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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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29. Mai 2014: Von ta Beiw an Ursus Saxum-is
"Landung auf einem ausländischen Flugplatz zu einer Zeit mit AIP:XY Sprache only."

Da reicht der Eintrag für Englisch gem. FCL.055 sofern nicht die AIP des Landes explizit etwas anderes sagt. FCL.055 ist eine Lizenzvorschrift die erfüllt ist, wenn der Englisch Eintrag vorhanden ist - Aussage EASA auf der Aero. Wenn Länder andere abweichende Vorschriften haben und das in der AIP veröffentlichen können sie das natürlich. Aber ich kenne keine AIP die einen LP4 Eintrag in Landessprache vorschreibt.

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