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3. Juli 2017: Von Peter Klant an Bernhard Sünder

Bernhard, Du schreibts:

"Mannheim Luftaufsicht sieht das anders: ME egal ob VFR oder IFR braucht 3 Landungen..."

Die Ansicht der Luftaufsicht dazu ist allerdings nicht relevant. Alle Piloten, die nach den Bestimmungen der AIP fliegen, können Mannheim anfliegen. Denn nach dem Text der AIP gilt die Zustimmung der Luftaufsicht als erteilt, wenn die Piloten sich mit den Anflugverfahren vertraut gemacht haben, die Voraussetzungen erfüllen und eine entsprechende Erklärung abgegeben haben. Eine darüber hinaus erforderliche "Erlaubnis" ist nicht vorgesehen.

Es ist verständlich, wenn die Luftaufsicht durch diese verwirrende und nicht durchdachte Verordnung verunsichert ist, aber in der Frage ME VFR ist der Text ganz eindeutig. Die drei Landungen werden nur für IFR Betrieb gefordert:

AIP AD 2 EDFM 1-6
02 FEB 2017:

"Als Routinenachweis für Luftfahrzeugführer, die den VLP Mannheim im IFR Betrieb als PIC nutzen wollen, sind vor dem ersten Start bzw. Anflug nachfolgende Voraussetzungen zu erfüllen:
a) Es sind drei Starts und Landungen unter Aufsicht eines zertifizierten Prüfers/Ausbilders (Type Rating Instructor/Examiner – TRI/TRE bzw. CRI/FI) durchzuführen (davon eine Flugdurchführung bei Nacht innerhalb von 12 Monaten nach dem ersten Einweisungsflug)..."


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