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Luftrecht und Behörden | CR SEP 1h-Fluglehrer-Regel?  
9. Juni 2023 21:57 Uhr: Von Jan-Hendrik Lendholt 

Guten Abend,

ich habe heute mit Schrecken festgestellt, dass meine SEP gestern abgelaufen ist -- und ich habe natürlich keinen Checkflug in den letzten drei Monaten mit meinem Fluglehrer im Verein gemacht.

Ich habe jedoch eine Mustereinweisung auf eine Robin HR20 im August letzten Jahres gemacht, was innerhalb der 12 Monate vor Ablauf der CR ist. Genügend Flugstunden als PIC und Landungen habe ich in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf ebenfalls vorzuweisen.

Dieser Einweisungsflug bestand aus Airwork, Notlandeübung, Ziellandeübung, diversen Landungen mit und ohne Klappen. Herausforderung: De Flug war nicht zusammenhängend, da wir einmal landen mussten um zu tanken. Werden diese Zeiten entsprechend addiert und anerkannt, und könnte das die Flugschule in der Lizenz nachtragen?

Bin in erster Linie natürlich von mir genervt, dass ich das gar nicht auf dem Schirm hatte, hoffe aber natürlich, dass ich um einen Prüfungsflug herumkomme.

Weiß hier jemand, ob die Stunde zusammenhängend sein muss?

Danke & allein ein schönes Wochenende!

9. Juni 2023 22:33 Uhr: Von Johannes König an Jan-Hendrik Lendholt
Wenn der Flug nicht mindestens eine Stunde am Stück war, dann kann er leider nicht als Auffrischungsschulung zählen.
9. Juni 2023 22:39 Uhr: Von Johannes König an Johannes König
Ergänzung (am iPhone kann man leider nicht editieren):
Du schreibst, dein Rating wäre gestern abgelaufen. Zumindest für PPL macht das keinen Sinn, da Class Ratings immer bis zum Monatsende laufen.
Wenn du nur einen LAPL hast, ist die Sache simpel. Dann brauchst du keinen Prüfungsflug, sondern kannst die Auffrischungsschulung einfach nachholen.
9. Juni 2023 22:40 Uhr: Von Tobias Schnell an Jan-Hendrik Lendholt Bewertung: +2.00 [2]

ich habe heute mit Schrecken festgestellt, dass meine SEP gestern abgelaufen ist

Das kann eigentlich gar nicht sein, da Klassenberechtigungen immer zum Ende des Kalendermonats ausgestellt und auch verlängert / erneuert werden. Wer hat denn die letzte Verlängerung vorgenommen?

könnte das die Flugschule in der Lizenz nachtragen?

Wenn die Klassenberechtigung wirklich abgelaufen ist, kann man da nichts mehr nachtragen. Der Akt der Verlängerung (=Lizenzeintrag) muss vor Ablauf stattfinden, ansonsten ist es eine Erneuerung (also Befähigungsüberprüfung).

Wenn der letzte "Verlängerer" fälschlicherweise nicht zum Monatsende verlängert hat, dann würde ich mal freundlich mit Deiner lizenzführenden Behörde sprechen und schauen, ob die sich unter den Umständen mit einer Verlängerung durch Handeintrag einverstanden erklären.

Weiß hier jemand, ob die Stunde zusammenhängend sein muss?

Eine Regel, dass die Auffrischungsschulung "am Stück" stattgefunden haben muss, ist in FCL nicht enthalten. Sogar Prüfungsflüge dürfen auf zwei Flüge aufgeteilt werden.

9. Juni 2023 23:19 Uhr: Von Johannes König an Tobias Schnell
Hallo Tobi,

ich meine, dass die Stunde zusammenhängend sein muss. FCL.740.A sagt relativ klar: „ein Schulungsflug von mindestens einer Stunde Dauer“.

Grüsse
Jo
9. Juni 2023 23:26 Uhr: Von Wolfgang Winkler an Johannes König Bewertung: +3.00 [3]
Nein, das muss er NICHT. Auf dem Formular, das wir als "Bericht" des FI" an die Behörde schicken, werden explizit Anzahl der Anflüge, Anzahl der Landungen sowie die Startzeit, die Landezeit, die benutzten Flugplätze und die Gesamtflugzeit abgefragt.

Jede Zwischenlandung, deren Zweck im Zusammenhang mit der Auffrischungsschulung steht, ist möglich. Also explizit Tanken, Landegebühr zahlen und Notdurft verrichten. Und es gilt Blockzeit, nicht Flugzeit.

Eine Typeinweisung oder Differenzschulung kann natürlich gleichzeitig Auffrischungsschulung sein.

Wenn das Classrating allerdings bereits abgelaufen ist, hilft tatsächlich nur ein Prüfungsflug. Was auch nicht tragisch ist, ehrlich gesagt.
10. Juni 2023 06:08 Uhr: Von Johannes König an Wolfgang Winkler

Hallo Wolfgang,

die gesetzliche Notwendigkeit, was zu tun ist, ergibt sich aus Part-FCL und nicht aus behördlichen Formularen. Abgesehen davon bezieht sich der Term "Landungen" auf den Formularen der RPs und des LBA auf die Anzahl der Bodenberührungen, d.h. auch Touch&Gos sollten hier eingetragen werden. Es käme ja auch niemand auf die Idee, für die Einhaltung der Verlängerungskriterien 12 Full-Stops (oder gar 12 einzelne, unabhängige Flüge) zu fordern.

Ansonsten ist für mich - wie bereits geschrieben - FCL.740.A(b)(1)(ii) sehr klar und unmißverständlich:

  • im Deutschen: einen(!) Schulungsflug von mindestens(!) 1 Stunde Dauer mit [FI/CRI]
  • im Englischen: a(!) training flight of at least(!) 1 hour with [FI/CRI]

Im Gegensatz dazu wird bei den PIC-Stunden nur "6 Stunden als PIC" gefordert, ohne die auf einen Flug oder Flüge mit bestimmter Mindestlänge einzuschränken. Hätte der Gesetzgeber also gewollt, dass auch 4 unabhängige Platzrunden mit FI mit jeweils 15 Minuten Blockzeit ausgereicht hätten, hätte er der dritten Punkt der Liste in FCL.740.A(b)(1)(ii) ausformulieren können als "1 Stunde Schulungsflug mit FI/CRI". So ist es beispielsweise bei der Grundausbildung für den PPL formuliert, wo es in Punkt FCL.210.A(a)(1) "25 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer" heißt, ohne dass hier weiter die Anzahl der Flüge oder Mindestflugzeiten vorgegeben werden.

Unstittig ist, dass hier die Blockzeit zählt und dass die Inhalte des Schulungsflugs zwischen Pilot und Fluglehrer relativ frei gewählt werden können. Einen gewissen Bezug zur praktischen Fliegerei sollten die Themen allerdings aufweisen. Den Toilettengang würde ich jetzt eher nicht zu diesem Themenbereich zählen, hatte aber bisher (zum Glück) auch noch keinen Piloten, der von mir im Rahmen einer Auffrischungsschulung eine derartige Einweisung verlangt hätte. Aus der Erfahrung mit meinen Kindern kann ich aber zumindest sagen, dass das entsprechende FD-Endorsement (fecal dropping) in einer Stunde eh nicht zu schaffen ist. :-)

Beste Grüße

Johannes

10. Juni 2023 07:38 Uhr: Von Thomas R. an Johannes König

die gesetzliche Notwendigkeit, was zu tun ist, ergibt sich aus Part-FCL und nicht aus behördlichen Formularen.

Aber, aber, Herr Kollege. PART FCL gilt z.B. im Schwabenländle überhaupt nicht. Dort gibt es gar keine EASA, die Lizenzen gehören dem RP Stuttgart, das natürlich seine eigenen Regeln hat. Hat neulich zumindest der BWLV-Ausbildungsleiter hier so oder so ähnlich dargelegt ;-)

Ansonsten ist für mich - wie bereits geschrieben - FCL.740.A(b)(1)(ii) sehr klar und unmißverständlich:

Aber jetzt mal im Ernst: Das ist nicht so unmißverständlich wie man vielleicht denkt. Da steht ja nicht "ein zusammenhängender Schulungsflug...". In der Praxis meckert erfahrungsgemäß niemand (sogar das LBA nicht), wenn man zwischendurch ne Zwischenlandung macht und tankt oder auch nen Kaffee trinkt.

10. Juni 2023 07:52 Uhr: Von Tobias Schnell an Johannes König Bewertung: +5.00 [5]

im Englischen: a(!) training flight of at least(!) 1 hour with [FI/CRI]

Also sowohl in der "Consolidated Version" vom 20.10.2022, als auch in den Easy Access Rules vom Februar 2022 heißt es unter FCL.740.A (b)(ii):

"refresher training of at least 1 hour of total flight time"

10. Juni 2023 07:56 Uhr: Von Johannes König an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Hallo,

ja, das habe ich auch gerade festgestellt. Mit der Änderung M4 von 2015 wurde der Text geändert. Zu Deutsch heißt es dort: "Auffrischungsschulung von mindestens 1 Stunde Gesamtflugzeit". Das Wörtchen "einen" bzw. "a" ist entfallen.

Ich gehe damit mit euch d'accord, dass die Notwendigkeit, den Schulungsflug "am Stück" zu fliegen nicht mehr existiert.

Grüße

Johannes

10. Juni 2023 07:59 Uhr: Von Thomas R. an Johannes König Bewertung: +6.00 [6]

Never argue over regulations with Prof. Schnell ;-)

11. Juni 2023 14:03 Uhr: Von Udo R. an Jan-Hendrik Lendholt
Nachdem jetzt geklärt ist, dass die Flugstunde nicht zusammenhängen muss. Der Checkflug muss aber meines Wissens in den 3 Monaten vor Ablauf des Rating stattfinden und nicht in den letzten 12 Monaten.
11. Juni 2023 14:16 Uhr: Von Wolfgang Winkler an Udo R. Bewertung: +2.00 [2]

Nein. Die "Auffrischungsschulung" gehört zu den anderen Kriterien, die innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Ablaufdatum der SEP-Klassenberechtigung erfüllt sein müssen.

Die 90 Tage gelten für IR- Befähigungsüberprüfungen. Kombiniert man beide Checkflüge in einem, was zulässig ist und auch oft so gehandhabt wird, ist natürlich die engere Regel des IR-Checkflugs maßgeblich.

11. Juni 2023 21:07 Uhr: Von Markus Engelbrecht an Wolfgang Winkler

Das ist für den Schulungsflug mit FI richtig. Zum Zeitpunkt des Handeintrages müssen allerdings alle Bedingungen erfüllt sein. Daher kann es evtl. der Fall sein, dass das "Paperwork" dann nochmal zu einem späteren Termin stattfindet, wenn dann z.B. auch die notwendigen Flugstunden nachgewiesen sind.

Falls die Klassenberechtigung per Checkflug mit FE verlängert wird, dann bestenfalls innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf. Wenn der Check vorher stattfindet, dann beginnt die Gültigkeit neu mit dem Monat des Checkfluges.

Es sind im Übrigen immer 3 Monate (das ist auch einfacher)....90 Tage ist für recency / 90 Tage-Regel.

25. August 2023 08:12 Uhr: Von Jan-Hendrik Lendholt an Markus Engelbrecht

Guten Morgen alle zusammen -- ist schon etwas her, dass ich den Beitrag geposted habe, und ich bedanke mich für die Antworten.

Das war ziemlich ärgerlich, aber ich habe tatsächlich eine neue Prüfung ablegen müssen, inkl Flugvorbereitung und allem drum und dran.
War's schlimm? Auf gar keinen Fall. Mein Netzwerk an Menschen hat sich erweitert, ich habe mal wieder viel gelernt (ich musste noch nie eine Landung ohne Querruder durchführen, lediglich Seitenruder + Gas), und alles in allem war es eine tolle Unterrichtsstunde.

Die Bürokratie ist zwar lästig, aber im Endeffekt halb so schlimm.

25. August 2023 09:06 Uhr: Von Joachim P. an Jan-Hendrik Lendholt

Darf ich fragen, wo Dein schräges Ablaufdatum hergekommen ist?

30. August 2023 13:21 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Jan-Hendrik Lendholt

Einzig richtige Vorgehensweise: Frag den Sachbearbeiter bei deinem RP was Du machen sollst, alles andere führt zu nix.

So wie ich das sehe wird das in einem kurzen Nachschulflug "flug mit CRE / FI und anschließendem Überprüfungsflug mit Class rating Examiner Enden.

Inhalt der ganzen Übung ist quasi eh immer das gleiche, nur die Formulare und der Rechtestand des "rechts-sitzers" muß halt passen.


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