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Reise | GA und Zoll - EU Petition  
2. Dezember 2023 08:54 Uhr: Von Patrick Lienhart  Bewertung: +1.00 [1]
Bitte diese Petition unterstützen.

https://www.europarl.europa.eu/petitions/de/petition/content/0820%252F2023/html/Harmonizing%2Bthe%2BImplementation%2Bof%2BGeneral%2BAviation%2BCustoms%2BRegulations

Der Petent macht auf die derzeitige Rechtsunsicherheit, fehlende Harmonisierung und mangelnde Verhältnismäßigkeit in Zollverfahren für Flüge der allgemeinen Luftfahrt mit Start oder Ziel außerhalb der EU-Zollunion, zum Beispiel in der Schweiz und Norwegen, aufmerksam. Er führt aus, dass Flugzeugpiloten in der Vergangenheit für jeden Start und jede Landung neben einem ICAO-Flugplan Zollscheine hätten einreichen müssen. Vor drei Jahren sei die EU-Zollverordnung (EU) 2015/2446, insbesondere Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d durch die Verordnung (EU) 2020/877 geändert worden. Durch die neue Verordnung würden Flüge über EU-Zollgrenzen hinweg ermöglicht, ohne dass Formalitäten erforderlich wären oder ein ausgewiesener Zollflughafen genutzt werden müsste, sofern keine Güter befördert würden, für die eine Zollstelle erforderlich sei. Tatsächlich ist nach der neuen Verordnung das einfache Überschreiten der Grenze des Zollgebiets der Union eine der Situationen, die als Zollerklärung oder Wiederausfuhranmeldung erachtet wird. Nach Auffassung des Petenten wird durch diese erhebliche Änderung der Rechtsvorschriften zwar das Potenzial geboten, die Flugsicherheit zu verbessern, die Abläufe zu straffen und den Verwaltungsaufwand für Piloten zu reduzieren, jedoch hebt er hervor, dass diese neuen Verfahren in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten noch nicht in demselben Umfang umgesetzt und bekannt sind. Tatsächlich hätten einstweilen lediglich die deutschen Zollbehörden diese rechtliche Änderung formell anerkannt und öffentlich bekannt gegeben, während andere Länder ihre Verfahren unverändert belassen hätten und damit von den Piloten verlangten, weiterhin Flughäfen mit Zollstellen zu nutzen und nationale Zollscheine einzureichen, selbst wenn sie keine Güter beförderten, die für den Zoll relevant wären. Neben dem unnötigen Verwaltungsaufwand, der Piloten auferlegt werde, hebt der Petent hervor, dass die Anforderung, Flughäfen mit Zolleinrichtungen zu nutzen (selbst wenn keine relevanten Güter befördert werden), häufig damit einhergehe, dass weit entfernt von dem eigentlichen Ziel gelandet werden müsse, wodurch zusätzliche Kosten, einschließlich Lande- und Bearbeitungsgebühren, ein höherer Kraftstoffverbrauch und unnötige CO2-Emissionen verursacht würden. Daher fordert der Petent die EU auf, tätig zu werden, um die Umsetzung der EU-Zollverordnungen in der allgemeinen Luftfahrt zu harmonisieren.
2. Dezember 2023 09:26 Uhr: Von Timm H. an Patrick Lienhart Bewertung: +0.67 [2]

Erledigt!

2. Dezember 2023 12:05 Uhr: Von Florian R. an Patrick Lienhart

Bei mir ist der Link irgendwie halbiert, hier noch ein Versuch: https://www.europarl.europa.eu/petitions/en/petition/content/0820%252F2023/html/Harmonizing%2Bthe%2BImplementation%2Bof%2BGeneral%2BAviation%2BCustoms%2BRegulations

Bitte leitet den Link an all eure Piloten- und Flugplatzkontakte weiter! Das ist eine super Sache!

2. Dezember 2023 13:43 Uhr: Von Markus S. an Patrick Lienhart

Gerade unterzeichnet. Danke.

2. Dezember 2023 14:22 Uhr: Von Holgi _______ an Markus S. Bewertung: -4.00 [5]
Ich werde das nicht unterzeichnen.
Man kann derzeit in der Realität beobachten, wie viel Kriminalität und illegale Güter durch den Wegfall der Grenzkontrollen dazu gekommen ist.

In Bayern wird seit Kurzem wieder kontrolliert und es ist erstaunlich, was dabei alles entdeckt wurde.
2. Dezember 2023 14:26 Uhr: Von Holgi _______ an Holgi _______ Bewertung: -3.00 [3]
Ich habe es gerade noch einmal nachgelesen.

„Bei den Schleierfahndungskontrollen, den vorübergehenden Grenzkontrollen an der Landgrenze zu Österreich und den Grenzkontrollen an den bayerischen Flughäfen Nürnberg und Memmingen erzielten die bayerischen Grenzfahnder seit ihrer Gründung (Stand je 10. September 2023) bereits 92.023 Fahndungstreffer, darunter waren 4.647 Haftbefehle. Zudem deckten die bayerischen Grenzpolizisten bislang im Bereich der Waffen- und Sprengstoffdelikte 4.242 Fälle auf, im Bereich der Urkundsdelikte waren es 6.587 Fälle, worunter beispielsweise Passfälschungen oder die missbräuchliche Verwendung von Ausweisen fallen. Dazu kommen 16.755 Fälle der Rauschgiftkriminalität.“

Die 92023 Fahndungstreffer gehören zwar nicht nativ in den Aufgabenbereich des Zolls, wir aber von diesem auch entdeckt und an die Bundespolizei weitergeleitet.

Die 4242 Waffen und Sprengstoff Delikte sind direkt im Zuständigkeitsbereich des Zolls, da in allen Fällen nicht nur gehen das Waffen und Sprengstoff Gesetz verstoßen wurde, sondern in allen Fällen auch keine Steuern entrichtet wurden.

16755 Fälle von Rauschgiftkriminalität erklären sich von selbst.

Das sind zusammen,
92023
+ 4242
+ 16755
———————
= 19200 Fälle, die seit Einführung der Grenzkontrollen festgestellt wurden.

Das wie gesagt seit dem 10. September 2023
Und nur durch die Kontrollen in Bayetn.
2. Dezember 2023 15:01 Uhr: Von Sven Walter an Holgi _______ Bewertung: +5.00 [5]

Das Problem sind die geringen Außenkontrollen an den Schengen- und EU-Außengrenzen. Die Binnengrenzen wäre ja überhaupt nicht so wirkungsvoll, weder als Vollkontrolle noch als Schleierfahndung, wenn an den Außengrenzen wirkungsvoller kontrolliert würde. Die allerallermeisten Passdelikte fallen dann schon einmal komplett weg. Bei Drogendelikten muss man differenzieren, aber auch da wird viel nicht synthetisch innerhalb der EU hergestellt. (solange die Außenkontrollen aber so löchrig sind, habe ich überhaupt nix gegen die Binnenkontrollen, das nur zur Klarstellung)

Aber die Gängelung von einer Piper, die Flüge aus Norwegen oder der Schweiz betreibt, hat damit praktisch nüscht zu tun. Schengen ist Schengen und das Schmuggelpotential ist minimal. Und auch dafür ist Schleierfahndung ja weiterhin zulässig, und kann sich dann auf die Notare mit dicker Karre und Düsseldorfer Kennzeichen fokussieren, die Bargeld für Mandanten in die Schweiz bringen, oder Billigkarren aus Holland, die THC-Produkte über die Autobahn nach Köln fahren.

2. Dezember 2023 15:51 Uhr: Von Holgi _______ an Sven Walter Bewertung: -3.00 [3]
Alleine an der Deutsch Niederländischen Grenze, von der ich fast mein ganzes Leben nir 2 km entfernt gelebt habe, werden im Rahmen der Stichprobenartigen Kontrollen, Unmengen an Drogen beschlagnahmt.

Und Piloten sind nicht immer so unschuldig wie man glauben sollte.

Ein Pilot hat bei einem Flugbetrieb, einen Citationjet gechartert und war dann daran beteiligt, 107 kg Kokain von Afrika nach Europa zu schmuggeln.

Ein Schmuggler war ganz besonders clever.
Er hat sich eine Pilotenuniform angezogen und hat dann mit seinem Auto Drogen nach Deutschland geschmuggelt. Er glaubte dass Piloten nicht kontrolliert werden.

In der Folge wurde ich jedesmal kontrolliert, wenn ich in Uniform auf dem Weg zur Arbeit war und von zivilen Zollfahndern überholt wurde.
2. Dezember 2023 16:04 Uhr: Von Sven Walter an Holgi _______ Bewertung: +2.00 [2]

Schon klar, ändert aber nix daran, dass hier Staatsorgane in diversen Staaten sich nicht an höheres Recht halten. Und - das geht nicht.

2. Dezember 2023 17:43 Uhr: Von Patrick Lienhart an Holgi _______ Bewertung: +33.00 [33]

Musst Du wirklich jedes Thema in diesem Forum mit deinem subtil destruktiven Geschreibsel zerstören? Für diese Petition haben sich einige gleichgesinnte Privatpiloten ordentlich Mühe gegeben um die Situation für alle zu klären und damit zu verbessern. Deine Antworten haben nichts mit diesem Thema zu tun. Ich bitte Dich diese wieder zu löschen. Es steht dir ja frei ein eigenes Thema über schmuggelnde Fake-Airline Piloten an EU Binnengrenzen zu eröffnen, dort kannst du dich dann ob der doch so gefährlichen Schmuggelei und Kriminalität auslassen, fürchten und verrückt machen. Wenn's nach mir geht aber gern alleine.

2. Dezember 2023 18:36 Uhr: Von Alexander Patt an Holgi _______ Bewertung: +1.00 [1]
„Das sind zusammen,
92023
+ 4242
+ 16755
———————
= 19200 Fälle,…“

…?
2. Dezember 2023 19:10 Uhr: Von Carmine B. an Patrick Lienhart

Done

2. Dezember 2023 22:57 Uhr: Von Mike G. an Holgi _______ Bewertung: +2.00 [2]

Natürlich. Die werden zukünftig alle mit dem Learjet kommen. Vielleicht ein klein wenig weltfremd?

Zu den sperrangelweit geöffneten Grenzen als Mutter aller Probleme möchte ich mich hier zur Schonung meines Herzens nicht weiter äußern.

Natürlich habe ich die Petition unterschrieben.

3. Dezember 2023 07:25 Uhr: Von Matthias Richter an Patrick Lienhart

Erledigt! Es sind bisher nur 21 Unterstützer. Also los!

3. Dezember 2023 14:33 Uhr: Von Theo Voss an Matthias Richter

Petition support submitted! (28 jetzt)

3. Dezember 2023 21:24 Uhr: Von Markus Layr an Patrick Lienhart

Danke ist erledigt.

3. Dezember 2023 21:37 Uhr: Von Guido Frey an Patrick Lienhart
Vielen Dank für die Veröffentlichung hier! Ich wusste bisher nichts von dieser Petition. Habe sie prompt unterschrieben.
4. Dezember 2023 07:25 Uhr: Von Roland Schmidt an Guido Frey

Dito! Gute Sache. Danke für's Teilen, Patrick!

4. Dezember 2023 07:27 Uhr: Von B. S. an Patrick Lienhart

Ich habe mir die Petition einmal durchgelesen und frage mich, ob die EU überhaupt der richtige Addressat ist? Das ist eine relativ simple EU-Verordnung die es nur umzusetzen gilt und die Petition richtet sich gegen die Umsetzung und gar nicht gegen die Verordnung? Damit müsste die doch an die EU-Mitgliedsstaaten gehen und nicht an die EU, die maximal ein Vertragsverletzungsverfahren anstrengen könnte (dies aber wahrscheinlich in der aktuellen Klimahysterie nicht machen wird).

4. Dezember 2023 07:38 Uhr: Von Philipp Tiemann an B. S.

Es (also (EU) 2020/877) ist eine Verordnung.

4. Dezember 2023 07:47 Uhr: Von B. S. an Philipp Tiemann

Beim nochmals Lesen schon gemerkt und entsprechend berücksichtigt ;-).

4. Dezember 2023 12:19 Uhr: Von Matthias Klein an Patrick Lienhart

Erledigt. Viele Grüsse

4. Dezember 2023 12:35 Uhr: Von Sebastian G____ an B. S. Bewertung: +1.00 [1]

Die Frage ist doch wo eigentlich das Problem in der Umsetzung liegt? Ich vermute das ist einfach zu kompliziert geschrieben. Es gibt den Text aus 2015, dann eine Liste von Änderungen aus 2020. Das muss man sich erst mal zusammen basteln. Dann verweist das noch auf zig andere Artikel. Ich denke da muss mal eine verständliche Zusammenfasusng der Rechtslage wie ein offizielles Merkblatt her. Wenn ich mit dem aktuellen Text zu einem Zöllner gehe und sage ich muss nichts mehr anmelden, versteht der das doch auch nicht und macht zur Sicherheit einfach alles weiter wie früher.

4. Dezember 2023 12:47 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Sebastian G____

das ist der trick der regierenden...angelbiche erleichterungen/erlasse so zu verfassen, daß der bürger denkt, es hätte sich nichts geändert....

4. Dezember 2023 12:48 Uhr: Von Florian R. an Sebastian G____

Einverstanden. Ein solches offizielles Merkblatt der EU wäre ein gutes Kommunikationsinstrument für Zöllner und Piloten zugleich.

So etwas hat ja der deutsche Zoll geschafft: Zoll online - Fachmeldungen - Vereinfachungen bei der Zollanmeldung für Beförderungsmittel

"Mit Art. 1 Abs. 16 Buchstabe b) dieser Verordnung ist Art. 141 Abs. 1 Buchstabe d) der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 (DA) dahingehend ergänzt worden, dass die Zollanmeldung für Beförderungsmittel, die entweder unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben in die vorübergehende Verwendung oder unter Befreiung von den Einfuhrabgaben als Rückwaren in den freien Verkehr überführt werden, konkludent durch einfaches Überqueren der Grenze des Zollgebiets der Union abgegeben werden kann.

Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeuge, die die vorgenannten Bedingungen erfüllen, befinden sich mit dem Grenzübertritt in der vorübergehenden Verwendung oder im freien Verkehr. Diese Fahrzeuge müssen somit nach dem Grenzübertritt nicht mehr unverzüglich und unter Nutzung der vorgeschriebenen Verkehrswege zur nächstgelegenen Zollstelle oder einem von der Zollstelle auf Antrag zugelassenen oder von ihr bezeichneten Ort befördert werden (sog. Beförderungspflicht). Ein Antrag auf Befreiung von der Beförderungspflicht, der regelmäßig den Antrag auf Befreiung vom Zollstraßen-, Zolllandungsplatz- oder Zollflugplatzzwang beinhaltet, oder ein Antrag allein auf Befreiung vom Zollstraßen-, Zolllandungsplatz- oder Zollflugplatzzwang ist nicht mehr erforderlich."

Die Petition möchte dies auch bei allen anderen Zollbehörden der EU erreichen. Die Rechtslage ist eigentlich klar, aber die meisten Zollbehörden und Mitarbeitenden dort haben noch nie von dieser Gesetzesänderung gehört. In Deutschland könnte man einen Zöllner wenigstens auf diese Publikation der eigenen Behörde verweisen. Das ist aber wohl gar nicht mehr nötig, weil offenbar dort das Weitergeben dieser Information bereits funktioniert hat. In allen anderen Ländern kann man es aktuell vergessen, bzw. viel Spass beim diskutieren auf dem Apron. Ich hoffe sehr, dass die EU nun zum Schluss kommt, dass man die jeweiligen Zollbehörden tatsächlich über das geltende Recht informieren muss.


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