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29. Mai 2014: Von Nick Denissen an Daniel Krippner
Als US Amerikaner, bzw. Nativ speaker habe ich lvl 6 bekommen.

Ich habe allerdings keinen level fuer Deutsch. Ich fliege i.d.R. Nur IFR und funk immer in meiner muttersprache.

Brauche ich einen lvl eintrag fuer Deutsch (als auslaender)? Oder ist das implizit enthalten als ich meine EASA conversion gemacht habe?
30. Mai 2014: Von Lutz D. an Nick Denissen
Daran scheiden sich die Geister, Nick. FCL 055 kann man so oder so auslegen.
Das LBA geht offenbar davon aus, dass zum Funken in Deutscher Sprache ein Sprachleveleintrag erforderlich ist. Bleibst Du bei Englisch, benötigst Du natürlich keinen Eintrag.
30. Mai 2014: Von Mark Juhrig an Nick Denissen
Hallo Nick,

es ist eigentlich egal, wie das LBA die Sache sieht. Zur Zeit gibt es nämlich in Deutschland keine Möglichkeit einen ICAO-Sprachlevel für Deutsch zu erwerben, es sei denn man gibt eine Selbsterklärung ab, in der man bestätigt, dass man Deutsch als Muttersprache hat (z.B. über folgendes Formular: https://www.brd.nrw.de/verkehr/luftfahrtpersonal/service/Erkl__rung_Sprachnachweis_Deutsch_.pdf). Das LBA sieht derzeit keine Notwendigkeit die Voraussetzungen für deutsche Sprachprüfungen zu schaffen (oder hat keine Kapazitäten dafür). Ob man einen ICAO-Deutsch-Level in Österreich bzw. der Schweiz erwerben kann weiß ich jedoch nicht.

viele Grüße
Mark
30. Mai 2014: Von Nick Denissen an Mark Juhrig
Danke Mark!

Wo schickt man das Formular hin? Zum LBA? Ich plane demnaechst meinen IR pruefungsflug fuer meine FAA zu EASA conversion. Wuerde ich das dann einfach mitschicken, so dass das dann mit eingetragen wird?
30. Mai 2014: Von Mark Juhrig an Nick Denissen
immer an die "zuständige Stelle" senden ;-) also die Behörde, bei welcher Deine Lizenz geführt wird. Wenn es eine IFR-Lizenz ist, dann LBA.

viele Grüße
Mark

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