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9. Dezember 2023: Von Yury Zaytsev an Benjamin Stramm

Wer bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, kann die Kosten der Pilotenausbildung in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen. Die Ausbildungskosten werden zunächst mit anderen Einkünften verrechnet (sog. Verlustausgleich). Ein verbleibender Verlust wird auf kommende Jahre vorgetragen (sog. Verlustabzug) – so lange, bis erstmals Einkünfte erzielt werden.

Geht es wirklich um bestehende Angestelltenverhältnisse, die nichts mit der Fliegerei zu tun haben? Klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Wenn man also Mitte des Jahres aus dem Angestelltenverhältnis raus ist, kann man den ATPL machen und bekommt die Steuer für das ganze Jahr zurück, plus evtl. einen fetten Verlustvortrag für die kommenden Jahre.

Ich frage mich auch, was passiert, wenn die Ausbildung über die Jahresgrenze hinausgeht, z.B. Ende des Angestelltenverhältnisses im Herbst, dann Beginn der Ausbildung, dann Abschluss erst im nächsten Jahr (da aber keine Einkünfte erzielt wurden, weil eben Ausbildung). Oder spielt nur der Zeitpunkt des Mittelabflusses eine Rolle, d.h. wer 100K im Voraus zahlt, kann das noch im ersten Jahr absetzen?

Wie sieht es eigentlich mit Integrated ATPL aus, macht das einen Unterschied? Ich hätte gedacht, dass das noch einfacher sein sollte als Modular. Ist das hier jemandem gelungen?

9. Dezember 2023: Von ingo fuhrmeister an Yury Zaytsev

oh mann...das hab ich versucht - im jahre des herrn...oder allahs...1987...als ich in einer luftfahrtelektronikfirma, die für den tornado das geländefolgeradardisplay gebaut hat...meine ppl-a-kosten eingereicht habe, mit der begründung, daß ich für eine luftfahrtverteidigungsgeräteherstellerfirma arbeite und deswegen...weil ich auch vertriebseingebunden bin...und wissen muß, worüber ich rede....wurde nicht anerkannt...erst nach drohung - durch die geschäftsleitung und intervenierung einiger experten aus dem bereich....wurdes es zu 65 % anerkannt....mir wurde es zu blöd...damals schon 1987....mit diesem unsrem land...noch länger patriotisch verbunden zu sein...also...rote einsen aller meinungen...vereinigt euch....

9. Dezember 2023: Von Yury Zaytsev an ingo fuhrmeister

Was hat das mit dem Thema zu tun? Wir reden hier doch über ATPL, nicht über PPL.

9. Dezember 2023: Von ingo fuhrmeister an Yury Zaytsev

nearly the same!

9. Dezember 2023: Von Johannes König an ingo fuhrmeister
Vorab: Bin kein Steuerberater oder Anwalt, ich teile hier also nur meine persönliche Meinung/Erfahrung

Ein PPL dürfte nur in sehr engen Grenzen anrechenbar sein. Eine durchgehende Ausbildung bis zum Frozen-ATPL könnte so ein Fall sein, oder, wenn man direkte berufliche Vorteile davon hat. So war es früher wohl für Fliegerärtze Pflicht, dass diese eine Pilotenlizenz besitzen müssen.

Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass bei mir das FA München alles vom Nachtflug an aufwärts anerkannt hat. Da ich es aber über mehrere Jahre gestreckt habe, waren die Beträge im Vergleich zum Einkommen in einem sinnvollen Verhältnis. Das Grösste war der FI mit ca. 8-10 t€, wobei ich hier seitdem auch Einkommen aus dieser Tätigkeit nachweisen kann. Es wurde aber bereits im Ausbildungsjahr ohne Vorbehalt anerkannt.
9. Dezember 2023: Von ingo fuhrmeister an Johannes König

bei mir hat der arbeitgeber ganz klar noch in einem bestätigungsschreiben mitgeteilt, daß ich diese ausbildung benötige, um die entsprechende tätigkeit im betrieb auszuüben...damals wie heute...nur verarschung des steuerzahlers!

10. Dezember 2023: Von Tim Walter an ingo fuhrmeister Bewertung: +2.00 [2]
An alle:
ATPL modluar 2. AUSBILDUNG
Vom bzf bis ppl bis cpl bis atpl. Alles vom FA akzeptiert worden.

Steuerberaterin für Luftfahrtpersonal über Lohi.

MFG Tim

7 Beiträge Seite 1 von 1

 

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