Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

10. Juni 2023: Von Thomas R. an Johannes König

die gesetzliche Notwendigkeit, was zu tun ist, ergibt sich aus Part-FCL und nicht aus behördlichen Formularen.

Aber, aber, Herr Kollege. PART FCL gilt z.B. im Schwabenländle überhaupt nicht. Dort gibt es gar keine EASA, die Lizenzen gehören dem RP Stuttgart, das natürlich seine eigenen Regeln hat. Hat neulich zumindest der BWLV-Ausbildungsleiter hier so oder so ähnlich dargelegt ;-)

Ansonsten ist für mich - wie bereits geschrieben - FCL.740.A(b)(1)(ii) sehr klar und unmißverständlich:

Aber jetzt mal im Ernst: Das ist nicht so unmißverständlich wie man vielleicht denkt. Da steht ja nicht "ein zusammenhängender Schulungsflug...". In der Praxis meckert erfahrungsgemäß niemand (sogar das LBA nicht), wenn man zwischendurch ne Zwischenlandung macht und tankt oder auch nen Kaffee trinkt.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang