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7. November 2024 12:30 Uhr: Von Thomas W. an Kain Kirchhof

Ein Knackpunkt der neu gewonnen FoB-Freiheit scheint ja tatsächlich die Kontrolle/Verantwortung des Pistenzustands zu sein.
Das ist, so wie es aussieht, in jeder bisherigen FoB-Genehmigung anders geregelt.
Frage: Sind die z.B. PPR-Auflagen vom jeweiligen Luftamt gefordert oder sind die Auflagen aus Angst des Platzhalters eingeflossen?

Echtes FoB macht natürlich nur Sinn, wenn die Verantwortung der Platznutzung komplett auf den Piloten übertragen werden kann und der Platzhalter nicht nachher für ein Wühlmausloch verantwortlich gemacht werden kann.

Gibt es dazu klare rechtliche Regelungen?

7. November 2024 12:58 Uhr: Von Hubert Eckl an Thomas W.

spontan würden mir da nur die Haftpflichtversicherungsbedingungen einfallen.

7. November 2024 13:02 Uhr: Von Kain Kirchhof an Thomas W.
Beitrag vom Autor gelöscht

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