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3. Februar 2017: Von Erik N. an T. Magin

Bei Samedan kann man ja wenigstens noch die Höhe anführen. Kompliziert ist es zwar nicht, und der Onlinetest ist auch machbar, aber man muss da halt mit einem FI erst mal hin. Was macht eigentlich der Oligarchenpilot aus Moskau - fliegt der da erst mal selber vorbei und übt ?

Aber für einen normalen Verkehrslandeplatz mitten in Deutschland so ein Theater zu machen, ist schon hanebüchen.

4. Februar 2017: Von Alexander Patt an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Der geht alle sechs Monate in den Simulator und übt. Je nach Wetter und Flugzeugmuster kann die Gegend tatsächlich recht kompliziert werden.

4. Februar 2017: Von Willi Fundermann an Erik N.

Was macht eigentlich der Oligarchenpilot aus Moskau - fliegt der da erst mal selber vorbei und übt ?

Villeicht kommen deswegen, sehr zum Leidwesen der Schweizer, immer weniger von denen nach St. Moritz? Aber im Ernst: der hat´s i.d.R. einfacher. Mit Flugzeugen "Cat A" muss in jedem Fall erst eine Einweisung mit einem FI/CRI, der "LSZS current" ist, erfolgen, außer man hat eine "Bergflugberechtigung". Mit Flugzeugen "Cat B" und größer, die der gemeine Oligarch zumeist operieren lässt, darf man bei CAVOK einfach so anfliegen, ansonsten reicht ein Anflug unter Aufsicht eines Piloten, der "LSZS current" ist. Wobei CAVOK in LSZS aber immerhin bedeutet: keine Wolke unter 15600 ft AMSL! Und falls der Oligarch mit seinem Heli kommt: die brauchen keinerlei praktische Einweisung.

@ Alexander: Ne, is nix mit Simulator. Die Regeln erfordern einen "flight into LSZS", wenn man dort in den letzten 24 Monaten nicht gelandet ist.

4. Februar 2017: Von Alexander Patt an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Die eine "reale" Landung in 24 Monatenmachen wir ohnehin, die Simulator-Trainings sind selbstauferlegt - und meiner Ansicht nach absolut sinnvoll. Gesunder Menschenverstand ist auch in hochregulierten Umgebungen nicht verboten.

4. Februar 2017: Von Erik N. an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Mit Flugzeugen "Cat A" muss in jedem Fall erst eine Einweisung mit einem FI/CRI, der "LSZS current" ist, erfolgen, außer man hat eine "Bergflugberechtigung"

Naja, Einweisung klingt dramatischer als es ist. Als ich im Dezember nach Samedan geflogen bin, hatte ich nur den bestandenen Onlinetest dabei und meinen Fluglehrer; von LSZS current war da nix. Lief ehrlich gesagt super easy, wir sind einfach über den Julier angeflogen, dann 2000ft Sinkrate und direkt gelandet. Dann erst zum Zoll, dann ins Büro, da gibts nen Stempel "Engadin Airport" auf den Testausdruck und ins Flugbuch, das war's dann auch. Jetzt darf ich 1 Jahr alleine dort hin, und der Anflug innerhalb des Jahres gilt als Verlängerung.

Gefragt, ob mein Co ein FI war, hat keiner.

4. Februar 2017: Von Alfred Obermaier an Erik N. Bewertung: +4.00 [4]

Erik, diese easy going "Einweisung" darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass bei einem incident/accident vom BAZL sehr genaue Fragen nach Form und Inhalt der "Einweisung" gestellt werden und diese sollten dann zufriedenstellend beantwortet werden können

Es geht nicht nur um das Abfliegen der verschiedenen Ein-/Ausflugpunkte sondern auch um das spezielle Mikroklima im Engadin bei verschiedenen Wetterlagen. Es hat also mit Verantwortung zu tun so eine "Einweisung".

Wo kein Kläger, da kein Richter. Das war schon immer so und wenn wir vom Rathaus kommen sind wir alle klüger.

All the best

5. Februar 2017: Von Erik N. an Alfred Obermaier

Lieber Alfred, das ist mir schon klar. Ich bin da in einer etwas exponierten Situation, weil ich dort aufgewachsen bin und die lokalen Verhältnisse, jeden Hügel und die möglichen Wetterkapriolen sehr gut kenne. Klar, das weiß dort keiner und man kann es nicht verallgemeinern. Es herrschte Götterwetter und es war daher wirklich "easy" - auch das relaxte Verhalten dort vor Ort war halt eben: easy. Kein Mensch hat nach den Berechtigungen des FI gefragt.

5. Februar 2017: Von Alfred Obermaier an Erik N.

Erik, das nenne ich "Heimvorteil", den kann Dir kein FI wegnehmen.

5. Februar 2017: Von T. Magin an Alfred Obermaier

Na Du gehörst doch dort auch schon zum Inventar ;-) Gilt die Einweisung ein oder zwei Jahre? Ich dachte zwei?

5. Februar 2017: Von Willi Fundermann an T. Magin

Die "Einweisung" ist erforderlich, wenn man noch nie, oder nicht in den letzten 24 Monaten dort gelandet ist. Ist ja mittlerweile vom Thema Mannheim etwas entfernt, aber wen es interessiert: kann man alles auf der Homepage des Engadin Airport nachlesen. Guckst Du hier: https://www.engadin-airport.ch/Fuer-Piloten.7.0.html

5. Februar 2017: Von Willi Fundermann an Erik N.

Bleibt für Euch zu hoffen, dass nicht auch noch das BAZL hier mitliest ;-)

5. Februar 2017: Von T. Magin an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]

Ja, weiss ich, eine der Forumsikonen hat mir den Flug ja persoenliuch abgezeichnet ;-) Ich war mir nur nicht mehr sicher ob ein oder zwei Jahre Gültigkeit. Hatte naemlich just gestern die Anfrage von Freunden, ob wir nicht mal nach St. Moritz fliegen - von Mannheim aus. Und damit sind wir wieder beim Thema.

30. Juni 2017: Von B. S.chnappinger an Erik N.

In Samedan sind Berufspiloten von der praktischen Einweisung befreit (vermutlich hat man übersehen, dass dort mehr Unfälle mit Berufspiloten als mit "Hobbypiloten" passiert sind).

30. Juni 2017: Von Alfred Obermaier an B. S.chnappinger

Sorry Bernd, alle, auch Berufspiloten (für Airplane Cat, A, B and higher, Helicopter) haben nach meiner Kenntnis für LSZS eine Online Familiarization zu erledigen, die wiederum nicht älter als 12 Monate sein darf. Piloten mit Bergflugrating (MOU-License) sind davon befreit.

https://engadin-airport.ch/fileadmin/user_upload/Qualification-Currency-Requalification.pdf

Ob nun solche "Familiarization" (zB jetzt auch für Zürich) nötig sind, steht auf einem anderen Blatt, denn mE würde das in eine ordentliche Flugvorbereitung gehören.

3. Juli 2017: Von Andreas KuNovemberZi an Alfred Obermaier

"Sorry Bernd, alle, auch Berufspiloten (für Airplane Cat, A, B and higher, Helicopter) haben nach meiner Kenntnis für LSZS eine Online Familiarization zu erledigen, die wiederum nicht älter als 12 Monate sein darf. Piloten mit Bergflugrating (MOU-License) sind davon befreit.

https://engadin-airport.ch/fileadmin/user_upload/Qualification-Currency-Requalification.pdf

"


Mit der Piper Seneca (App CAT A) hatte ich für LSZS noch einen Einweisungsflug gebraucht, mit der Cessna 421C (App CAT B) reicht jetzt das Online-Briefing und ein Anflug bei CAVOK. :-)

(Jetzt hoffe ich nur, dass mein Post nicht dazu führt, dass das wieder einer abschafft.)

Ich wäre neulich auf dem Rückflug von Mönchengladbach in Mannheim gelandet und hätte Friebe besucht - aber ein Luftfahrtbedarfshändler muss ja auch ohne Flugplatz funktionieren, meint unser Verkehrsminister. Früher war ich einige Male in Mannheim, auch IFR. Jetzt nicht wieder.

Ziel des Anti-Verkehrs-Ministeriums erreicht.

"VFR gibt es keine Einschränkung, oder?"

Für Dich nicht, Alexis (SEP) - für mich schon (MEP). Und geschäftlich sind noch heute und schon immer viele ME unterwegs.

3. Juli 2017: Von Wolff E. an Andreas KuNovemberZi

Ist die Beschränkung VFR am Gewicht oder an der Motoranzahl in Mannheim "festgemacht"? Oder anders gefragt, D-Gxxx darf ohne "Schulung" VFR in Mannheim landen und D-Ixxx muss, um VFR dort zu landen diese "Schulung" machen?

3. Juli 2017: Von Andreas KuNovemberZi an Wolff E.

Anzahl der Motoren:

https://www.pilotundflugzeug.de/download/NfL_1-831-16.pdf

"
Zustimmungserfordernis/Erklärung

Mit mehrmotorigen Luftfahrzeugen dürfen An- und Abflüge zum / vom Verkehrslande-
platz Mannheim City nur mit vorheriger Zustimmung des Regierungspräsidiums Karls-
ruhe - Luftaufsichtsstelle Verkehrslandeplatz Mannheim City - durchgeführt werden.
"

3. Juli 2017: Von  an Andreas KuNovemberZi

Wirklich ätzend – wenn man auf den Platz angewiesen ist. Ob man dagegen nicht juristisch vorgehen sollte? Habt Ihr Euch schon mal mit der AOPA beraten?

3. Juli 2017: Von Lars Kaderali an Wolff E.

Hm, für mehrmotorige Flugzeuge mit Landung nach VFR fordert das Notam / die AIP aber nur die Erklärung, dass der Pilot sich vertraut gemacht hat. Anflüge sind nicht gefordert. Diese sind nur für IFR notwendig - so lese ich zumindest den Text...

3. Juli 2017: Von Bernhard Sünder an Lars Kaderali

Mannheim Luftaufsicht sieht das anders: ME egal ob VFR oder IFR braucht 3 Landungen...

3. Juli 2017: Von Wolff E. an Bernhard Sünder

Tja, dann werde ich da wohl nicht landen können. Hatte immer mal darüber nach gedacht (Kai arbeitet dort auf dem Turm), aber 3 Landungen mit Lehrer ? Eigentlich schade, zumal ich dort früher recht oft war (meist sogar Nachts und IFR)

3. Juli 2017: Von Peter Klant an Bernhard Sünder

Bernhard, Du schreibts:

"Mannheim Luftaufsicht sieht das anders: ME egal ob VFR oder IFR braucht 3 Landungen..."

Die Ansicht der Luftaufsicht dazu ist allerdings nicht relevant. Alle Piloten, die nach den Bestimmungen der AIP fliegen, können Mannheim anfliegen. Denn nach dem Text der AIP gilt die Zustimmung der Luftaufsicht als erteilt, wenn die Piloten sich mit den Anflugverfahren vertraut gemacht haben, die Voraussetzungen erfüllen und eine entsprechende Erklärung abgegeben haben. Eine darüber hinaus erforderliche "Erlaubnis" ist nicht vorgesehen.

Es ist verständlich, wenn die Luftaufsicht durch diese verwirrende und nicht durchdachte Verordnung verunsichert ist, aber in der Frage ME VFR ist der Text ganz eindeutig. Die drei Landungen werden nur für IFR Betrieb gefordert:

AIP AD 2 EDFM 1-6
02 FEB 2017:

"Als Routinenachweis für Luftfahrzeugführer, die den VLP Mannheim im IFR Betrieb als PIC nutzen wollen, sind vor dem ersten Start bzw. Anflug nachfolgende Voraussetzungen zu erfüllen:
a) Es sind drei Starts und Landungen unter Aufsicht eines zertifizierten Prüfers/Ausbilders (Type Rating Instructor/Examiner – TRI/TRE bzw. CRI/FI) durchzuführen (davon eine Flugdurchführung bei Nacht innerhalb von 12 Monaten nach dem ersten Einweisungsflug)..."

5. Juli 2017: Von Lars Kaderali an Bernhard Sünder Bewertung: +25.00 [25]

Ich kann nochmal aktuell zum Stand in Mannheim berichten.

Ich habe diese Woche beruflich in Heidelberg zu tun, und bin daher heute mit einer C303 (2mot >2 t) VFR nach Mannheim geflogen. Zu diesem Zweck hatte ich gestern Vormittag die Selbsterklärung gemäß AIP an den Flughafen Mannheim gefaxt. 10 Minuten später kam der Anruf, dass für 2 motorige Flugzeuge grundsätzlich (auch VFR) die Anflüge mit Fluglehrer notwendig seien und die Landung in Mannheim deshalb nicht genehmigt werden könne. Meine Einwände dass dies nicht das sei was in der AIP steht und dass dort klar zu entnehmen sei, dass diese Anflüge nur für IFR nötig sind, ich aber VFR fliegen wolle, haben zunächst nichts gefruchtet. Die Kollegen am Flughafen Mannheim sind offenbar - vielleicht verständlicher Weise - sehr vorsichtig geworden...

Ich habe daraufhin beim RP in Stuttgart als übergeordnete Behörde der Flugleitung in Mannheim angerufen und dort um Klarstellung gebeten. Der Sachbearbeiter mit dem ich am Telefon zu tun hatte war ausgesprochen freundlich und hilfsbereit, und hat sich sehr schnell meiner Interpretation der AIP angeschlossen. Es war offensichtlich dass der Kollege am Telefon selber fliegt. Mein Eindruck insgesamt war dass die Behörde sehr GA-freundlich arbeitet, und alles andere als glücklich mit den Regelungen am Flughafen Mannheim ist. Das letzte Wort in dieser Sache scheint noch nicht gesprochen.

Jedenfalls war das Ergebnis des Telefonats, dass gestern Nachmittag per Email eine Klarstellung des RP Stuttgart an den Flughafen Mannheim geschickt wurde, dass für VFR-Anflüge mit mehrmotorigen Flugzeugen nach Auffassung der Behörde keine Anflüge mit Fluglehrer erforderlich sind. Dieses Schreiben liegt dem Flughafen Mannheim und auch mir in Kopie vor.

Entsprechend bin ich heute mit meiner Crusader VFR nach Mannheim geflogen und wurde dort ausgesprochen freundlich und professionell empfangen - ein toller Flugplatz, der nun auch wieder zweimotorig zumindest nach Sichtflugregeln ohne Fluglehrer angeflogen werden kann - was ich unbedingt empfehle!

5. Juli 2017: Von B. Quax F. an Lars Kaderali

Sehr gut, Danke!

5. Juli 2017: Von Wolff E. an Lars Kaderali

@Lars, super Arbeit!!!


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