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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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31. März 2013: Von Urs Wildermuth an Jan Brill Bewertung: +1.00 [1]

Hier die Sachlage in der Schweiz gemäss Aeroclub.

https://media.baertschi-legal.ch/files/Die%20Definition%20der%20Gewerbsm%C3%A4ssigkeit%20AeroRevue%20B%C3%A4rtschi.pdf

Sieht soweit deutlich besser aus wie in Deutschland, jedoch mit Einschränkung des letzten Satzes dieses Artikels.

31. März 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Urs Wildermuth
Das sind doch gute Nachrichten für die Schweizer.
Eine solche (logische) Klarstellung des "Entgelts" würde man sich auch in anderen Ländern wünschen.
31. März 2013: Von Achim H. an Urs Wildermuth
Die Sicht der BAZL ist sehr hilfreich. Es handelt sich um Europarecht, das absolut steht und nicht im Kontext des jeweiligen Landesrechts zu sehen ist. Nur dort wo das Europarecht Öffnungsklauseln vorsieht, muss im Landesrecht gesucht werden. Eine juristische Interpretation aus der Schweiz ist somit genauso bedeutsam wie die einer Landesluftfahrtbehörde im Deutschen Kaiserreich.

Als Pilot kann ich mich genauso auf diese Sicht wie auf jede andere berufen. Es bleibt spannend und entscheidend ist der letzte Satz in den Ausführungen: wie reagiert die EU?
31. März 2013: Von Othmar Crepaz an Achim H.
Sehe ich genau so. Alles, was wir hier als "Grauzone" längst abgehandelt haben, wäre somit legal (gewesen). Es fehlt nur noch kleine Details wie z.B. die Frage, warum man zu Viert in einen Viersitzer bei geteilten Selbstkosten fliegen darf, zu Viert in einem Sechssitzer jedoch nicht. Ich vermute, diesem Unsinn haben sich die Schweizer Behörden gar nicht erst gewidmet.
Vor allem haben die offenbar gescheiteren Schweizer jenen Aspekt erkannt, den ich weiter oben bereits ins Treffen geführt habe:
"Dies ist als wichtiger Beitrag zur Aufrechterhaltung eines guten Trainingsstandes und somit zur Sicherheit in der
Luftfahrt zu werten".
Ich teile aber auch Deine Sorge um die Haltung der EU: Man wird sich bei der Ausrottung der nichtgewerblichen GA wohl nicht von den Schweizern in die Suppe spucken lassen.
31. März 2013: Von RotorHead an Achim H.
Da die Schweiz nicht zur EU gehört, bleibt es ihr überlassen, ob und in welchem Umfang EU-Verordnungen, insbesondere EU-FCL, implementiert werden. Es besteht aber das Risiko, dass BAZL-Lizenzen nicht für EU-registrierte Luftfahrzeuge taugen.

Schweizer Regelungen können in keiner Weise als Maßstab innerhalb der EU dienen.
31. März 2013: Von Urs Wildermuth an RotorHead Bewertung: +3.00 [3]

Rotorhead,

Die Schweiz ist an die EASA zu 100% angebunden, also muss sie die EASA Rules auch anwenden, genau so wie ein EU Staat. Es ist wohl eine Frage der Interpretation wie man das tut. Und hier haben wir in der Geschichte immer wieder gesehen dass das LBA dies in der höchst restriktivsten Art und Weise tut, die ableitbar ist während das BAZL in Einzelfällen wie hier offenbar nicht ganz so eng urteilt. Philip Bärtschi, der den Artikel verfasst hat, ist Anwalt und gleichzeitig zuständig für Rechtsfragen beim Aeroclub. Er hat in der Regel einen sehr konstruktiven und direkten Kontakt mit dem BAZL. Daher sind seine Ausführungen auch respektiert.

Das BAZL hat offensichtlich den gleichen Schluss gezogen wie die EASA selber, wenn sie Ausnahmen in Aussicht stellt. Das Abwürgen der Rundflüge und des Kostensharings für PPL Inhaber wäre ein absolutes Sicherheitsrisiko und ist eigentlich nicht zu verantworten, wenn man auch in Zukunft GA betreiben möchte. Dies ist dem Schweizer BAZL seit jeher ein Anliegen, das BAZL gehörte auch zu den Behörden, die bei der EASA wegen der Ueberregulierung reklamiert haben, P&F berichtete ja darüber. Aus dieser Sicht heraus ist die jetztige Praxis nachvollziehbar, zudem die Schweiz ja das Stichdatum erst in einem Jahr, am 8. April 2014 hat. Bis dahin sind ICAO Lizenzen e.t.c. noch gültig. Ausserdem schreibt Bärtschi ja auch, dass diese Regeln für Binnenflüge gelten, also im Ausland den Usanzen und Rechtsprechungen der entsprechenden Länder unterliegen.

Wenn Deutschland und andere starr an diesen Regeln festhalten und sie mt der üblichen Gründlichkeit überprüfen und umsetzen, sehe ich in der Tat kaum noch eine Zukunft für die Private GA, wobei das wohl von vielen Exponenten in diesem Feld gewollt ist und als Ziel verfolgt wird. Wenn die Zukunft nur noch bei UL's und nicht zertifizierten Fliegern liegt, die dann über ein paar Wiesen noch Platzrunden schrubben dürfen, werden auch Selbstkostenflüge und Rundflüge hinfällig.

Ich bin immer wieder erstaunt darüber, wie sich in den angeblich so vereinten Ländern Europas die Ansichten über solche Dinge heftigst widersprechen. Was einmal mehr klar macht, die Gleichmacherei ist ohne Hegemoniepolitik und Machtausübung einzelner grosser EU Staaten nicht durchsetzbar. Und das macht besorgt, gleichzeitig ist es doch immer noch gut zu sehen, dass es auch in den restriktivsten Staaten noch Bewegungen und Zeitschriften wie diese hier gibt, die nicht einfach schlucken sondern noch aktiv versuchen, etwas zu verändern. Wir als Piloten wären gut daran, wenn wir endlich aufhören uns gegenseitig mit Binsenweisheiten zuzumüllen und zu bekämpfen und endlich am gleichen Strick ziehen. Denn schlussendlich gefährdet die Europäische Luftfahrtpolitik nicht nur die GA sondern schlussendlich alle.

31. März 2013: Von Othmar Crepaz an Urs Wildermuth
Danke für Deinen fundierten Beitrag.
Was in der Diskussion noch gänzlich ausgeklammert blieb: Über EASA, BAZL oder sonstigen Luftfahrtämtern steht immer noch das von allen anerkannte Regulativ der ICAO. Ich habe noch nirgendwo gelesen, dass die EASA die Mitgliedschaft aufgekündigt hätte. Dieser unsägliche Verein (die EASA) kommt in ihren Strukturen immer mehr jenem Vergleich nahe, den ich von einem Diskutanten an anderer Stelle sehr zustimmend gelesen habe. Er stellte fest, dass ...."die englische Marine-Administration in dem Maße proportional größer wurde, wie die Anzahl der Schiffe abgenommen hat".

In diesem Zusammenhang darf eine Anleihe bei den Umweltschützern nehmen und den Spruch:
„Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.“
abwandeln wie folgt: "Erst, wenn der letzte Privatpilot seine Lizenz verfallen lassen, kein GA-Flugzeug mehr gekauft, kein Avgas mehr gebraucht wird und der letzte, nicht vom Linienverkehr genutzte Flugplatz geschlossen ist, werdet ihr merken, dass ihr überflüssig geworden seid".
31. März 2013: Von Achim H. an Othmar Crepaz Bewertung: +1.00 [1]
Was in der Diskussion noch gänzlich ausgeklammert blieb: Über EASA, BAZL oder sonstigen Luftfahrtämtern steht immer noch das von allen anerkannte Regulativ der ICAO.

ICAO ist ein zwischenstaatlicher Vertrag und hat somit keinerlei Gesetzeskraft. Als Bürger kann man sich niemals auf ICAO-Regularien berufen. Jedes Land verletzt die ICAO-Regeln in vielfältiger Weise.

Die EU-Direktive ist unmittelbar geltendes Recht (außer in der Schweiz, da wird das technisch etwas anders ablaufen). Darauf kann sich der Bürger sehr wohl berufen.
31. März 2013: Von Lutz D. an Achim H.
Dass Du, Othmar, noch nichts über den ICAO-Austritt der EASA gelesen hast, könnte damit zusammenhängen, dass die EASA noch nicht (und natürlich niemals, die EASA ist eine Behörde, keine Gebietskörperschaft mit staatlicher Qualität) der ICAO beigetreten ist.

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