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31. März 2013: Von Achim H. an Othmar Crepaz Bewertung: +1.00 [1]
Was in der Diskussion noch gänzlich ausgeklammert blieb: Über EASA, BAZL oder sonstigen Luftfahrtämtern steht immer noch das von allen anerkannte Regulativ der ICAO.

ICAO ist ein zwischenstaatlicher Vertrag und hat somit keinerlei Gesetzeskraft. Als Bürger kann man sich niemals auf ICAO-Regularien berufen. Jedes Land verletzt die ICAO-Regeln in vielfältiger Weise.

Die EU-Direktive ist unmittelbar geltendes Recht (außer in der Schweiz, da wird das technisch etwas anders ablaufen). Darauf kann sich der Bürger sehr wohl berufen.
31. März 2013: Von Lutz D. an Achim H.
Dass Du, Othmar, noch nichts über den ICAO-Austritt der EASA gelesen hast, könnte damit zusammenhängen, dass die EASA noch nicht (und natürlich niemals, die EASA ist eine Behörde, keine Gebietskörperschaft mit staatlicher Qualität) der ICAO beigetreten ist.

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