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29. Mai 2014: Von Markus Doerr an Ursus Saxum-is
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Frage:
> Könnte mal jemand die entsprechenden Paragraphen versuchen zu obduzieren und die juristische Argumentation > basteln, weshalb ein AzF Inhaber LP6 Englisch eingetragen bekommen muss?
Antwort:
> Das Funken ist in unserem System zu einem eigenen Bürokratiemaschineriemonster erhoben und läuft völlig
> unabhängig vom Fliegen.


Wie du vorher ausgeführt hast, hat as AZF mit der Lizenz nix zu tun. Hast dir die Frage gleich beantwortet.
Sind ja auch verschiedene Stellen, früher war das die Bundespost ( jetzt glaubt ich die RegTP ) und das LBA/Landesluftfahrtbehörde. Glaubst du das geht? Verschiedene Behörden in D arbeiten doch nicht zusammen. Wovon träumst du nachts?
29. Mai 2014: Von Wolfgang Lamminger an Markus Doerr
die Diskussion hatten wir schon mal, ich versuch's noch mal (ohne damit meinerseits Sinn oder Unsinn der Regelungen werten zu wollen)

  • Sprachprüfung und Eintrag eines Sprachlevels in die Lizenz ==> Forderung der ICAO, bei uns (EU) umgesetzt in VO 1178/11 FCL.055
  • Forderung bezgl. eines "Flugfunkzeugnisses" (AZF, BZF 1 und 2) ==> rein deutsche Regelung in der "Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV)", Prüfung bei der Bundesnetzagentur (früher Post bzw. Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation)
Da es in vielen anderen Ländern zwar kein "Flugfunkzeugnis", wohl aber die Forderung nach Spracheintrag gibt, sind dies hierzuland zwei separate Prüfungen.
29. Mai 2014: Von Ursus Saxum-is an Wolfgang Lamminger
Man muss sich in dem Thema immer vor Augen halten, dass sowohl der Zugang zum Fliegen (ICAO - EASA - LBA) als auch der Zugang zum Funk (ITU - Post/RegTP/BNetzA) auf international einheitlichen Regeln beruht. Einige Länder haben entschieden die Umsetzung der internationalen Regeln in ihrem System anwendungsorientiert pragmatisch zusammen zu fassen, andere zelebrieren die Theorietrennung bis zur Absurdität und die EU schlingert irgendwo dazwischen. ;-)
29. Mai 2014: Von Wolfgang Lamminger an Ursus Saxum-is

man sollte dabei aber nicht ganz außer Acht lassen, dass auch mit US-Lizenz ein Sprechfunkzeugnis erforderlich ist, sofern ein US-registriertes Flugzeug außerhalb der USA betrieben wird.

Das "Restricted Radiotelephone Operator Permit" der FCC wird für Piloten auf Antrag ohne gesonderte Prüfung ausgestellt.


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