Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

5. Dezember 2023: Von Lui ____ an Benjamin Stramm Bewertung: +2.00 [2]
Persönlich käme es mir nur auf einen guten Steuerberater an. Luftfahrtbezug hin oder her. Schau mal evtl. auch hier: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/pilotenausbildung-weiterhin-zweiklassengesellschaft-bei-der-steuer/

Vielleicht einfach mal einschlägige BFH urteile hierzu zitieren: https://datenbank.nwb.de/Dokument/312829/
https://datenbank.nwb.de/Dokument/122914/

Ich denke nicht, dass das FA damit durchkommt. Ein ATPL hat schlicht keinen persönlichen Nutzen.
Bewerten Antworten
5. Dezember 2023: Von Chris _____ an Lui ____

>> Ich denke nicht, dass das FA damit durchkommt.

Es reicht eigentlich, wenn man sich so aufstellt, dass das FA mehr Arbeit mit dem Streit hat als mit der Zustimmung. Wenn sie sich nicht wirklich sicher sind, werden sie den Weg der geringeren Arbeit gehen.

Bewerten Antworten
5. Dezember 2023: Von Jochen Wilhe an Lui ____

wenn ein steuerberater die sache einreicht geht es definitiv durch - und falls nicht klärt der steuerberater das in der Regel mit einem Einspruch

Bewerten Antworten
6. Dezember 2023: Von Sven Walter an Jochen Wilhe Bewertung: +3.00 [3]

Was mal eindeutig belegt, was in unserem "Rechts"-staat so alles falsch läuft - zu kompliziert, die Verwaltung reagiert nur auf Profis, das erhöht aber die Transaktionskosten. Das FA hier macht gerade alles falsch, wenn es sich später als Liebhaberei herausstellen sollte, hat jemand trotzdem Geld in eine Fähigkeit mit Gelderwerbspotential gesteckt und damit die Wirtschaft belebt. Für den reinen Privatpilotenliebhabereianteil ist die ATPL-Theorie viel zu masochistisch...

Bewerten Antworten
6. Dezember 2023: Von Markus S. an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Mit solchen klaren Worten gefällst Du mir, Sven. ;-)

Der Staat verdient sowieso an jeder Transaktion wo Geld von A nach B fließt. Nur sollte er besser mit dem Geld der Steuerzahler haushalten.

Bewerten Antworten
6. Dezember 2023: Von Sven Walter an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

Ja, sollte er.

Bezeichnend, dass dir klare Worte nur gefallen, wenn sie exakt dein Meinungsbild treffen, nicht, wenn sie Vorurteile deinerseits zerlegen.

Bewerten Antworten
6. Dezember 2023: Von Markus S. an Sven Walter
Wieder mal bist übers Stöckchen gesprungen. Du bist gut darin, eigene Plattitüden auf andere zu übertragen. Chapeau. ;-))
Bewerten Antworten
6. Dezember 2023: Von Sven Walter an Markus S.

Da war keine Plattitüde dabei, also eine nichtssagende Redewendung - ich habe dir schlicht vorgehalten, dass deine selektive Wahrnehmung von Meinungen UND Fakten bezeichnend ist.

Bewerten Antworten
6. Dezember 2023: Von Markus S. an Sven Walter

Du wirfst zwar anderen Populismus vor, bist aber selbst einer.

Lassen wir es dabei. ;-)) Du hast wie immer das letzte Wort.

Bewerten Antworten
6. Dezember 2023: Von Sven Walter an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

Du wirfst zwar anderen Populismus vor, bist aber selbst einer.

Und wieder falsch. Wenn ich ermüdenderweise immer wieder auf schlichte Fakten hinweisen muss, statt auf billigen Applaus zu schielen, ist das das exakte Gegenteil von Populismus. Markus, halt dich doch einfach von Fremdworten fern, die du nicht begriffen hast.

Bewerten Antworten
6. Dezember 2023: Von ingo fuhrmeister an Sven Walter Bewertung: +1.00 [3]

ich lach mich schlapp...irgendwann landet ein gewisser sven w, ifr-pilot-einmal um die erde auch auf einer ignorierliste....

grüße aus dubai

braucht jemand sand?

mfg

ingo fuhrmeister

Bewerten Antworten
6. Dezember 2023: Von Sven Walter an ingo fuhrmeister

Der Amazonas, als Nährstoff.

Bewerten Antworten
9. Dezember 2023: Von Flieger Max Loitfelder an Sven Walter
Neuer Rekord, diesmal driftet der Thread schon nach einer einstelligen Zahl an Beiträgen komplett ab.
Bewerten Antworten

13 Beiträge
Seite 1 von 1




Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur normalen Ansicht wechseln
Seitenanfang