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26. Januar 2011: Von Oliver Schröder an Chris Schu
Hallo Christian,

das Flugzeug, welches für den VFR-Nachtflug genutzt wird, muss höheren Ansprüchen an Beleuchtung und Instrumentierung genügen als für einen VFR-Flug bei Tag.

Bereits von Sonnenuntergang bis Sonnaufgang müssen in Betrieb befindliche Luftfahrzeuge Positionslichter führen. Hierbei handelt es sich um ein rotes Licht an der linken Seite und ein grünes Licht rechts. Diese sind zumeist am Tragflügelende angebracht. Ebenfalls gehört ein weißes Licht, das nach hinten scheint, zu den Positionslichtern.

Für Flugzeuge auf dem Wasser gelten besondere Bestimmungen, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll.

VFR-Flüge bei Nacht im kontrollierten Luftraum werden von der Flugverkehrkontrollstelle grundsätzlich wie IFR-Flüge behandelt und zu diesen gestaffelt. Sie sind somit als kontrollierte Flüge nach Sichtflugregeln zu betrachten. Die 3. DV LuftBO regelt die dafür vorgeschriebene Instrumentierung:

• Magnetkompass
• Kurskreisel
• Barometrischer Höhenmesser
• Fahrtmesseranlage
• Variometer
• Wendezeiger oder Kreiselhorizont
• Scheinlotanzeige
• Uhr mit Sekundenanzeige

Zusätzlich wird in der LuftBO geregelt, dass die Instrumente beleuchtet sein müssen.

Die Flugsicherungsausrüstungsverordnung (FSAV) wiederum schreibt für Überlandflüge im kontrollierten Luftraum bei Nacht einen VOR-Navigationsempfänger sowie einen Transponder mit Mode A/C, seit dem 31. März 2008 mit Mode S, vor.

Eine vollständige derartige Ausstattung wird als „NVFR Ausstattung“ bezeichnet.

Viele Grüße!

Oliver
26. Januar 2011: Von Chris Schu an Oliver Schröder
Vielen Dank fuer die ganzen guten Antworten.
Das habe ich eben auch so gesehen und wenn das richtig ist, fehlt mir nur noch die Intstrumentenbeleuchtung und die Eintragung in die Papiere.
Werde das mal so weiterverfolgen.

Ciao,
Christian
26. Januar 2011: Von RotorHead an Chris Schu
Was denn für eine "Eintragung in die Papiere"?

Zunächst muss im Handbuch stehen, dass das Flugzeug für VFR Night zugelassen ist! - Das ist i.d.R. Aufgabe des Herstellers.
26. Januar 2011: Von Alexander Stöhr an RotorHead
Und ich begann schon zu zweifeln...
26. Januar 2011: Von Christian F. an Chris Schu
Hi Christian,

die Daten kann man auf der LBA Homepage saugen...

hier die direkte Kopie des wichtigsten Teiles:
Nfl II 39/09 vom 23.4.09

§ 5
Ausrüstung für Flüge nach Sichtflugregeln
(zu § 20 Absatz 1 LuftBO)
(1) Für Flüge nach Sichtflugregeln am Tage sind motorgetriebene Luftfahrzeuge wie folgt
auszurüsten:
1. einem Magnetkompass,
2. einem barometrischen Feinhöhenmesser,
3. einer Fahrtmesseranlage und
4. einer Uhr mit Sekundenanzeige.
(2) Für Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht sind motorgetriebene Luftfahrzeuge
zusätzlich zu der Ausrüstung nach Absatz 1 wie folgt auszurüsten:
1. einer Fluglageanzeige (künstlicher Horizont) für jeden vorgeschriebenen Piloten,
2. einer Scheinlotanzeige,
3. einem Kurskreisel,
4. einem Variometer,
5. einem Landescheinwerfer,
6. Beleuchtungsanlagen für die Fluggasträume,
7. einer elektrischen Handlampe für jedes Besatzungsmitglied, die unabhängig vom
Bordnetz ist und
8. einer Beleuchtung aller für den sicheren Betrieb notwendigen Fluginstrumente,
9. für Flugzeuge mit einem Außenluftthermometer und
10. für Flugzeuge mit einem Anzeigegerät für die ordnungsgemäße Funktion der
Energieversorgung der Kreiselgeräte


viele Grüße
Christian
26. Januar 2011: Von RotorHead an Christian F.
Wir drehen uns im Kreis...

Ohne Zulassung kein VFR Night!

Das gilt auch dann, wenn das Flugzeug mit allem ausgestattet ist, was es überhaupt gibt. Wenn im Handbuch nur steht "VFR Day", dann ist das eben so.
26. Januar 2011: Von Intrepid an RotorHead
Wir drehen uns so lange im Kreis, bis auch jemand die Regeln hier schreibt, die der Hersteller für das Zulassungsverfahren einhalten muss. In den entsprechenden Werken bin ich nicht belesen, warum auch, ich baue ja keine Flugzeuge.
27. Januar 2011: Von Christian F. an RotorHead
...die Frage war ja nicht: Wie bekomme ich eine NVFR - Zulassung.
Christian fragte lediglich nach der notwendigen Ausrüstung und wo er die Vorschriften beziehen könnte.

Die Wichtigkeit der Herstellererklärung wurde hier ja schon ausgiebig erläutert.

viele Grüße
Christian
27. Januar 2011: Von Chris Schu an Christian F.
Hallo Christian,
Du hast recht - und vielen Dank fuer all die Auskuenfte!
In meinem Handbuch steht tatsaechlich nur VFR Tag und mir ist auch klar dass ich momentan nur am Tag damit fliegen darf.

Da aber offensichtlich nur genau diese Instrumentenbeleuchtung fehlt, laege der Gedanke (fuer einen Privatpiloten wie mich der mit seinem ersten eigenen Flugzeug noch keine jahrelange Erfahrung in der Flugzeughaltung und Zulassung sammeln konnte) nah, sich Gedanken zu machen ueber die Moeglichkeit das "VFR Tag" im Flughandbuch in einer korrekten Weise nach "VFR Tag und Nacht" zu erweitern. Waere einfach interessant ob das geht und wie.

Es ist logisch dass ich mich an das Flughandbuch und zugehoerige Dokumente halten muss - und das war auch nicht meine Frage.

Die jetzt noch offene Frage ist die obige:
Ist es moeglich die Zulassung des LFZ von VFR Tag zu erweitern? Und wenn ja - wie?

Danke an alle,
Christian
27. Januar 2011: Von Stefan Kondorffer an Chris Schu
Hi Christian,
Sie brauchen für die BO209 eine ergänzende Musterzulassung. Das ist ein Annex II Flieger oder? Dann ist das LBA der erste Ansprechpartner. Lass Dich dort mal mit Gabriel Zrenner verbinden, Leiter Technik. Soll ein guter Mann sein.
Denke, rein technisch wenig problematisch, Papierkram aber aufwaendig und Kosten - vorausgesetzt Du bist der Erste - sicher fünfstellig. Aber letzteres ist nur eine Vermutung, lass Dich nicht entmutigen, vielleicht liege ich falsch und es ist nur vierstellig. Oft sind viel ehr Dinge möglich, als man auf ersten Blick denkt...
27. Januar 2011: Von Othmar Crepaz an Stefan Kondorffer
Für die Kosten einer ergänzenden Musterzulassung kann man sich wahrscheinlich schon eine wunderschönes, IFR-zugelassenes Flugzeug kaufen (Verkaufserlös des alten Flugzeuges + Kosten Musterzulassung). Vom Zeitrahmen einmal ganz abgesehen.
27. Januar 2011: Von Chris Schu an Othmar Crepaz
naja... das sind dann so die Antworten die ich brauchte..- leider aber eigentlich nicht die die ich hoeren wollte.. :)
In dem Fall lohnt es sich nicht wirklich. Dachte, das ist eine relativ einfache sache - aber das war wohl zu naiv..
Thanks anyway,
Christian - der jetzt eben weiterhin vorm Dunkewerden landet..
28. Januar 2011: Von Stefan Kondorffer an Chris Schu
wie gesagt - aufgeben ist eunfach - der Anruf beim LBA kostet doch nichts...

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