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Die Umschreibung eines US-PPL(A) in eine europäische JAR-FCL-Lizenz sollte in Österreich sehr viel effizienter und kostengünstiger möglich sein.
Neben einem polizeilichen Führungszeugnis (für Deutsche auch noch ein Auszug aus Flensburg) und einer Theorieprüfung in Human Performance & Limitations und Luftrecht bei AUSTRO CONTROL wird lediglich ein Flugschülerausweis, ein aktuelles Medical Klasse 2 und der Nachweis von 100 Flugstunden verlangt. Nach einer örtlichen Einweisung ist dann ein praktischer Prüfungsflug mit einem hauseigenen Examiner vorgesehen.
Was man in Österreich nicht braucht ist ein zusätzlicher Antrag für eine ZÜP (Zuverlässigkeitsüberprüfung), die es im Gegensatz zu Resteuropa nur in Deutschland gibt(!), weil dort ausnahmslos alle Piloten als potentielle Terroristen unter Generalverdacht stehen dürften! Auch die ewige Erneuerung des ZÜP-Traktats kann man sich in Österreich von vornherein ersparen.
Spezialisiert auf US-Umschreibungen in JAR-FCL-Lizenzen ist die gemeinnützige MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG (FTO A-117), wo das komplett innerhalb weniger Tage und ohne Probleme geht. Prüfungstermine bei ASUTRO CONTROL sind innerhalb einer Woche möglich. Nähere Infos in englischer Sprache unter https://www.mfu.at/learntofly/licenses/usppl.php
Liebe Grüße Gustav Z. HOLDOSI MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG Tel. +43-2243-34500, info@motorflugunion.at, www.motorflugunion.at
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Grüße aus Oberbayern,
und danke für den Hinweis! Du weißt gar nicht, wie gut es uns tut, von unseren österreichischen Cousins mit Spott und Hohn eingedeckt zu werden. Adding insult to injury:
"Was man in Österreich nicht braucht ist ein zusätzlicher Antrag für eine ZÜP (Zuverlässigkeitsüberprüfung), die es im Gegensatz zu Resteuropa nur in Deutschland gibt(!), weil dort ausnahmslos alle Piloten als potentielle Terroristen unter Generalverdacht stehen dürften! Auch die ewige Erneuerung des ZÜP-Traktats kann man sich in Österreich von vornherein ersparen."
Es grüßt aus der gleichnamigen Republik Banane
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Mir ging es aber eigentlich nicht um eine Anerkennung/Umschreibung eines reinen US-PPL-A (die hab ich schon), sondern um selbige mit einem Instrument Rating. Da wirds wesentlich schwieriger (wenn ich recht informiert bin in allen JAA-Staaten, ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren).
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Hallo Simon,
schau doch mal unter
und dann auf den Link zum PDF Dokument, da ist es ausführlich beschrieben.
Ich persönlich hab nix anerkennen oder umschreiben lassen, da N-Reg mit IFR Zulassung verfügbar. Kannst mich gerne auch mal anrufen.
CU, Kai.
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Lieber Hr. WALTHER,
Das Instrument rating wird nach JAR-FCL nicht anerkannt. So ist eindeutig eine komplette IR(A)-Theorieausbildung in Europa bei einer FTO erforderlich, die praktischen Stunden können angerechnet werden, allerdings ist hierfür ein Gutachten einer FTO notwendig. Über Vorschlag der FTO an die zuständige Luftfahrtbehörde wird nach einem Simulatortest ein Ausbildungsplan/Syllabus individuell festlegt. Sind Sie besonders fit, so kann dies im besten Fall keine weitere praktische Ausbildung erfordern, andernfalls eine Differenzausbildung in den "schachen" Bereichen.
Wenn Sie Näheres erfahren möchten, können Sie mich gerne anrufen. Ich werde Sie gerne beraten.
Liebe Grüße Gustav Z. HOLDOSI, FI(A) FTO A-117 Österreich Tel. +43-2243-34500, +43-664-5201330 www.motorflugunion.at
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Lieber Herr Holdosi,
doch, wird es. Dafür werden allerdings 100 Stunden IFR-PIC vorausgesetzt. Siehe z.B. unter dem Link oben von Kai Lendermann, oder hier beim LBA:
https://www.lba.de/cln_009/nn_69148/DE/Luftfahrtpersonal/Anerkennung/L1__Anerk-auslErlaubBerechtNichtEUstaaten.html
Es wird nur nicht umgeschrieben (was für mich als Privatpilot aber nicht so wichtig ist). Wenn ich doch irgendwann eine Umschreibung anstrebe, werde ich aber gerne auf Sie zurück kommen.
Freundliche Grüße,
Simon Walther
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Wenn ich richtig verstehe, bauche ich dann nur 100 Stunden unter IFR und einen Pruefungsflug (und die weiteren Unterlagen) und kann dann D-registriert fliegen? Muss man fuer MEP noch einmal extra eine Pruefung ablegen?
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Da wird offensichtlich etwas verwechselt!
LBA: Wichtiger Hinweis:
Die Anerkennung führt nicht zur Erteilung einer nationalen deutschen oder JAR-FCL Lizenz. __________________________________________________________
Diese von LBA gemeinte Anerkennung bezieht sich lediglich auf den PPL(A) bei vorliegen von bestimmten Voraussetzungen.
Um es deutlicher zu machen:
Bei IR(A) gibt es keine "Anerkennung" im obigen Sinn! Die Ausbildung ist komplett zu machen oder über eine FTO eine Reduktion nach Gutachten zu erwirken.
Liebe Grüße Gustav Z. HOLDOSI
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Nein, es gibt eine Anerkennung, bloß keine Umschreibung. Außerdem wird nicht das IFR selbst anerkannt, sondern der amerikanische PPL in Verbindung mit dem IFR.
Alternativ kann man, wie Sie schreiben das IR komplett erwerben und eine Reduktion der Stunden beantragen.
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