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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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7. November 2024 11:10 Uhr: Von Kain Kirchhof an Nicolas Nickisch
Beitrag vom Autor gelöscht
7. November 2024 12:30 Uhr: Von Thomas W. an Kain Kirchhof

Ein Knackpunkt der neu gewonnen FoB-Freiheit scheint ja tatsächlich die Kontrolle/Verantwortung des Pistenzustands zu sein.
Das ist, so wie es aussieht, in jeder bisherigen FoB-Genehmigung anders geregelt.
Frage: Sind die z.B. PPR-Auflagen vom jeweiligen Luftamt gefordert oder sind die Auflagen aus Angst des Platzhalters eingeflossen?

Echtes FoB macht natürlich nur Sinn, wenn die Verantwortung der Platznutzung komplett auf den Piloten übertragen werden kann und der Platzhalter nicht nachher für ein Wühlmausloch verantwortlich gemacht werden kann.

Gibt es dazu klare rechtliche Regelungen?

7. November 2024 12:58 Uhr: Von Hubert Eckl an Thomas W.

spontan würden mir da nur die Haftpflichtversicherungsbedingungen einfallen.

7. November 2024 13:02 Uhr: Von Kain Kirchhof an Thomas W.
Beitrag vom Autor gelöscht
8. November 2024 07:46 Uhr: Von Nicolas Nickisch an Kain Kirchhof Bewertung: +1.00 [1]

Sehe ich im Prinzip genauso. Die Personalplanung und -Bedarf dürften erheblich einfacher zu gestalten sein wenn man Sommer wie Winter "nur" den zeitraum 8-16 abdecken muss.

Auf der anderen Seite: wenn es bis 8:00 und nach 1600 ohne geht - warum dann nicht generelll.

In der Praxis ist das unsrige System mit Start- und Landemeldungen per Webseite weniger hakelig als gedacht. Ein Telegram-interface wie man das von autorouter kennt wäre natürlich nochmal was anderes

8. November 2024 07:54 Uhr: Von Kain Kirchhof an Nicolas Nickisch
Beitrag vom Autor gelöscht
8. November 2024 09:52 Uhr: Von Nicolas Nickisch an Kain Kirchhof

Das kenn ich von einigen Segelflugeländen. Zettel mit Landemeldung und Landegbühr in einen Breifkasten ...

Ganz klar: für die Abrechnung der gebühren muss es etwas geben - schliesslich will der Platz unterhalten werden.

Kann Aerops die Kombi aus landegbühr und -meldung?


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