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5. November 2024 18:24 Uhr: Von Philipp Tiemann an Ulrich Dr. Werner Bewertung: +1.00 [1]

Danke. Das ist ja schade, und selten dämlich. Zumal Asphaltpiste! Da kann man die Pisteninspektion ja durchaus dem Piloten zutrauen. Ein Rollschaden abseits der Piste könnte dann zwar immer noch entstehen, aber was hat das dann noch mit Flugsicherheit im engeren Sinne zu tun?? Hört sich also eher nach einer Verhinderungstaktik an.

Eine wirkliche Transparenz der Informationen für Piloten wird es aber ohnehin nicht geben, denn bei vielen Sonderlandeplätzen wird sich ja auch bei genehmigtem FOB an der Formulierung in der AIP ("Opening Times: PPR") nichts ändern. Die Details wird man erst beim PPR-Antrag selbst erfahren, also z.B. die Aussage "tut mir leid, heute kann leider niemand eine Betriebsflächenkontrolle durchführen"...

5. November 2024 18:46 Uhr: Von Markus S. an Philipp Tiemann

Eine Kamerabefliegung mittels einer Drohne wäre doch eigentlich leicht zu erledigen. Das könnte ein Geschäftsmodell für Drohnen Hersteller und Flugplatzbetreiber werden.


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