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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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30. Juni 2017: Von B. S.chnappinger an Erik N.

In Samedan sind Berufspiloten von der praktischen Einweisung befreit (vermutlich hat man übersehen, dass dort mehr Unfälle mit Berufspiloten als mit "Hobbypiloten" passiert sind).

30. Juni 2017: Von Alfred Obermaier an B. S.chnappinger

Sorry Bernd, alle, auch Berufspiloten (für Airplane Cat, A, B and higher, Helicopter) haben nach meiner Kenntnis für LSZS eine Online Familiarization zu erledigen, die wiederum nicht älter als 12 Monate sein darf. Piloten mit Bergflugrating (MOU-License) sind davon befreit.

https://engadin-airport.ch/fileadmin/user_upload/Qualification-Currency-Requalification.pdf

Ob nun solche "Familiarization" (zB jetzt auch für Zürich) nötig sind, steht auf einem anderen Blatt, denn mE würde das in eine ordentliche Flugvorbereitung gehören.

3. Juli 2017: Von Andreas KuNovemberZi an Alfred Obermaier

"Sorry Bernd, alle, auch Berufspiloten (für Airplane Cat, A, B and higher, Helicopter) haben nach meiner Kenntnis für LSZS eine Online Familiarization zu erledigen, die wiederum nicht älter als 12 Monate sein darf. Piloten mit Bergflugrating (MOU-License) sind davon befreit.

https://engadin-airport.ch/fileadmin/user_upload/Qualification-Currency-Requalification.pdf

"


Mit der Piper Seneca (App CAT A) hatte ich für LSZS noch einen Einweisungsflug gebraucht, mit der Cessna 421C (App CAT B) reicht jetzt das Online-Briefing und ein Anflug bei CAVOK. :-)

(Jetzt hoffe ich nur, dass mein Post nicht dazu führt, dass das wieder einer abschafft.)

Ich wäre neulich auf dem Rückflug von Mönchengladbach in Mannheim gelandet und hätte Friebe besucht - aber ein Luftfahrtbedarfshändler muss ja auch ohne Flugplatz funktionieren, meint unser Verkehrsminister. Früher war ich einige Male in Mannheim, auch IFR. Jetzt nicht wieder.

Ziel des Anti-Verkehrs-Ministeriums erreicht.

"VFR gibt es keine Einschränkung, oder?"

Für Dich nicht, Alexis (SEP) - für mich schon (MEP). Und geschäftlich sind noch heute und schon immer viele ME unterwegs.

3. Juli 2017: Von Wolff E. an Andreas KuNovemberZi

Ist die Beschränkung VFR am Gewicht oder an der Motoranzahl in Mannheim "festgemacht"? Oder anders gefragt, D-Gxxx darf ohne "Schulung" VFR in Mannheim landen und D-Ixxx muss, um VFR dort zu landen diese "Schulung" machen?

3. Juli 2017: Von Andreas KuNovemberZi an Wolff E.

Anzahl der Motoren:

https://www.pilotundflugzeug.de/download/NfL_1-831-16.pdf

"
Zustimmungserfordernis/Erklärung

Mit mehrmotorigen Luftfahrzeugen dürfen An- und Abflüge zum / vom Verkehrslande-
platz Mannheim City nur mit vorheriger Zustimmung des Regierungspräsidiums Karls-
ruhe - Luftaufsichtsstelle Verkehrslandeplatz Mannheim City - durchgeführt werden.
"

3. Juli 2017: Von  an Andreas KuNovemberZi

Wirklich ätzend – wenn man auf den Platz angewiesen ist. Ob man dagegen nicht juristisch vorgehen sollte? Habt Ihr Euch schon mal mit der AOPA beraten?

3. Juli 2017: Von Lars Kaderali an Wolff E.

Hm, für mehrmotorige Flugzeuge mit Landung nach VFR fordert das Notam / die AIP aber nur die Erklärung, dass der Pilot sich vertraut gemacht hat. Anflüge sind nicht gefordert. Diese sind nur für IFR notwendig - so lese ich zumindest den Text...

3. Juli 2017: Von Bernhard Sünder an Lars Kaderali

Mannheim Luftaufsicht sieht das anders: ME egal ob VFR oder IFR braucht 3 Landungen...

3. Juli 2017: Von Wolff E. an Bernhard Sünder

Tja, dann werde ich da wohl nicht landen können. Hatte immer mal darüber nach gedacht (Kai arbeitet dort auf dem Turm), aber 3 Landungen mit Lehrer ? Eigentlich schade, zumal ich dort früher recht oft war (meist sogar Nachts und IFR)

3. Juli 2017: Von Peter Klant an Bernhard Sünder

Bernhard, Du schreibts:

"Mannheim Luftaufsicht sieht das anders: ME egal ob VFR oder IFR braucht 3 Landungen..."

Die Ansicht der Luftaufsicht dazu ist allerdings nicht relevant. Alle Piloten, die nach den Bestimmungen der AIP fliegen, können Mannheim anfliegen. Denn nach dem Text der AIP gilt die Zustimmung der Luftaufsicht als erteilt, wenn die Piloten sich mit den Anflugverfahren vertraut gemacht haben, die Voraussetzungen erfüllen und eine entsprechende Erklärung abgegeben haben. Eine darüber hinaus erforderliche "Erlaubnis" ist nicht vorgesehen.

Es ist verständlich, wenn die Luftaufsicht durch diese verwirrende und nicht durchdachte Verordnung verunsichert ist, aber in der Frage ME VFR ist der Text ganz eindeutig. Die drei Landungen werden nur für IFR Betrieb gefordert:

AIP AD 2 EDFM 1-6
02 FEB 2017:

"Als Routinenachweis für Luftfahrzeugführer, die den VLP Mannheim im IFR Betrieb als PIC nutzen wollen, sind vor dem ersten Start bzw. Anflug nachfolgende Voraussetzungen zu erfüllen:
a) Es sind drei Starts und Landungen unter Aufsicht eines zertifizierten Prüfers/Ausbilders (Type Rating Instructor/Examiner – TRI/TRE bzw. CRI/FI) durchzuführen (davon eine Flugdurchführung bei Nacht innerhalb von 12 Monaten nach dem ersten Einweisungsflug)..."

5. Juli 2017: Von Lars Kaderali an Bernhard Sünder Bewertung: +25.00 [25]

Ich kann nochmal aktuell zum Stand in Mannheim berichten.

Ich habe diese Woche beruflich in Heidelberg zu tun, und bin daher heute mit einer C303 (2mot >2 t) VFR nach Mannheim geflogen. Zu diesem Zweck hatte ich gestern Vormittag die Selbsterklärung gemäß AIP an den Flughafen Mannheim gefaxt. 10 Minuten später kam der Anruf, dass für 2 motorige Flugzeuge grundsätzlich (auch VFR) die Anflüge mit Fluglehrer notwendig seien und die Landung in Mannheim deshalb nicht genehmigt werden könne. Meine Einwände dass dies nicht das sei was in der AIP steht und dass dort klar zu entnehmen sei, dass diese Anflüge nur für IFR nötig sind, ich aber VFR fliegen wolle, haben zunächst nichts gefruchtet. Die Kollegen am Flughafen Mannheim sind offenbar - vielleicht verständlicher Weise - sehr vorsichtig geworden...

Ich habe daraufhin beim RP in Stuttgart als übergeordnete Behörde der Flugleitung in Mannheim angerufen und dort um Klarstellung gebeten. Der Sachbearbeiter mit dem ich am Telefon zu tun hatte war ausgesprochen freundlich und hilfsbereit, und hat sich sehr schnell meiner Interpretation der AIP angeschlossen. Es war offensichtlich dass der Kollege am Telefon selber fliegt. Mein Eindruck insgesamt war dass die Behörde sehr GA-freundlich arbeitet, und alles andere als glücklich mit den Regelungen am Flughafen Mannheim ist. Das letzte Wort in dieser Sache scheint noch nicht gesprochen.

Jedenfalls war das Ergebnis des Telefonats, dass gestern Nachmittag per Email eine Klarstellung des RP Stuttgart an den Flughafen Mannheim geschickt wurde, dass für VFR-Anflüge mit mehrmotorigen Flugzeugen nach Auffassung der Behörde keine Anflüge mit Fluglehrer erforderlich sind. Dieses Schreiben liegt dem Flughafen Mannheim und auch mir in Kopie vor.

Entsprechend bin ich heute mit meiner Crusader VFR nach Mannheim geflogen und wurde dort ausgesprochen freundlich und professionell empfangen - ein toller Flugplatz, der nun auch wieder zweimotorig zumindest nach Sichtflugregeln ohne Fluglehrer angeflogen werden kann - was ich unbedingt empfehle!

5. Juli 2017: Von B. Quax F. an Lars Kaderali

Sehr gut, Danke!

5. Juli 2017: Von Wolff E. an Lars Kaderali

@Lars, super Arbeit!!!

5. Juli 2017: Von Peter Klant an Lars Kaderali

Lars, gute Arbeit! Danke!

5. Juli 2017: Von Juergen Baumgart an Lars Kaderali

dto. !!

Nur warum brauchts heutzutage immer soviel Brimborium ?

Schwarz auf weiss sollte doch eigentlich überall gleich gut lesbar sein ?

5. Juli 2017: Von TH0MAS N02N an Juergen Baumgart

weil vorsichtshalber erst mal alles verboten ist was nicht ausdrücklich erlaubt ist

25. September 2017: Von Chris _____ an TH0MAS N02N

Hallo zusammen,

ich hole dieses Thema aus aktuellem Grund mal wieder hoch. Ich plane im Oktober einen VFR-Flug nach Mannheim, der evtl. wetterbedingt auch zum IFR-Flug werden könnte. (bei wirklich schlechtem Wetter fahre ich mit dem Auto, aber es gibt ja Grenzfälle...)

Gab es zwischen damals und jetzt eine Klärung, was den Sonderweg des RP Karlsruhe betrifft?

Danke für hilfreiche Hinweise,

VG, C

PS. Hab gerade mal die Mannheim-Notams gecheckt: da sehe ich keine besondere Regelung. In der AIP steht allerdings "24h PPR" - bedeutet das, dass ich in jedem Fall eine Erlaubnis einholen muss, oder nur außerhalb der Öffnungszeiten? (ich vermute letzteres)

25. September 2017: Von Lars Kaderali an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Das 24h PPR bezieht sich auf ausserhalb der Öffnungszeiten - spätestens 24h vorher muss die Erlaubnis eingeholt werden wenn ausserhalb der Öffnungszeiten gelandet werden soll.

25. September 2017: Von T. Magin an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Die bereits diskutierten Regeln bestehen m.W. nach wie vor. Zumindest hab ich von keinen Änderungen mitbekommen.

D.h. für Externe, die den Nachweis nicht erbringen können, am besten Cloudbraking auf MRVA mit Radar oder auf dem LOC runter und dann "cancel IFR".

Was für eine kranke Welt ...

25. September 2017: Von Chris _____ an T. Magin

Danke euch beiden für die Antworten. Habe gerade auch in Mannheim angerufen. So ist es.

8. Februar 2024 17:10 Uhr: Von Michael Huber an Chris _____

Krame den alten Feed nochmals hoch...

Kommt jemand aus Mannheim und kann sagen ob das alles noch so gehandhabt wird.

Die AIP ist ja noch unverändert.

in EDDH schreiben sie aber unterschiedliches...

8. Februar 2024 17:56 Uhr: Von Rick G. an Michael Huber Bewertung: +1.00 [1]

Als FI lediglich den Dreizahler aus der AIP abtippen, ausdrucken, unterzeichnen und nach der Landung im OPS abgeben, sofern diesen sehen wollen.

8. Februar 2024 19:24 Uhr: Von Philipp Tiemann an Rick G.

Aber auch das (dass FIs im Soloflug von der Einweiungsplicht ausgenommen sind) ist mit keinem Wort in der AIP/NfL erwähnt.

8. Februar 2024 20:05 Uhr: Von Michael Huber an Rick G.

Ich bin weder FI noch möchte ich einen FI in die Verlegenheit bringen etwas falsches zu unterzeichen :-)

Ich wäre vor kurzem jedoch tatsächlich gerne VFR oder IFR hin geflogen und habe dann die ganze Diskussion hier gefunden.

Muss man wohl vor jedem neuen Platz die AIP erst mal genau studieren...

8. Februar 2024 21:30 Uhr: Von Charlie_ 22 an Michael Huber Bewertung: +1.00 [1]

Ich bin in den vergangenen zwei Jahren drei Mal IFR nach Mannheim geflogen – ohne irgendeine Einweisung etc. Niemand hat mich nach irgendwas gefragt.


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