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4. Dezember 2023 12:48 Uhr: Von Florian R. an Sebastian G____

Einverstanden. Ein solches offizielles Merkblatt der EU wäre ein gutes Kommunikationsinstrument für Zöllner und Piloten zugleich.

So etwas hat ja der deutsche Zoll geschafft: Zoll online - Fachmeldungen - Vereinfachungen bei der Zollanmeldung für Beförderungsmittel

"Mit Art. 1 Abs. 16 Buchstabe b) dieser Verordnung ist Art. 141 Abs. 1 Buchstabe d) der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 (DA) dahingehend ergänzt worden, dass die Zollanmeldung für Beförderungsmittel, die entweder unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben in die vorübergehende Verwendung oder unter Befreiung von den Einfuhrabgaben als Rückwaren in den freien Verkehr überführt werden, konkludent durch einfaches Überqueren der Grenze des Zollgebiets der Union abgegeben werden kann.

Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeuge, die die vorgenannten Bedingungen erfüllen, befinden sich mit dem Grenzübertritt in der vorübergehenden Verwendung oder im freien Verkehr. Diese Fahrzeuge müssen somit nach dem Grenzübertritt nicht mehr unverzüglich und unter Nutzung der vorgeschriebenen Verkehrswege zur nächstgelegenen Zollstelle oder einem von der Zollstelle auf Antrag zugelassenen oder von ihr bezeichneten Ort befördert werden (sog. Beförderungspflicht). Ein Antrag auf Befreiung von der Beförderungspflicht, der regelmäßig den Antrag auf Befreiung vom Zollstraßen-, Zolllandungsplatz- oder Zollflugplatzzwang beinhaltet, oder ein Antrag allein auf Befreiung vom Zollstraßen-, Zolllandungsplatz- oder Zollflugplatzzwang ist nicht mehr erforderlich."

Die Petition möchte dies auch bei allen anderen Zollbehörden der EU erreichen. Die Rechtslage ist eigentlich klar, aber die meisten Zollbehörden und Mitarbeitenden dort haben noch nie von dieser Gesetzesänderung gehört. In Deutschland könnte man einen Zöllner wenigstens auf diese Publikation der eigenen Behörde verweisen. Das ist aber wohl gar nicht mehr nötig, weil offenbar dort das Weitergeben dieser Information bereits funktioniert hat. In allen anderen Ländern kann man es aktuell vergessen, bzw. viel Spass beim diskutieren auf dem Apron. Ich hoffe sehr, dass die EU nun zum Schluss kommt, dass man die jeweiligen Zollbehörden tatsächlich über das geltende Recht informieren muss.


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