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2. Oktober 2025 14:54 Uhr: Von Oliver Bucher an Tobias Schnell

Hallo,

die Rechte des CRI beinhalten auch unter anderem die Erweiterung der Rechte eines LAPL Inhabers (FCL.905.CRI).

Das mit der Verlängerung ist ein anderes Thema. Gem. dem RP´s in Deutschland darf ein CRI Auffrischungsschulungn durchführen. Was anderes (Flugaufräge wenn keine ausreichende Flugerfahrung) steht dort nicht. Jedoch muss man bei einer LAPL Schulung zur "Berechtigung zum Führen einer Klasse" (FCL.1XX) auch Solo Flüge durchführen. Hier darf also ein CRI auch die Flugaufträge für Solo Flüge ausstellen (Die Erweiterung darf ein CRI lt. FCL.905.CRI durchführen). Dies ist bei einer Klassenberechtigung (gem. 7XX) nicht vorgesehen.

Gruß Oliver


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