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28 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | Wo ist Fliegen ohne Betriebsleiter in Deutschland tatsächlich realisiert?  
3. November 2024 09:30 Uhr: Von Carina Graucob 

Mich würde interessieren an welchen Plätzen in Deutschland Fliegen ohne Betriebsleiter tatsächlich realisiert ist und zu welchen (Rand-)zeiten?

3. November 2024 10:16 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Carina Graucob

Diese Informationen findest Du in den NFL 1

3. November 2024 10:34 Uhr: Von Malte Höltken an Marco Scheuerlein Bewertung: +8.00 [8]

Da steht dann sowas geistreiches wie:

Der Flugbetrieb darf grundsätzlich auch in Abwesenheit der Betriebsleitung in Konformität mit dem Betriebskonzept in jeweils gültiger Fassung sowie gültiger Regularien stattfinden.

Das ist für die Flugvorbereitung ne Nullinformation. Die Frage nach einer Liste ist durchaus gerechtfertigt.

3. November 2024 10:53 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Malte Höltken

...nachdem es diese "offensichtlich" noch nicht gibt, bzw. ich dann uu mal wieder zu blöd war eine zu finden wird man wohl nicht drum herum kommen mal irgendwo anzusetzen..

4. November 2024 09:44 Uhr: Von Chris Schu an Marco Scheuerlein

ei....

das ist ein Forum und es wurde eine offene Frage gestellt. Geht doch sonst auch dass Leute Antworten und z.B. sagen "an meinem Flugplatz gehts, wenn Du auf dies und jenes achtest.. "

auf NFL zu verweisen ist leider nicht hilfreich - wie von Malte erwaehnt.

Ich selbst kann leider nichts beitragen da ich hautpsaechlich aus EDFE rausfliege - das ginge nichtmal im Traum.. ;-|

4. November 2024 10:01 Uhr: Von Michael Söchtig an Chris Schu

Also zumindest in NRW wird die Genehmigung zukünftig sehr viel erlauben. Was etwas kritisch wird ist die PPR Regelung für auswärtige Piloten. Da wäre m.E. ein einheitlicher Standard wünschenswert.

4. November 2024 10:27 Uhr: Von Thomas R. an Chris Schu

Ich selbst kann leider nichts beitragen da ich hautpsaechlich aus EDFE rausfliege - das ginge nichtmal im Traum.. ;-|

Warum nicht?

4. November 2024 11:04 Uhr: Von Chris Schu an Thomas R. Bewertung: +1.00 [1]

Tagsueber ist eh jemand da. Nachts dann mit PPR. Aber ich darf ja nichtmal auf dem Flugzplatzgelaende oder bei meinem Flugzeug sein wenn keiner mehr in der Flugleitung ist und der platz _zu_ ist.. deshalb der Spruch. ist vielleicht vermessen.

Mir ging's aber um was anderes mit meinem Post.

4. November 2024 17:19 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Malte Höltken

...Malte...wirklich weitergebracht hast Du das Thema nun ja auch nicht....

4. November 2024 21:33 Uhr: Von Guido Frey an Carina Graucob Bewertung: +5.00 [5]

Mir fallen spontan folgende Flugplätze, die schon teilweise oder ganz betriebsleiterlos unterwegs sind (nur eine kleine Auswahl):

Von meinem Heimatplatz EDLR kann ich berichten, dass wir die Genehmigung erhalten haben und jetzt den Start des FoF vorbereiten.

5. November 2024 17:24 Uhr: Von Ulrich Dr. Werner an Carina Graucob Bewertung: +1.00 [1]

Guten Tag zusammen

Heute wurde im Aerokurier online, hinter paywall, eine Liste aller dem Aerokurier bekannten Plätze veröffentlicht.

Auch mein Heimatplatz, Bad Neuenahr-Ahrweiler EDRA, in Rheinland-Pfalz, hat die Genehmigung schon erhalten.

Leider unter der Bedingung der täglichen einmaligen physikalischen Kontrolle aller Betriebsflächen. Damit ist der Nutzen für Fremdflugzeuge sehr begrenzt, da es wieder das Erscheinen eines Beauftragten des Platzhalters für diese Kontrolle bedeutet.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

5. November 2024 18:24 Uhr: Von Philipp Tiemann an Ulrich Dr. Werner Bewertung: +1.00 [1]

Danke. Das ist ja schade, und selten dämlich. Zumal Asphaltpiste! Da kann man die Pisteninspektion ja durchaus dem Piloten zutrauen. Ein Rollschaden abseits der Piste könnte dann zwar immer noch entstehen, aber was hat das dann noch mit Flugsicherheit im engeren Sinne zu tun?? Hört sich also eher nach einer Verhinderungstaktik an.

Eine wirkliche Transparenz der Informationen für Piloten wird es aber ohnehin nicht geben, denn bei vielen Sonderlandeplätzen wird sich ja auch bei genehmigtem FOB an der Formulierung in der AIP ("Opening Times: PPR") nichts ändern. Die Details wird man erst beim PPR-Antrag selbst erfahren, also z.B. die Aussage "tut mir leid, heute kann leider niemand eine Betriebsflächenkontrolle durchführen"...

5. November 2024 18:46 Uhr: Von Markus S. an Philipp Tiemann

Eine Kamerabefliegung mittels einer Drohne wäre doch eigentlich leicht zu erledigen. Das könnte ein Geschäftsmodell für Drohnen Hersteller und Flugplatzbetreiber werden.

5. November 2024 19:02 Uhr: Von Philipp Tiemann an Ulrich Dr. Werner Bewertung: +1.00 [1]

In jedem Fall würde ich versuchen, gegen die Auflage anzugehen, mit dem Verweis, dass andere, sehr ähnliche Plätze auch keine solche Auflage haben.

Z.B. Meschede. Dort gilt einfach:

Luftfahrzeugführer, die den Flugplatz Meschede außerhalb der veröffentlichten Betriebszeiten nutzen möchten, haben in geeigneter Weise selbst zu prüfen, ob sich die Flugbetriebsflächen in einem betriebssicheren Zustand befinden.

5. November 2024 21:43 Uhr: Von Philipp Tiemann an Guido Frey Bewertung: +1.00 [1]

Und um mal wieder auf mein Lieblingsthema zurückzukommen...

... in Pirna (Graspiste!) scheinen sie auch alle bionische Augen zu haben..., quote:

Anflüge sollen über den Gegenanflug der ausgewiesenen Motorflug-Platzrunde erfolgen, um vor der Landung den ordnungsgemäßen und hindernisfreien Zustand der Flugbetriebsflächen zu prüfen.

unquote

5. November 2024 21:53 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Philipp Tiemann Bewertung: +1.00 [1]

Luftfahrzeugführer, die den Flugplatz Meschede außerhalb der veröffentlichten Betriebszeiten nutzen möchten, haben in geeigneter Weise selbst zu prüfen, ob sich die Flugbetriebsflächen in einem betriebssicheren Zustand befinden

..Das fasse ich jetzt so auf: "bitte nageln Sie vor der Landung erst einmal in Ameisenkniehöhe über den Platz um den Zustand der Betriebsflächen zu überprüfen..."

6. November 2024 03:05 Uhr: Von Stefan H. an Philipp Tiemann
Beitrag vom Autor gelöscht
6. November 2024 08:07 Uhr: Von Nicolas Nickisch an Marco Scheuerlein

Eher allgemein:

Ich unterhielt mich neulich mit dem Erfinder einer Flugplatz-Software über eine bessere Umsetzung für Start-Landemeldungen.

Ich habe nicht schlecht gestaunt, dass nur ein kleiner Teil seiner Kunden (ich würde grob einen Anteil von 8% heruashören ) überhaupt eine entsprechende Lösung nachgefragt haben.

Ich hätte tatsächlich vorausgesetzt, dass FoF ein absoulter Gamechanger ist, den alle Plätze so schnel wie möglich umsetzen wollen.

Der bedarf scheint aber eher überschaubar zu sein

6. November 2024 09:19 Uhr: Von Toni S. an Nicolas Nickisch Bewertung: +1.00 [1]

"...dass FoF ein absoulter Gamechanger ist, den alle Plätze so schnel wie möglich umsetzen wollen."

Leider scheint dem ganz und gar nicht so zu sein. Frag' mal gerade bei den etwas "größeren" VLP nach. Da kommen die tollsten Aussagen, warum man das nicht möchte. Und bald ist wieder Weihnachten und an den Feiertagen der Platz "geschlossen'" :-(

6. November 2024 09:21 Uhr: Von Hubert Eckl an Philipp Tiemann

Das ist übrigens in Pirna DRINGENST nötig. Die Landbahnmarkierung ist sehr schwer auszumachen. Die Bahn extrem wellig.

6. November 2024 21:54 Uhr: Von Joachim P. an Toni S.

Ja, Landshut hat auch viele Argumente gegen AeroPS: das kostet 3% Gebühr... wir wollen die Piloten schon mal sehen, die da fliegen.... Flugleiter und Landegebührenkassierer sind ja eh am Platz...

7. November 2024 11:10 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Nicolas Nickisch

Ich hätte tatsächlich vorausgesetzt, dass FoF ein absoulter Gamechanger ist, den alle Plätze so schnel wie möglich umsetzen wollen.

Ja, das mag auch so sein..allerdings muß das ja nicht dann immer automatisch darin enden das man sich Hard und software zulegt die dann den Betriebsleiter nicht abschafft sondern automatisiert 24/7 einsetzt...

so ist oftmals die argumentation....

7. November 2024 12:30 Uhr: Von Thomas W. an Marco Scheuerlein

Ein Knackpunkt der neu gewonnen FoB-Freiheit scheint ja tatsächlich die Kontrolle/Verantwortung des Pistenzustands zu sein.
Das ist, so wie es aussieht, in jeder bisherigen FoB-Genehmigung anders geregelt.
Frage: Sind die z.B. PPR-Auflagen vom jeweiligen Luftamt gefordert oder sind die Auflagen aus Angst des Platzhalters eingeflossen?

Echtes FoB macht natürlich nur Sinn, wenn die Verantwortung der Platznutzung komplett auf den Piloten übertragen werden kann und der Platzhalter nicht nachher für ein Wühlmausloch verantwortlich gemacht werden kann.

Gibt es dazu klare rechtliche Regelungen?

7. November 2024 12:58 Uhr: Von Hubert Eckl an Thomas W.

spontan würden mir da nur die Haftpflichtversicherungsbedingungen einfallen.

7. November 2024 13:02 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Thomas W.

Frage: Sind die z.B. PPR-Auflagen vom jeweiligen Luftamt gefordert oder sind die Auflagen aus Angst des Platzhalters eingeflossen?

Alle Landeplätze OHNE Betriebspflicht, also alle Sonderlandeplätze sind und waren schon immer ausschließlich PPR.

PPR ist keine Auflage, die Auflage ist die Betriebspflicht die Verkehrslandeplätze dazu zwingt wärend der veröffentlichten Betriebszeiten auch dann wenn es junge Hunde regnet, oder man vor Nebel die Hand nicht vor Augen sehen kann Personal hinzusetzen für den Fall das es doch nocht fliegbar wird...

"Auf Anfrage" bedeutet nun halt nach aktueller Rechstlage doch nur, das man vorher mit dem Platzeigentümer kontakt aufnehmen muß.

Das war übrigens auch früher schon so...Bei kleinen Vereinsplätzen muß man ja auch immer davon ausgehen das die nur dann auf haben wenn die eigenen Vereinsmitglieder fliegen wollen, bzw. Vereinsflugbetrieb stattfindet und wenn die fertig haben alle wieder nach Hause gehen..

Grundsätzlich: mit der Haftung hat Hubert nicht so ganz unrecht, allerdings spielt da auch noch das Zivilrecht mit rein.

Wir reden bei Vereinsflugplätzen im Grunde von "Privatgrundstücken", darum ist der Betriebsleiter auch in den aktuellen (veröffentlichten) Regelungen auch ganz klar auf die Kompetenzen beschränkt wie sie ua. das BGB allen Inhabern eines Hausrechts zugesteht.

Im Grunde ist es von der Seite her unerheblich ob es sich um einen Flug oder Sportplatz handelt.

PPR ist in dem Fall als "betreten nur nach vorheriger Erlaubnis durch den Eigentümer", "Benützung erfolgt jedoch immer auf eigene Gefahr" zu werten.

Echtes FoB macht natürlich nur Sinn, wenn die Verantwortung der Platznutzung komplett auf den Piloten übertragen werden kann und der Platzhalter nicht nachher für ein Wühlmausloch verantwortlich gemacht werden kann.

Korrekt !!

Aber im Grunde gibt es doch hier auch die Standartverfahren die doch bereits im Flugunterischt Standart sind...

Abr warten wirs mal ab, ich gehe davon aus das auch hier dem "Gesetzgeber" noch eine Veröffentlichung einfällt die auch den letzten rest an RP gezappel bürokratisch auflöst....

Zumindest sofern das auf einer Ebene geschied die nicht von irgendwelchen Beschlüssen abhängen für die man die ausgefallene Ampel braucht ...


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