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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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9. Dezember 2023: Von Johannes König an ingo fuhrmeister
Vorab: Bin kein Steuerberater oder Anwalt, ich teile hier also nur meine persönliche Meinung/Erfahrung

Ein PPL dürfte nur in sehr engen Grenzen anrechenbar sein. Eine durchgehende Ausbildung bis zum Frozen-ATPL könnte so ein Fall sein, oder, wenn man direkte berufliche Vorteile davon hat. So war es früher wohl für Fliegerärtze Pflicht, dass diese eine Pilotenlizenz besitzen müssen.

Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass bei mir das FA München alles vom Nachtflug an aufwärts anerkannt hat. Da ich es aber über mehrere Jahre gestreckt habe, waren die Beträge im Vergleich zum Einkommen in einem sinnvollen Verhältnis. Das Grösste war der FI mit ca. 8-10 t€, wobei ich hier seitdem auch Einkommen aus dieser Tätigkeit nachweisen kann. Es wurde aber bereits im Ausbildungsjahr ohne Vorbehalt anerkannt.
9. Dezember 2023: Von ingo fuhrmeister an Johannes König

bei mir hat der arbeitgeber ganz klar noch in einem bestätigungsschreiben mitgeteilt, daß ich diese ausbildung benötige, um die entsprechende tätigkeit im betrieb auszuüben...damals wie heute...nur verarschung des steuerzahlers!

10. Dezember 2023: Von Tim Walter an ingo fuhrmeister Bewertung: +2.00 [2]
An alle:
ATPL modluar 2. AUSBILDUNG
Vom bzf bis ppl bis cpl bis atpl. Alles vom FA akzeptiert worden.

Steuerberaterin für Luftfahrtpersonal über Lohi.

MFG Tim

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