Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Oktober
Ehemalige LBA-Juristin informiert über Medical
Das Minimum Maintenance Tripkit
VFR into IMC
Engine Fire über Denver
Leserreise 2025
Unfallanalyse: Bewusstlos im Spiralsturz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Luftrecht und Behörden | LAPL Übungsflug Dokumentation  
Gestern 12:44 Uhr: Von Rolf Andreas  Bewertung: +1.00 [1]

Hallo,

sehe ich es richtig, dass beim geforderten LAPL Übungsflug kein Eintrag in die Lizenz, kein Protokoll und keine Meldung an die Behörde erfolgt (da ja keine Klassenberechtigungen im LAPL) sondern dieser Übungsflug nach FCL.140.A einfach nur durch einen FI im Flugbuch nach Durchfühung bestätigt wird? Muss es eigentlich zwingend ein FI sein oder darf es auch ein CRI sein?

Liebe Grüße

Rolf

Gestern 14:37 Uhr: Von Johannes König an Rolf Andreas

Hallo,

ja, der Flug muss in ein Flugbuch oder gleichwertiges Dokument eingetragen werden, siehe FCL.140.A(d).

Zum CRI: Keine Ahnung :-) Spontan hätte ich jetzt gesagt, das fällt nicht unter FCL.905.CRI(a). Punkt (1) passt offensichtlich nicht und Punkt (3) spricht nur von Erweiterungen. Andererseits fordert FCL.140.A(a)(1)(ii) nur einen Flug mit einem Lehrberechtigten (und nicht explizit mit einem Fluglehrer). Das würde ich in deinem Fall mit der Behörde abklären.

Gestern 14:46 Uhr: Von TH0MAS N02N an Rolf Andreas

ja, ja, ja, ja und ja :-)


3 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang