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4. Dezember 2023: Von P.B. S. an Patrick Lianhard (Lean hard!)

Ich habe mir die Petition einmal durchgelesen und frage mich, ob die EU überhaupt der richtige Addressat ist? Das ist eine relativ simple EU-Verordnung die es nur umzusetzen gilt und die Petition richtet sich gegen die Umsetzung und gar nicht gegen die Verordnung? Damit müsste die doch an die EU-Mitgliedsstaaten gehen und nicht an die EU, die maximal ein Vertragsverletzungsverfahren anstrengen könnte (dies aber wahrscheinlich in der aktuellen Klimahysterie nicht machen wird).

4. Dezember 2023: Von Philipp Tiemann an P.B. S.

Es (also (EU) 2020/877) ist eine Verordnung.

4. Dezember 2023: Von P.B. S. an Philipp Tiemann

Beim nochmals Lesen schon gemerkt und entsprechend berücksichtigt ;-).

4. Dezember 2023: Von Sebastian G____ an P.B. S. Bewertung: +1.00 [1]

Die Frage ist doch wo eigentlich das Problem in der Umsetzung liegt? Ich vermute das ist einfach zu kompliziert geschrieben. Es gibt den Text aus 2015, dann eine Liste von Änderungen aus 2020. Das muss man sich erst mal zusammen basteln. Dann verweist das noch auf zig andere Artikel. Ich denke da muss mal eine verständliche Zusammenfasusng der Rechtslage wie ein offizielles Merkblatt her. Wenn ich mit dem aktuellen Text zu einem Zöllner gehe und sage ich muss nichts mehr anmelden, versteht der das doch auch nicht und macht zur Sicherheit einfach alles weiter wie früher.

4. Dezember 2023: Von ingo fuhrmeister an Sebastian G____

das ist der trick der regierenden...angelbiche erleichterungen/erlasse so zu verfassen, daß der bürger denkt, es hätte sich nichts geändert....

4. Dezember 2023: Von Florian R. an Sebastian G____

Einverstanden. Ein solches offizielles Merkblatt der EU wäre ein gutes Kommunikationsinstrument für Zöllner und Piloten zugleich.

So etwas hat ja der deutsche Zoll geschafft: Zoll online - Fachmeldungen - Vereinfachungen bei der Zollanmeldung für Beförderungsmittel

"Mit Art. 1 Abs. 16 Buchstabe b) dieser Verordnung ist Art. 141 Abs. 1 Buchstabe d) der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 (DA) dahingehend ergänzt worden, dass die Zollanmeldung für Beförderungsmittel, die entweder unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben in die vorübergehende Verwendung oder unter Befreiung von den Einfuhrabgaben als Rückwaren in den freien Verkehr überführt werden, konkludent durch einfaches Überqueren der Grenze des Zollgebiets der Union abgegeben werden kann.

Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeuge, die die vorgenannten Bedingungen erfüllen, befinden sich mit dem Grenzübertritt in der vorübergehenden Verwendung oder im freien Verkehr. Diese Fahrzeuge müssen somit nach dem Grenzübertritt nicht mehr unverzüglich und unter Nutzung der vorgeschriebenen Verkehrswege zur nächstgelegenen Zollstelle oder einem von der Zollstelle auf Antrag zugelassenen oder von ihr bezeichneten Ort befördert werden (sog. Beförderungspflicht). Ein Antrag auf Befreiung von der Beförderungspflicht, der regelmäßig den Antrag auf Befreiung vom Zollstraßen-, Zolllandungsplatz- oder Zollflugplatzzwang beinhaltet, oder ein Antrag allein auf Befreiung vom Zollstraßen-, Zolllandungsplatz- oder Zollflugplatzzwang ist nicht mehr erforderlich."

Die Petition möchte dies auch bei allen anderen Zollbehörden der EU erreichen. Die Rechtslage ist eigentlich klar, aber die meisten Zollbehörden und Mitarbeitenden dort haben noch nie von dieser Gesetzesänderung gehört. In Deutschland könnte man einen Zöllner wenigstens auf diese Publikation der eigenen Behörde verweisen. Das ist aber wohl gar nicht mehr nötig, weil offenbar dort das Weitergeben dieser Information bereits funktioniert hat. In allen anderen Ländern kann man es aktuell vergessen, bzw. viel Spass beim diskutieren auf dem Apron. Ich hoffe sehr, dass die EU nun zum Schluss kommt, dass man die jeweiligen Zollbehörden tatsächlich über das geltende Recht informieren muss.


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