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30 Beiträge Seite 1 von 2

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2. Oktober 2025 08:26 Uhr: Von Joachim P. an Alfred Obermeier Bewertung: +2.00 [2]

Antwort an alle: Ich hab zwar von LAPL keine Ahnung, aber Zitate über die Verlängerung von Klassenberechtigungen(!) als Argumentation für die LAPL-Frage hier wäre mir etwas zu dünn. ;)

2. Oktober 2025 10:23 Uhr: Von Tobias Schnell an Joachim P. Bewertung: +4.00 [4]

Aus meiner Sicht ist bei wörtlicher Auslegung der Regel die Sache klar: Ein CRI darf den LAPL-Auffrischungsflug nicht durchführen.

Die Argumentation von Johannes, dass nur ein "Instructor" (und nicht explizit ein FI) gefordert ist, klingt zwar auf den ersten Blick schlüssig, aber es ist in dem Kontext sehr sicher ein instructor gemeint, der auch das ausbilden darf, um was es geht - in dem Fall einen LAPL. Und das darf der CRI nicht. Bedenkt: Es gibt keine Klassenberechtigungen im LAPL! Oder ist wer der Meinung, dass auch ein A320-TRI OK wäre?

Nachdem es in dem ganzen Vorgang keinen Behördenkontakt gibt, und das auch bei einem Ramp Check o.ä. nicht sofort auffallen würde, besteht ein Risiko, dass das erst im Falle eine Mishaps ein dann ggf. unschönes Thema wird.

2. Oktober 2025 11:14 Uhr: Von Alfred Obermeier an Tobias Schnell

Tobi, ich denke, es ist nicht zwingend ein FI erforderlich.
Für die Ausübung der Rechte als LAPL ist eine forrlaufende Flugerfahrung erforderlich nach FCL.140.A LAPL(A) .

VOR Ablauf des SEP Rating dürfen "Lehrberechtigte" CRI und FI diesen Flug durchführen (FCL.140.A LAPL (A) (2) b

NACH Ablauf sagt FCL.140.A (2) b (2) "mit Fluglehrer oder alleine unter der Aufsicht eines Lehrberechtigten fliegen, um die Anforderungen gem. Buchstabe a zu erfüllen".


Für mein Verständnis letztlich "Lehrberechtigte"

2. Oktober 2025 11:32 Uhr: Von Tobias Schnell an Alfred Obermeier Bewertung: +1.00 [1]

VOR Ablauf des SEP Rating dürfen "Lehrberechtigte" CRI und FI diesen Flug durchführen

Es gibt kein "SEP-Rating" im LAPL (und deswegen kann es btw auch nicht "ablaufen"). Der Begriff "Class Rating" kommt im gesamten Subpart B (FCL.100 - FCL.140) nirgends vor. Und das ist halt das Problem, wenn ein "Class Rating Instructor" ins Spiel kommt.

Für mein Verständnis letztlich "Lehrberechtigte

Also, was ist jetzt mit meinem A320-TRI? Darf der, oder darf der nicht :-)?

2. Oktober 2025 11:45 Uhr: Von Alfred Obermeier an Tobias Schnell

Richtig, es gibt kein SEP Rating im LAPL, das war jetzt mehr der häufig unscharfen Umgangssprache geschuldet.

Für den Fall des TRI A320 spricht FCL.905 TRI c)(1) von "... technisch komplizierten Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten,..." Nach meinem Verständnis darf er das, sofern LAPL ein solches TR hat. Mangels Medical wird LAPL inhaber kein solches Hochleistungsflugzeug fliegen dürfen.

2. Oktober 2025 13:16 Uhr: Von Willi Fundermann an Alfred Obermeier Bewertung: +1.00 [1]

"Für den Fall des TRI A320 spricht FCL.905 TRI c)(1) von "... technisch komplizierten Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten,..." Nach meinem Verständnis darf er das, sofern LAPL ein solches TR hat."

Mit Verlaub: Unfug! Mit LAPL (A) darf man nach "FCL.105.A.LAPL (A)" nur SEP (land), SEP (sea) und TMG fliegen - und auch nur solche unter 2t. Und ein Typerating für einen A320 mit einem Piloten wäre für mich auch was ganz Neues.

2. Oktober 2025 14:13 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Willi Fundermann

das überspitzte Beispiel von Tobias war aber "andersrum" gemeint: Darf der Airbus-TRI (als Pendant zum "CRI"), die Auffrischungsschulung eines LAPL-Inhabers durchführen?

2. Oktober 2025 14:22 Uhr: Von Thomas Krüger an Tobias Schnell

Völlig unqualifiziert als Lehrberechtigter ist der CRI(A) für einen LAPL(A)-Inhaber offenbar nicht:

FCL.905.CRI a) (3) Die Rechte eines CRI umfassen die Ausbildung für die Erweiterung von LAPL(A)-Rechten auf eine andere Flugzeugklasse oder -baureihe.

Es bleibt für mich deshalb fraglich, welche "Lehrberechtigte" nun in FCL.140.A a) (2) und FCL.140.A b) (2) gemeint sein könnten. Wenn ich CRI(A) wäre, würde ich keinen Gebrauch von den beiden Regelungen machen, bevor diese Frage nicht rechtssicher geklärt ist.

2. Oktober 2025 14:24 Uhr: Von Willi Fundermann an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Und die Antwort von Alfred war: Ja, wenn im LAPL das TR (A320) enthalten ist.

2. Oktober 2025 14:27 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Willi Fundermann

ok - das ist eher unwahrscheinlich, also "unmöglich" a) durch die Beschränkung des LAPL und b) durch das grundsätzliche Erfordernis für ein Airbus-Typerating (IR, CPL, ..., CAT oder NCC-Operation und -training, ...)

Frage an die Runde: geht mit LAPL (A) eigentlich ein HPA -Training?

2. Oktober 2025 14:37 Uhr: Von F. S. an Willi Fundermann

Das TR-A380 ist im LAPL genau so enthalten bzw. nicht enthalten, wie das CR-SEP.

2. Oktober 2025 14:40 Uhr: Von F. S. an Wolfgang Lamminger

Das HPA-Training kann man immer machen.

Da LAPL aber auf SEP beschränkt ist und es derzeit kein SEP gibt, für das man ein HPA braucht, wäre es reichlich nutzlos.

2. Oktober 2025 14:46 Uhr: Von Joachim P. an F. S.

Ist nicht viel eher das ganze LAPL- und UL-Zeugs nutzlos?

2. Oktober 2025 14:50 Uhr: Von Willi Fundermann an F. S.

Aber nach "FCL.105.LAPL(A)" ist explizit das Recht eingeschlossen, SEP(land), SEP(sea) und TMG als PIC fliegen zu dürfen. Von irgendeinem TR oder HPA-Flugzeug steht da nix.

2. Oktober 2025 14:54 Uhr: Von Oliver Bucher an Tobias Schnell

Hallo,

die Rechte des CRI beinhalten auch unter anderem die Erweiterung der Rechte eines LAPL Inhabers (FCL.905.CRI).

Das mit der Verlängerung ist ein anderes Thema. Gem. dem RP´s in Deutschland darf ein CRI Auffrischungsschulungn durchführen. Was anderes (Flugaufräge wenn keine ausreichende Flugerfahrung) steht dort nicht. Jedoch muss man bei einer LAPL Schulung zur "Berechtigung zum Führen einer Klasse" (FCL.1XX) auch Solo Flüge durchführen. Hier darf also ein CRI auch die Flugaufträge für Solo Flüge ausstellen (Die Erweiterung darf ein CRI lt. FCL.905.CRI durchführen). Dies ist bei einer Klassenberechtigung (gem. 7XX) nicht vorgesehen.

Gruß Oliver

2. Oktober 2025 15:40 Uhr: Von M Schumacher an Tobias Schnell

'...aber es ist in dem Kontext sehr sicher ein instructor gemeint, der auch das ausbilden darf, um was es geht - in dem Fall einen LAPL. Und das darf der CRI nicht...'

Tobias, m.E. ist das entkräftet mit dem Hinweis von Thomas Krüger auf FCL.905.CRI a) (3) '...extension of LAPL(A) privileges to another class or variant of aeroplane...'

Somit dreht sich doch Deine Argumentation eigentlich exakt ins Gegenteil um und ein CRI darf auch die Auffrischungsschulung für SEP und TMG im LAPL(A) machen - weil er auch die Ausbildung für eine entsprechende 'class' oder 'variant' machen darf.

Oder übersehe ich was ?!

2. Oktober 2025 17:39 Uhr: Von Tobias Schnell an M Schumacher Bewertung: +3.00 [3]

Oder übersehe ich was ?!

Vorbemerkung: Das ganze ist natürlich ziemlich murksig formuliert. Meine Erfahrung mit dem LBA (die sich - zugegebenermaßen - nicht um LAPL's kümmern) ist, dass man sich im Zweifel (mit einer berühmten Ausnahme, die SEP-IR-Inhaber und -Prüfer gut kennen :-)) sehr genau am Wortlaut des Regelwerks orientiert.

Lt. FCL ist es eben so, dass ein CRI zwar für die Erweiterung der Rechte auf eine andere Flugzeugklasse beim LAPL, aber nicht für den LAPL selbst ausbilden darf. Und die Auffrischungsschulung in FCL.140.A bezieht sich auf den LAPL, nicht auf die Klasse des Flugzeugs. Das ist der Unterschied zu PPL/CPL/ATPL: Dort gibt es keine Bedingungen für die Ausübung der Lizenz-Rechte, sondern nur für die jeweilige Klasse(n)berechtigung.

Mir ist natürlich auch bekannt, dass diverse RP's Merkblätter herausgeben, die CRI's für die LAPL-Trainingsflüge sanktionieren. Und das ist im Falle eines Falles sicher für alle Beteiligten schon mal hilfreich. Habe mal spontan versucht, eine guidance von Austro oder dem BAZL zu finden, allerdings ohne Erfolg. Aber vom Wortlaut in FCL reicht ein CRI m.E. nicht.

2. Oktober 2025 22:45 Uhr: Von Tias Rob an Tobias Schnell

Meinst du die Geschichte Night-Eintrag bei IR oder welche Anekdote ist mir bislang als IR-Inhaber verborgen geblieben?

2. Oktober 2025 22:55 Uhr: Von Tobias Schnell an Tias Rob

Hast Du schon mal Dein IR und Dein SEP-Classrating gleichzeitig verlängert? Wie lief das ab? Ein oder zwei Flüge?

Falls es nur ein Flug war: Könntest Du mir bitte mal die Stelle in FCL zeigen, die sagt, dass das kombiniert werden kann :-)?

2. Oktober 2025 23:43 Uhr: Von Bernhard Tenzler an Tobias Schnell

Für die jeweiligen Verlängerungen sind Übungen auszuführen, das kann m.E. in einem zusammenhängendem Flug mit einem IFR und einem VFR Part durchgeführt werden.

2. Oktober 2025 23:48 Uhr: Von Tobias Schnell an Bernhard Tenzler

das kann m.E. in einem zusammenhängendem Flug mit einem IFR und einem VFR Part durchgeführt werden

Lies mal FCL.740.A (a) und (b)...

3. Oktober 2025 00:11 Uhr: Von Johannes König an Tobias Schnell

Falls es nur ein Flug war: Könntest Du mir bitte mal die Stelle in FCL zeigen, die sagt, dass das kombiniert werden kann :-)?

Übersehe ich hier gerade was? Das steht doch prominent in der FCL:

FCL.740.A(a)(4):

Die Verlängerung einer BIR oder IR(A) kann, falls vorhanden, mit einer Befähigungsüberprüfung für die Verlängerung einer Klassen- oder Musterberechtigung kombiniert werden.

FCL.625.A(a):

Für die Verlängerung einer IR(A) müssen die Bewerber

1. [...]

2. eine Befähigungsüberprüfung nach Anlage 9 bestehen oder eine praktische EBT-Beurteilung nach Anlage 10 absolvieren, wenn die IR-Verlängerung mit einer Verlängerung einer Klassen- oder Musterberechtigung kombiniert wird;

3. Oktober 2025 00:12 Uhr: Von Oliver Bucher an Tobias Schnell

Hallo,

die Merkblätter der RP erlauben einem CRI Auffrischungsschulungen mit einem LAPL Inhaber durchzuführen. Siehe z.B. RP Stuttgart. Da steht FI und CRI in einer Zeile.

https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Themenportal/Verkehr/Luftverkehr/_DocumentLibraries/Documents/Uebersicht_Lehrberechtigung.pdf

Gruß Oliver

3. Oktober 2025 00:22 Uhr: Von Tobias Schnell an Johannes König

Übersehe ich hier gerade was?

Yep :-)

Schau mal, wofür FCL.740.A (a) nur gilt:

FCL.740.A Revalidation of class and type ratings – aeroplanes
(a) Revalidation of multi-engine class ratings and type ratings. For revalidation of multi-engine class ratings and type ratings, the applicant shall [...]

Und Teil (b) - in dem geht es um die Single-Engine-Ratings - sagt nur:

(5) The proficiency check for the revalidation of a single-pilot single-engine aeroplane class rating may be combined with the proficiency check for the revalidation of a BIR, in accordance with point FCL.835(g)(8).

Gelebte Praxis ist eine andere... Das ist Thema auf jeder Prüfer-Fortbildung, und das LBA sagt, dass sie einen kombinierten Flug auch beim SE-IR akzeptieren.

3. Oktober 2025 00:35 Uhr: Von Johannes König an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Ja, Point taken :-)

Dann macht aber FCL.625.A(a) und insbesondere Anlage 9 keinen Sinn. FCL.625 bezieht sich aufs volle IR uns beschreibt Kombinationsmöglichkeiten. In Anlage 9 wird ebenfalls beschrieben, wie man einen Proficiency Check ausführen kann, damit IR- und CR-Berechtigung kombiniert werden können.

Egal, demnächst machen wir beide ja meine IR-Ausbildung und ab dann werde ich das live selbst erleben ;-)


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