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Liebe Gemeinde,
ich befinde mich in einer Auseinandersetzung mit dem hiesigen Finanzamt darüber, ob meine Ausgaben für eine modulare ATPL-Ausbildung in meiner Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können. Es handelt sich hierbei um eine 2. Ausbildung bzw. Fortbildung nach §1 BBiG.
Es sieht so aus, als würde alles auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, für den ich gerade einen Fachanwalt für Steuerrecht bzw. eine Kanzlei Steuerberater+Fachanwalt suche, die sich bereits im Metier "Luftfahrt" auskennen oder schon einmal einen solch gelagerten Fall vertreten haben. Habt ihr diesbezüglich einen heißen Tipp?
Viele Grüße und eine schöne Vorweihnachtszeit
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schau mal airlaw.de, Frank hilft immer - ist selbst Pilot
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kein Fachanwalt, aber aus meiner (länger zurückliegenden) Erfahrung mit dem Finanzamt:
Ausbildungskosten können in solch einem Fall nicht mit aktuellen Einkünften verrechnet werden , aber mit KÜNFTIGEN Einkünften aus der Tätigkeit als Pilot.
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Persönlich käme es mir nur auf einen guten Steuerberater an. Luftfahrtbezug hin oder her. Schau mal evtl. auch hier: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/pilotenausbildung-weiterhin-zweiklassengesellschaft-bei-der-steuer/ Vielleicht einfach mal einschlägige BFH urteile hierzu zitieren: https://datenbank.nwb.de/Dokument/312829/ https://datenbank.nwb.de/Dokument/122914/ Ich denke nicht, dass das FA damit durchkommt. Ein ATPL hat schlicht keinen persönlichen Nutzen.
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Bei mir hat das Finanzamt es damals vorläufig anerkannt, "da die Gewinnerzielungsabsicht nicht abschließend beurteilt werden kann".
War aber jedenfalls keine Grundsatzdiskussion. Wobei ich das nicht selbst gemacht hatte, sondern eine Steuerberaterin - keine Ahnung, ob das eine Rolle spielt, wie der Finanzbeamte mit den Eingaben von Fachkollegen oder Privatpersonen umgeht...
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>> Ich denke nicht, dass das FA damit durchkommt.
Es reicht eigentlich, wenn man sich so aufstellt, dass das FA mehr Arbeit mit dem Streit hat als mit der Zustimmung. Wenn sie sich nicht wirklich sicher sind, werden sie den Weg der geringeren Arbeit gehen.
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wenn ein steuerberater die sache einreicht geht es definitiv durch - und falls nicht klärt der steuerberater das in der Regel mit einem Einspruch
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Was mal eindeutig belegt, was in unserem "Rechts"-staat so alles falsch läuft - zu kompliziert, die Verwaltung reagiert nur auf Profis, das erhöht aber die Transaktionskosten. Das FA hier macht gerade alles falsch, wenn es sich später als Liebhaberei herausstellen sollte, hat jemand trotzdem Geld in eine Fähigkeit mit Gelderwerbspotential gesteckt und damit die Wirtschaft belebt. Für den reinen Privatpilotenliebhabereianteil ist die ATPL-Theorie viel zu masochistisch...
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Mit solchen klaren Worten gefällst Du mir, Sven. ;-)
Der Staat verdient sowieso an jeder Transaktion wo Geld von A nach B fließt. Nur sollte er besser mit dem Geld der Steuerzahler haushalten.
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Ja, sollte er.
Bezeichnend, dass dir klare Worte nur gefallen, wenn sie exakt dein Meinungsbild treffen, nicht, wenn sie Vorurteile deinerseits zerlegen.
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Wieder mal bist übers Stöckchen gesprungen. Du bist gut darin, eigene Plattitüden auf andere zu übertragen. Chapeau. ;-))
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Da war keine Plattitüde dabei, also eine nichtssagende Redewendung - ich habe dir schlicht vorgehalten, dass deine selektive Wahrnehmung von Meinungen UND Fakten bezeichnend ist.
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Du wirfst zwar anderen Populismus vor, bist aber selbst einer.
Lassen wir es dabei. ;-)) Du hast wie immer das letzte Wort.
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Du wirfst zwar anderen Populismus vor, bist aber selbst einer.
Und wieder falsch. Wenn ich ermüdenderweise immer wieder auf schlichte Fakten hinweisen muss, statt auf billigen Applaus zu schielen, ist das das exakte Gegenteil von Populismus. Markus, halt dich doch einfach von Fremdworten fern, die du nicht begriffen hast.
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ich lach mich schlapp...irgendwann landet ein gewisser sven w, ifr-pilot-einmal um die erde auch auf einer ignorierliste....
grüße aus dubai
braucht jemand sand?
mfg
ingo fuhrmeister
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Der Amazonas, als Nährstoff.
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Neuer Rekord, diesmal driftet der Thread schon nach einer einstelligen Zahl an Beiträgen komplett ab.
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Wer bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, kann die Kosten der Pilotenausbildung in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen. Die Ausbildungskosten werden zunächst mit anderen Einkünften verrechnet (sog. Verlustausgleich). Ein verbleibender Verlust wird auf kommende Jahre vorgetragen (sog. Verlustabzug) – so lange, bis erstmals Einkünfte erzielt werden.
Geht es wirklich um bestehende Angestelltenverhältnisse, die nichts mit der Fliegerei zu tun haben? Klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Wenn man also Mitte des Jahres aus dem Angestelltenverhältnis raus ist, kann man den ATPL machen und bekommt die Steuer für das ganze Jahr zurück, plus evtl. einen fetten Verlustvortrag für die kommenden Jahre.
Ich frage mich auch, was passiert, wenn die Ausbildung über die Jahresgrenze hinausgeht, z.B. Ende des Angestelltenverhältnisses im Herbst, dann Beginn der Ausbildung, dann Abschluss erst im nächsten Jahr (da aber keine Einkünfte erzielt wurden, weil eben Ausbildung). Oder spielt nur der Zeitpunkt des Mittelabflusses eine Rolle, d.h. wer 100K im Voraus zahlt, kann das noch im ersten Jahr absetzen?
Wie sieht es eigentlich mit Integrated ATPL aus, macht das einen Unterschied? Ich hätte gedacht, dass das noch einfacher sein sollte als Modular. Ist das hier jemandem gelungen?
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This domain airlaw.de is for sale!
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oh mann...das hab ich versucht - im jahre des herrn...oder allahs...1987...als ich in einer luftfahrtelektronikfirma, die für den tornado das geländefolgeradardisplay gebaut hat...meine ppl-a-kosten eingereicht habe, mit der begründung, daß ich für eine luftfahrtverteidigungsgeräteherstellerfirma arbeite und deswegen...weil ich auch vertriebseingebunden bin...und wissen muß, worüber ich rede....wurde nicht anerkannt...erst nach drohung - durch die geschäftsleitung und intervenierung einiger experten aus dem bereich....wurdes es zu 65 % anerkannt....mir wurde es zu blöd...damals schon 1987....mit diesem unsrem land...noch länger patriotisch verbunden zu sein...also...rote einsen aller meinungen...vereinigt euch....
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Was hat das mit dem Thema zu tun? Wir reden hier doch über ATPL, nicht über PPL.
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Vorab: Bin kein Steuerberater oder Anwalt, ich teile hier also nur meine persönliche Meinung/Erfahrung Ein PPL dürfte nur in sehr engen Grenzen anrechenbar sein. Eine durchgehende Ausbildung bis zum Frozen-ATPL könnte so ein Fall sein, oder, wenn man direkte berufliche Vorteile davon hat. So war es früher wohl für Fliegerärtze Pflicht, dass diese eine Pilotenlizenz besitzen müssen. Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass bei mir das FA München alles vom Nachtflug an aufwärts anerkannt hat. Da ich es aber über mehrere Jahre gestreckt habe, waren die Beträge im Vergleich zum Einkommen in einem sinnvollen Verhältnis. Das Grösste war der FI mit ca. 8-10 t€, wobei ich hier seitdem auch Einkommen aus dieser Tätigkeit nachweisen kann. Es wurde aber bereits im Ausbildungsjahr ohne Vorbehalt anerkannt.
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bei mir hat der arbeitgeber ganz klar noch in einem bestätigungsschreiben mitgeteilt, daß ich diese ausbildung benötige, um die entsprechende tätigkeit im betrieb auszuüben...damals wie heute...nur verarschung des steuerzahlers!
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An alle: ATPL modluar 2. AUSBILDUNG Vom bzf bis ppl bis cpl bis atpl. Alles vom FA akzeptiert worden. Steuerberaterin für Luftfahrtpersonal über Lohi. MFG Tim
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