchlaufen, und das auch dokumentiert.
ABER wenn man meint das reicht dem AZF Prüfer als Nachweis der Sprachbefähigung - Fehlanzeige, das wäre ja noch schöner! Da wird wieder von vorne geprüft ob man der Sprache mächtig ist die man mit Muttersprachler-Niveau nachgewiesen im Schein hat.
Und wie ich höre gilt das gleicht nochmal bei Beginn der IFR Ausbildung - wieder ein Englischtest, jipi!
Wir sind so super in diesem Land...
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Deswegen und wegen mehreren anderen Vorfällen hat die ICAO Sprachtests gefordert.
In China bekommen alle Piloten den Level 6 automatisch in Englisch eingetragen,
EASA und LBA machen eine bürokratisches Monster draus.
Und der Hammer ist das man mit der EASA Lizenz mit englisch Eintrag, egal welchen Levels, alle anderen Sprachen automatisch mit genehmigt bekommen hat.
FCL.055 Sprachkenntnisse
a) Allgemeines. Piloten von Flugzeugen, Hubschraubern, Luftfahrzeugen mit vertikaler Start- und Landefähigkeit und
Luftschiffen, die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen, dürfen die mit ihren Lizenzen verbundenen
Rechte und Berechtigungen nur ausüben, wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk entweder für Englisch oder für die Sprache besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet wird.
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Es wird langsam Zeit für die angekündigte Klarstellung und Erläuterung der FCL.055, sonst taucht diese "oder" Diskussion noch tausendmal auf. Nein, man bekommt mit LP Englisch nichts geschenkt und schon gar nicht andere Sprachen, das steuert am Ende nur die Stärke des Aufdiefingerklopfens. Ich versuch das noch mal.
Beispiel:
Landung auf einem ausländischen Flugplatz zu einer Zeit mit AIP:XY Sprache only.
- Pilot hat EASA Part-FCL mit LP Englisch, LP Pilotenmutterland und LP XY = alles OK,
- Pilot hat EASA Part-FCL ohne LP Englisch, aber mit LP Pilotenmutterland und LP XY = alles OK,
- Pilot hat EASA Part-FCL mit LP Englisch und LP Pilotenmutterland, aber kein LP XY = nicht erlaubt, aber - deutsch gedacht: "nur Ordnungswidrigkeit", denn "der Führerschein" ist gültig wegen LP Englisch,
- Pilot hat EASA Part-FCL ohne LP Englisch, mit LP Pilotenmutterland, aber kein LP XY = gar nicht gut, denn weder LP Englisch noch LP XY heisst - je nach nationalem Recht ist das "Fliegen ohne Führerschein", also bis hin zu strafbar möglich
Ob ich etwas darf oder nicht, regelt die nationale AIP. Wie streng Abweichungen geahndet werden (können), kann dann wie oben von den internationalen Regelungen abhängen. So wirklich doof ist die Regelung auch nicht, denn so wird es einem erlaubt in einem Land zu fliegen, dessen lokale Sprache man nicht beherrscht, solange man sich nur auf den Flugplätzen bewegt, die Englisch können. Nachteil: beherrscht man eine Sprache, lässt sich das aber nicht in formal korrekter Weise durch eine diskussionswürdige Prüfung bestätigen, dann kann es absurd werden.
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Oder deswegen.
Ich hatte mal Kontakt in der Lounge eines bekannten Hotels in Amsterdam mit der Crew einer Singapore Airlines Cargo Maschine. Mit dem Co konnte ich mich mit Schwierigkeiten unterhalten, aber der Captain ging gar nicht.
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"Landung auf einem ausländischen Flugplatz zu einer Zeit mit AIP:XY Sprache only."
Da reicht der Eintrag für Englisch gem. FCL.055 sofern nicht die AIP des Landes explizit etwas anderes sagt. FCL.055 ist eine Lizenzvorschrift die erfüllt ist, wenn der Englisch Eintrag vorhanden ist - Aussage EASA auf der Aero. Wenn Länder andere abweichende Vorschriften haben und das in der AIP veröffentlichen können sie das natürlich. Aber ich kenne keine AIP die einen LP4 Eintrag in Landessprache vorschreibt.
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Als US Amerikaner, bzw. Nativ speaker habe ich lvl 6 bekommen.
Ich habe allerdings keinen level fuer Deutsch. Ich fliege i.d.R. Nur IFR und funk immer in meiner muttersprache.
Brauche ich einen lvl eintrag fuer Deutsch (als auslaender)? Oder ist das implizit enthalten als ich meine EASA conversion gemacht habe?
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Daran scheiden sich die Geister, Nick. FCL 055 kann man so oder so auslegen.
Das LBA geht offenbar davon aus, dass zum Funken in Deutscher Sprache ein Sprachleveleintrag erforderlich ist. Bleibst Du bei Englisch, benötigst Du natürlich keinen Eintrag.
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Hallo Nick,
es ist eigentlich egal, wie das LBA die Sache sieht. Zur Zeit gibt es nämlich in Deutschland keine Möglichkeit einen ICAO-Sprachlevel für Deutsch zu erwerben, es sei denn man gibt eine Selbsterklärung ab, in der man bestätigt, dass man Deutsch als Muttersprache hat (z.B. über folgendes Formular: https://www.brd.nrw.de/verkehr/luftfahrtpersonal/service/Erkl__rung_Sprachnachweis_Deutsch_.pdf). Das LBA sieht derzeit keine Notwendigkeit die Voraussetzungen für deutsche Sprachprüfungen zu schaffen (oder hat keine Kapazitäten dafür). Ob man einen ICAO-Deutsch-Level in Österreich bzw. der Schweiz erwerben kann weiß ich jedoch nicht.
viele Grüße
Mark
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Danke Mark!
Wo schickt man das Formular hin? Zum LBA? Ich plane demnaechst meinen IR pruefungsflug fuer meine FAA zu EASA conversion. Wuerde ich das dann einfach mitschicken, so dass das dann mit eingetragen wird?
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immer an die "zuständige Stelle" senden ;-) also die Behörde, bei welcher Deine Lizenz geführt wird. Wenn es eine IFR-Lizenz ist, dann LBA.
viele Grüße
Mark
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11.04.2014? Sowas dürfte mit der ICAO Language Proficiency eigentlich gar nicht mehr pssieren??? Komisch ... *grübel*
Ich sehe schon die nächste Runde kommen. Extended Language Proficiency, weil die bisherige LP "nicht stringent genug" war ... Und danach die Super Extended Language Proficiency, die Improved Extended Language Proficiency, die Ultimate Extended Language Proficiency, usw., usw., ... am Ende sind's dann die Superperls Language Proficiency. Wie beim Waschpulver.
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