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5. November 2024 17:24 Uhr: Von Ulrich Dr. Werner an Carina Graucob Bewertung: +1.00 [1]

Guten Tag zusammen

Heute wurde im Aerokurier online, hinter paywall, eine Liste aller dem Aerokurier bekannten Plätze veröffentlicht.

Auch mein Heimatplatz, Bad Neuenahr-Ahrweiler EDRA, in Rheinland-Pfalz, hat die Genehmigung schon erhalten.

Leider unter der Bedingung der täglichen einmaligen physikalischen Kontrolle aller Betriebsflächen. Damit ist der Nutzen für Fremdflugzeuge sehr begrenzt, da es wieder das Erscheinen eines Beauftragten des Platzhalters für diese Kontrolle bedeutet.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

5. November 2024 18:24 Uhr: Von Philipp Tiemann an Ulrich Dr. Werner Bewertung: +1.00 [1]

Danke. Das ist ja schade, und selten dämlich. Zumal Asphaltpiste! Da kann man die Pisteninspektion ja durchaus dem Piloten zutrauen. Ein Rollschaden abseits der Piste könnte dann zwar immer noch entstehen, aber was hat das dann noch mit Flugsicherheit im engeren Sinne zu tun?? Hört sich also eher nach einer Verhinderungstaktik an.

Eine wirkliche Transparenz der Informationen für Piloten wird es aber ohnehin nicht geben, denn bei vielen Sonderlandeplätzen wird sich ja auch bei genehmigtem FOB an der Formulierung in der AIP ("Opening Times: PPR") nichts ändern. Die Details wird man erst beim PPR-Antrag selbst erfahren, also z.B. die Aussage "tut mir leid, heute kann leider niemand eine Betriebsflächenkontrolle durchführen"...

5. November 2024 18:46 Uhr: Von Markus Stein an Philipp Tiemann

Eine Kamerabefliegung mittels einer Drohne wäre doch eigentlich leicht zu erledigen. Das könnte ein Geschäftsmodell für Drohnen Hersteller und Flugplatzbetreiber werden.

5. November 2024 19:02 Uhr: Von Philipp Tiemann an Ulrich Dr. Werner Bewertung: +1.00 [1]

In jedem Fall würde ich versuchen, gegen die Auflage anzugehen, mit dem Verweis, dass andere, sehr ähnliche Plätze auch keine solche Auflage haben.

Z.B. Meschede. Dort gilt einfach:

Luftfahrzeugführer, die den Flugplatz Meschede außerhalb der veröffentlichten Betriebszeiten nutzen möchten, haben in geeigneter Weise selbst zu prüfen, ob sich die Flugbetriebsflächen in einem betriebssicheren Zustand befinden.

5. November 2024 21:53 Uhr: Von Kain Kirchhof an Philipp Tiemann Bewertung: +1.00 [1]
Beitrag vom Autor gelöscht
6. November 2024 03:05 Uhr: Von Stefan H. an Philipp Tiemann
Beitrag vom Autor gelöscht
6. November 2024 08:07 Uhr: Von Nicolas Nickisch an Kain Kirchhof

Eher allgemein:

Ich unterhielt mich neulich mit dem Erfinder einer Flugplatz-Software über eine bessere Umsetzung für Start-Landemeldungen.

Ich habe nicht schlecht gestaunt, dass nur ein kleiner Teil seiner Kunden (ich würde grob einen Anteil von 8% heruashören ) überhaupt eine entsprechende Lösung nachgefragt haben.

Ich hätte tatsächlich vorausgesetzt, dass FoF ein absoulter Gamechanger ist, den alle Plätze so schnel wie möglich umsetzen wollen.

Der bedarf scheint aber eher überschaubar zu sein

6. November 2024 09:19 Uhr: Von Toni S. an Nicolas Nickisch Bewertung: +1.00 [1]

"...dass FoF ein absoulter Gamechanger ist, den alle Plätze so schnel wie möglich umsetzen wollen."

Leider scheint dem ganz und gar nicht so zu sein. Frag' mal gerade bei den etwas "größeren" VLP nach. Da kommen die tollsten Aussagen, warum man das nicht möchte. Und bald ist wieder Weihnachten und an den Feiertagen der Platz "geschlossen'" :-(

6. November 2024 21:54 Uhr: Von Joachim P. an Toni S.

Ja, Landshut hat auch viele Argumente gegen AeroPS: das kostet 3% Gebühr... wir wollen die Piloten schon mal sehen, die da fliegen.... Flugleiter und Landegebührenkassierer sind ja eh am Platz...

7. November 2024 11:10 Uhr: Von Kain Kirchhof an Nicolas Nickisch
Beitrag vom Autor gelöscht
7. November 2024 12:30 Uhr: Von Thomas W. an Kain Kirchhof

Ein Knackpunkt der neu gewonnen FoB-Freiheit scheint ja tatsächlich die Kontrolle/Verantwortung des Pistenzustands zu sein.
Das ist, so wie es aussieht, in jeder bisherigen FoB-Genehmigung anders geregelt.
Frage: Sind die z.B. PPR-Auflagen vom jeweiligen Luftamt gefordert oder sind die Auflagen aus Angst des Platzhalters eingeflossen?

Echtes FoB macht natürlich nur Sinn, wenn die Verantwortung der Platznutzung komplett auf den Piloten übertragen werden kann und der Platzhalter nicht nachher für ein Wühlmausloch verantwortlich gemacht werden kann.

Gibt es dazu klare rechtliche Regelungen?

7. November 2024 12:58 Uhr: Von Hubert Eckl an Thomas W.

spontan würden mir da nur die Haftpflichtversicherungsbedingungen einfallen.

7. November 2024 13:02 Uhr: Von Kain Kirchhof an Thomas W.
Beitrag vom Autor gelöscht
8. November 2024 07:46 Uhr: Von Nicolas Nickisch an Kain Kirchhof Bewertung: +1.00 [1]

Sehe ich im Prinzip genauso. Die Personalplanung und -Bedarf dürften erheblich einfacher zu gestalten sein wenn man Sommer wie Winter "nur" den zeitraum 8-16 abdecken muss.

Auf der anderen Seite: wenn es bis 8:00 und nach 1600 ohne geht - warum dann nicht generelll.

In der Praxis ist das unsrige System mit Start- und Landemeldungen per Webseite weniger hakelig als gedacht. Ein Telegram-interface wie man das von autorouter kennt wäre natürlich nochmal was anderes

8. November 2024 07:54 Uhr: Von Kain Kirchhof an Nicolas Nickisch
Beitrag vom Autor gelöscht
8. November 2024 09:52 Uhr: Von Nicolas Nickisch an Kain Kirchhof

Das kenn ich von einigen Segelflugeländen. Zettel mit Landemeldung und Landegbühr in einen Breifkasten ...

Ganz klar: für die Abrechnung der gebühren muss es etwas geben - schliesslich will der Platz unterhalten werden.

Kann Aerops die Kombi aus landegbühr und -meldung?


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