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29. Mai 2014: Von Ursus Saxum-is an Thomas Dietrich
Es wird langsam Zeit für die angekündigte Klarstellung und Erläuterung der FCL.055, sonst taucht diese "oder" Diskussion noch tausendmal auf. Nein, man bekommt mit LP Englisch nichts geschenkt und schon gar nicht andere Sprachen, das steuert am Ende nur die Stärke des Aufdiefingerklopfens. Ich versuch das noch mal.

Beispiel:
Landung auf einem ausländischen Flugplatz zu einer Zeit mit AIP:XY Sprache only.
  1. Pilot hat EASA Part-FCL mit LP Englisch, LP Pilotenmutterland und LP XY = alles OK,
  2. Pilot hat EASA Part-FCL ohne LP Englisch, aber mit LP Pilotenmutterland und LP XY = alles OK,
  3. Pilot hat EASA Part-FCL mit LP Englisch und LP Pilotenmutterland, aber kein LP XY = nicht erlaubt, aber - deutsch gedacht: "nur Ordnungswidrigkeit", denn "der Führerschein" ist gültig wegen LP Englisch,
  4. Pilot hat EASA Part-FCL ohne LP Englisch, mit LP Pilotenmutterland, aber kein LP XY = gar nicht gut, denn weder LP Englisch noch LP XY heisst - je nach nationalem Recht ist das "Fliegen ohne Führerschein", also bis hin zu strafbar möglich
Ob ich etwas darf oder nicht, regelt die nationale AIP. Wie streng Abweichungen geahndet werden (können), kann dann wie oben von den internationalen Regelungen abhängen. So wirklich doof ist die Regelung auch nicht, denn so wird es einem erlaubt in einem Land zu fliegen, dessen lokale Sprache man nicht beherrscht, solange man sich nur auf den Flugplätzen bewegt, die Englisch können. Nachteil: beherrscht man eine Sprache, lässt sich das aber nicht in formal korrekter Weise durch eine diskussionswürdige Prüfung bestätigen, dann kann es absurd werden.
29. Mai 2014: Von Pat Wie an Ursus Saxum-is
"Landung auf einem ausländischen Flugplatz zu einer Zeit mit AIP:XY Sprache only."

Da reicht der Eintrag für Englisch gem. FCL.055 sofern nicht die AIP des Landes explizit etwas anderes sagt. FCL.055 ist eine Lizenzvorschrift die erfüllt ist, wenn der Englisch Eintrag vorhanden ist - Aussage EASA auf der Aero. Wenn Länder andere abweichende Vorschriften haben und das in der AIP veröffentlichen können sie das natürlich. Aber ich kenne keine AIP die einen LP4 Eintrag in Landessprache vorschreibt.

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