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Oder übersehe ich was ?!
Vorbemerkung: Das ganze ist natürlich ziemlich murksig formuliert. Meine Erfahrung mit dem LBA (die sich - zugegebenermaßen - nicht um LAPL's kümmern) ist, dass man sich im Zweifel (mit einer berühmten Ausnahme, die SEP-IR-Inhaber und -Prüfer gut kennen :-)) sehr genau am Wortlaut des Regelwerks orientiert.
Lt. FCL ist es eben so, dass ein CRI zwar für die Erweiterung der Rechte auf eine andere Flugzeugklasse beim LAPL, aber nicht für den LAPL selbst ausbilden darf. Und die Auffrischungsschulung in FCL.140.A bezieht sich auf den LAPL, nicht auf die Klasse des Flugzeugs. Das ist der Unterschied zu PPL/CPL/ATPL: Dort gibt es keine Bedingungen für die Ausübung der Lizenz-Rechte, sondern nur für die jeweilige Klasse(n)berechtigung.
Mir ist natürlich auch bekannt, dass diverse RP's Merkblätter herausgeben, die CRI's für die LAPL-Trainingsflüge sanktionieren. Und das ist im Falle eines Falles sicher für alle Beteiligten schon mal hilfreich. Habe mal spontan versucht, eine guidance von Austro oder dem BAZL zu finden, allerdings ohne Erfolg. Aber vom Wortlaut in FCL reicht ein CRI m.E. nicht.
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Meinst du die Geschichte Night-Eintrag bei IR oder welche Anekdote ist mir bislang als IR-Inhaber verborgen geblieben?
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Hast Du schon mal Dein IR und Dein SEP-Classrating gleichzeitig verlängert? Wie lief das ab? Ein oder zwei Flüge?
Falls es nur ein Flug war: Könntest Du mir bitte mal die Stelle in FCL zeigen, die sagt, dass das kombiniert werden kann :-)?
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Für die jeweiligen Verlängerungen sind Übungen auszuführen, das kann m.E. in einem zusammenhängendem Flug mit einem IFR und einem VFR Part durchgeführt werden.
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das kann m.E. in einem zusammenhängendem Flug mit einem IFR und einem VFR Part durchgeführt werden
Lies mal FCL.740.A (a) und (b)...
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Falls es nur ein Flug war: Könntest Du mir bitte mal die Stelle in FCL zeigen, die sagt, dass das kombiniert werden kann :-)?
Übersehe ich hier gerade was? Das steht doch prominent in der FCL:
FCL.740.A(a)(4):
Die Verlängerung einer BIR oder IR(A) kann, falls vorhanden, mit einer Befähigungsüberprüfung für die Verlängerung einer Klassen- oder Musterberechtigung kombiniert werden.
FCL.625.A(a):
Für die Verlängerung einer IR(A) müssen die Bewerber
1. [...]
2. eine Befähigungsüberprüfung nach Anlage 9 bestehen oder eine praktische EBT-Beurteilung nach Anlage 10 absolvieren, wenn die IR-Verlängerung mit einer Verlängerung einer Klassen- oder Musterberechtigung kombiniert wird;
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Hallo,
die Merkblätter der RP erlauben einem CRI Auffrischungsschulungen mit einem LAPL Inhaber durchzuführen. Siehe z.B. RP Stuttgart. Da steht FI und CRI in einer Zeile.
https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Themenportal/Verkehr/Luftverkehr/_DocumentLibraries/Documents/Uebersicht_Lehrberechtigung.pdf
Gruß Oliver
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Übersehe ich hier gerade was?
Yep :-)
Schau mal, wofür FCL.740.A (a) nur gilt:
FCL.740.A Revalidation of class and type ratings – aeroplanes (a) Revalidation of multi-engine class ratings and type ratings. For revalidation of multi-engine class ratings and type ratings, the applicant shall [...]
Und Teil (b) - in dem geht es um die Single-Engine-Ratings - sagt nur:
(5) The proficiency check for the revalidation of a single-pilot single-engine aeroplane class rating may be combined with the proficiency check for the revalidation of a BIR, in accordance with point FCL.835(g)(8).
Gelebte Praxis ist eine andere... Das ist Thema auf jeder Prüfer-Fortbildung, und das LBA sagt, dass sie einen kombinierten Flug auch beim SE-IR akzeptieren.
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Ja, Point taken :-)
Dann macht aber FCL.625.A(a) und insbesondere Anlage 9 keinen Sinn. FCL.625 bezieht sich aufs volle IR uns beschreibt Kombinationsmöglichkeiten. In Anlage 9 wird ebenfalls beschrieben, wie man einen Proficiency Check ausführen kann, damit IR- und CR-Berechtigung kombiniert werden können.
Egal, demnächst machen wir beide ja meine IR-Ausbildung und ab dann werde ich das live selbst erleben ;-)
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.. als nur VFR Pilot unterwegs, damit ich auch dss richtig verstanden habe.
CR, hier MEP/IR kann mit SEP/ IR / VFR in EINEM Flug kombiniert werden?
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Aus meiner Sicht bedarf es in FCL740 keiner expliziten Erwähnung der Kombinatorik mit dem IR Check, da ja, wenn die relevanten Übungen geflogen wurden, auch keine "Erleichterung" stattgefunden hat.
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Ist es nicht so, dass Deine Ausführung nur SET und Co betreffen? SEP gibts ja keinen Prof Check, da nimmt man den IR PC als Auffrischungsschulung. Oder?
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SEP gibts ja keinen Prof Check,
Nicht verpflichtend, aber man kann auch ein gültiges SEP per ProfCheck verlängern.
da nimmt man den IR PC als Auffrischungsschulung. Oder?
Ein Prüfungsflug ist kein Schulungsflug. Außerdem kann ein IR-PC auch in weniger als einer Stunde erledigt sein. Und man müsste in dem Fall ja auch eine separate Doku für den Schulungsflug machen.
Praxis ist der kombinierte PC SEP (FCL.740.A (b)(1)(i)) plus SE-IR (FCL.625.A (a)(2)) - auch wenn FCL diese Kombination explizit nur für MEP oder SEP+BIR vorsieht. Warum auch immer...
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"Gelebte Praxis ist eine andere... Das ist Thema auf jeder Prüfer-Fortbildung, und das LBA sagt, dass sie einen kombinierten Flug auch beim SE-IR akzeptieren."
Entscheidend ist doch, dass alle Punkte für beide Checks, CR und IR, durchgeführt wurden. Das LBA akzeptiert z.B. seit Jahren auch die Durchführung kombinierter Prüfungen (Skill Tests!) z.B. für CPL und MEP/IR - mit einem Flug! Hab ich schon des öfteren gemacht. Im Ergebnis scheint mir eine solche Kombination für den Bewerber zwar finanziell i.d.R. günstiger, aber - von der Workload her - sicher anspruchsvoller als bei zwei getrennten Flügen.
Falls eine solche Kombination (CR SEP, IR) nicht vorgesehen wäre, wäre auch "FCL.625.A IR(A), a) 3 i)" überflüssig. Die Vorschrift greift, wenn ich nur SEP IR verlängere, ohne SEP CR, was ja i.d.R. jedes zweite Jahr ausreicht. Dann brauch ich aus dem Prüfungsprotokoll nur den Abschnitt 3b (IR Teil) und das Notwendige aus Abschnitt 1 zu prüfen. Alles andere, wie z.B. sim. Notlandung, Steilkurven, stalls pp. kann entfallen. D.h., bei einer kombinierten Überprüfung werden alle Teile absolviert.
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