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27 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | Fachanwalt für Steuerrecht Geltendmachung ATPL-Ausbildung  
5. Dezember 2023 10:47 Uhr: Von Benjamin Stramm 

Liebe Gemeinde,

ich befinde mich in einer Auseinandersetzung mit dem hiesigen Finanzamt darüber, ob meine Ausgaben für eine modulare ATPL-Ausbildung in meiner Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können. Es handelt sich hierbei um eine 2. Ausbildung bzw. Fortbildung nach §1 BBiG.

Es sieht so aus, als würde alles auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, für den ich gerade einen Fachanwalt für Steuerrecht bzw. eine Kanzlei Steuerberater+Fachanwalt suche, die sich bereits im Metier "Luftfahrt" auskennen oder schon einmal einen solch gelagerten Fall vertreten haben. Habt ihr diesbezüglich einen heißen Tipp?

Viele Grüße und eine schöne Vorweihnachtszeit

5. Dezember 2023 11:23 Uhr: Von E. Jung an Benjamin Stramm Bewertung: +1.00 [1]

schau mal airlaw.de, Frank hilft immer - ist selbst Pilot

5. Dezember 2023 12:58 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Benjamin Stramm

kein Fachanwalt, aber aus meiner (länger zurückliegenden) Erfahrung mit dem Finanzamt:

Ausbildungskosten können in solch einem Fall nicht mit aktuellen Einkünften verrechnet werden , aber mit KÜNFTIGEN Einkünften aus der Tätigkeit als Pilot.

5. Dezember 2023 13:44 Uhr: Von Lui ____ an Benjamin Stramm Bewertung: +2.00 [2]
Persönlich käme es mir nur auf einen guten Steuerberater an. Luftfahrtbezug hin oder her. Schau mal evtl. auch hier: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/pilotenausbildung-weiterhin-zweiklassengesellschaft-bei-der-steuer/

Vielleicht einfach mal einschlägige BFH urteile hierzu zitieren: https://datenbank.nwb.de/Dokument/312829/
https://datenbank.nwb.de/Dokument/122914/

Ich denke nicht, dass das FA damit durchkommt. Ein ATPL hat schlicht keinen persönlichen Nutzen.
5. Dezember 2023 14:11 Uhr: Von Ingo Schmittner an Benjamin Stramm

Bei mir hat das Finanzamt es damals vorläufig anerkannt, "da die Gewinnerzielungsabsicht nicht abschließend beurteilt werden kann".

War aber jedenfalls keine Grundsatzdiskussion. Wobei ich das nicht selbst gemacht hatte, sondern eine Steuerberaterin - keine Ahnung, ob das eine Rolle spielt, wie der Finanzbeamte mit den Eingaben von Fachkollegen oder Privatpersonen umgeht...

5. Dezember 2023 19:45 Uhr: Von Chris _____ an Lui ____

>> Ich denke nicht, dass das FA damit durchkommt.

Es reicht eigentlich, wenn man sich so aufstellt, dass das FA mehr Arbeit mit dem Streit hat als mit der Zustimmung. Wenn sie sich nicht wirklich sicher sind, werden sie den Weg der geringeren Arbeit gehen.

5. Dezember 2023 21:55 Uhr: Von Jochen Wilhe an Lui ____

wenn ein steuerberater die sache einreicht geht es definitiv durch - und falls nicht klärt der steuerberater das in der Regel mit einem Einspruch

6. Dezember 2023 11:58 Uhr: Von Sven Walter an Jochen Wilhe Bewertung: +3.00 [3]

Was mal eindeutig belegt, was in unserem "Rechts"-staat so alles falsch läuft - zu kompliziert, die Verwaltung reagiert nur auf Profis, das erhöht aber die Transaktionskosten. Das FA hier macht gerade alles falsch, wenn es sich später als Liebhaberei herausstellen sollte, hat jemand trotzdem Geld in eine Fähigkeit mit Gelderwerbspotential gesteckt und damit die Wirtschaft belebt. Für den reinen Privatpilotenliebhabereianteil ist die ATPL-Theorie viel zu masochistisch...

6. Dezember 2023 12:21 Uhr: Von Markus S. an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Mit solchen klaren Worten gefällst Du mir, Sven. ;-)

Der Staat verdient sowieso an jeder Transaktion wo Geld von A nach B fließt. Nur sollte er besser mit dem Geld der Steuerzahler haushalten.

6. Dezember 2023 12:40 Uhr: Von Sven Walter an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

Ja, sollte er.

Bezeichnend, dass dir klare Worte nur gefallen, wenn sie exakt dein Meinungsbild treffen, nicht, wenn sie Vorurteile deinerseits zerlegen.

6. Dezember 2023 13:18 Uhr: Von Markus S. an Sven Walter
Wieder mal bist übers Stöckchen gesprungen. Du bist gut darin, eigene Plattitüden auf andere zu übertragen. Chapeau. ;-))
6. Dezember 2023 13:44 Uhr: Von Sven Walter an Markus S.

Da war keine Plattitüde dabei, also eine nichtssagende Redewendung - ich habe dir schlicht vorgehalten, dass deine selektive Wahrnehmung von Meinungen UND Fakten bezeichnend ist.

6. Dezember 2023 14:33 Uhr: Von Markus S. an Sven Walter

Du wirfst zwar anderen Populismus vor, bist aber selbst einer.

Lassen wir es dabei. ;-)) Du hast wie immer das letzte Wort.

6. Dezember 2023 15:06 Uhr: Von Sven Walter an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

Du wirfst zwar anderen Populismus vor, bist aber selbst einer.

Und wieder falsch. Wenn ich ermüdenderweise immer wieder auf schlichte Fakten hinweisen muss, statt auf billigen Applaus zu schielen, ist das das exakte Gegenteil von Populismus. Markus, halt dich doch einfach von Fremdworten fern, die du nicht begriffen hast.

6. Dezember 2023 15:12 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Sven Walter Bewertung: +1.00 [3]

ich lach mich schlapp...irgendwann landet ein gewisser sven w, ifr-pilot-einmal um die erde auch auf einer ignorierliste....

grüße aus dubai

braucht jemand sand?

mfg

ingo fuhrmeister

6. Dezember 2023 15:25 Uhr: Von Sven Walter an ingo fuhrmeister

Der Amazonas, als Nährstoff.

9. Dezember 2023 20:31 Uhr: Von Flieger Max L.oitfelder an Sven Walter
Neuer Rekord, diesmal driftet der Thread schon nach einer einstelligen Zahl an Beiträgen komplett ab.
9. Dezember 2023 22:03 Uhr: Von Yury Zaytsev an Benjamin Stramm

Wer bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, kann die Kosten der Pilotenausbildung in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen. Die Ausbildungskosten werden zunächst mit anderen Einkünften verrechnet (sog. Verlustausgleich). Ein verbleibender Verlust wird auf kommende Jahre vorgetragen (sog. Verlustabzug) – so lange, bis erstmals Einkünfte erzielt werden.

Geht es wirklich um bestehende Angestelltenverhältnisse, die nichts mit der Fliegerei zu tun haben? Klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Wenn man also Mitte des Jahres aus dem Angestelltenverhältnis raus ist, kann man den ATPL machen und bekommt die Steuer für das ganze Jahr zurück, plus evtl. einen fetten Verlustvortrag für die kommenden Jahre.

Ich frage mich auch, was passiert, wenn die Ausbildung über die Jahresgrenze hinausgeht, z.B. Ende des Angestelltenverhältnisses im Herbst, dann Beginn der Ausbildung, dann Abschluss erst im nächsten Jahr (da aber keine Einkünfte erzielt wurden, weil eben Ausbildung). Oder spielt nur der Zeitpunkt des Mittelabflusses eine Rolle, d.h. wer 100K im Voraus zahlt, kann das noch im ersten Jahr absetzen?

Wie sieht es eigentlich mit Integrated ATPL aus, macht das einen Unterschied? Ich hätte gedacht, dass das noch einfacher sein sollte als Modular. Ist das hier jemandem gelungen?

9. Dezember 2023 22:06 Uhr: Von Yury Zaytsev an E. Jung

This domain airlaw.de is for sale!

9. Dezember 2023 22:16 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Yury Zaytsev

oh mann...das hab ich versucht - im jahre des herrn...oder allahs...1987...als ich in einer luftfahrtelektronikfirma, die für den tornado das geländefolgeradardisplay gebaut hat...meine ppl-a-kosten eingereicht habe, mit der begründung, daß ich für eine luftfahrtverteidigungsgeräteherstellerfirma arbeite und deswegen...weil ich auch vertriebseingebunden bin...und wissen muß, worüber ich rede....wurde nicht anerkannt...erst nach drohung - durch die geschäftsleitung und intervenierung einiger experten aus dem bereich....wurdes es zu 65 % anerkannt....mir wurde es zu blöd...damals schon 1987....mit diesem unsrem land...noch länger patriotisch verbunden zu sein...also...rote einsen aller meinungen...vereinigt euch....

9. Dezember 2023 22:56 Uhr: Von Yury Zaytsev an ingo fuhrmeister

Was hat das mit dem Thema zu tun? Wir reden hier doch über ATPL, nicht über PPL.

9. Dezember 2023 23:27 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Yury Zaytsev

nearly the same!

9. Dezember 2023 23:32 Uhr: Von Johannes König an ingo fuhrmeister
Vorab: Bin kein Steuerberater oder Anwalt, ich teile hier also nur meine persönliche Meinung/Erfahrung

Ein PPL dürfte nur in sehr engen Grenzen anrechenbar sein. Eine durchgehende Ausbildung bis zum Frozen-ATPL könnte so ein Fall sein, oder, wenn man direkte berufliche Vorteile davon hat. So war es früher wohl für Fliegerärtze Pflicht, dass diese eine Pilotenlizenz besitzen müssen.

Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass bei mir das FA München alles vom Nachtflug an aufwärts anerkannt hat. Da ich es aber über mehrere Jahre gestreckt habe, waren die Beträge im Vergleich zum Einkommen in einem sinnvollen Verhältnis. Das Grösste war der FI mit ca. 8-10 t€, wobei ich hier seitdem auch Einkommen aus dieser Tätigkeit nachweisen kann. Es wurde aber bereits im Ausbildungsjahr ohne Vorbehalt anerkannt.
9. Dezember 2023 23:57 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Johannes König

bei mir hat der arbeitgeber ganz klar noch in einem bestätigungsschreiben mitgeteilt, daß ich diese ausbildung benötige, um die entsprechende tätigkeit im betrieb auszuüben...damals wie heute...nur verarschung des steuerzahlers!

10. Dezember 2023 01:34 Uhr: Von Tim Walter an ingo fuhrmeister Bewertung: +2.00 [2]
An alle:
ATPL modluar 2. AUSBILDUNG
Vom bzf bis ppl bis cpl bis atpl. Alles vom FA akzeptiert worden.

Steuerberaterin für Luftfahrtpersonal über Lohi.

MFG Tim

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