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11. Juni 2023 14:03 Uhr: Von Udo R. an Jan-Hendrik Lendholt
Nachdem jetzt geklärt ist, dass die Flugstunde nicht zusammenhängen muss. Der Checkflug muss aber meines Wissens in den 3 Monaten vor Ablauf des Rating stattfinden und nicht in den letzten 12 Monaten.
11. Juni 2023 14:16 Uhr: Von Wolfgang Winkler an Udo R. Bewertung: +2.00 [2]

Nein. Die "Auffrischungsschulung" gehört zu den anderen Kriterien, die innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Ablaufdatum der SEP-Klassenberechtigung erfüllt sein müssen.

Die 90 Tage gelten für IR- Befähigungsüberprüfungen. Kombiniert man beide Checkflüge in einem, was zulässig ist und auch oft so gehandhabt wird, ist natürlich die engere Regel des IR-Checkflugs maßgeblich.

11. Juni 2023 21:07 Uhr: Von Markus Engelbrecht an Wolfgang Winkler

Das ist für den Schulungsflug mit FI richtig. Zum Zeitpunkt des Handeintrages müssen allerdings alle Bedingungen erfüllt sein. Daher kann es evtl. der Fall sein, dass das "Paperwork" dann nochmal zu einem späteren Termin stattfindet, wenn dann z.B. auch die notwendigen Flugstunden nachgewiesen sind.

Falls die Klassenberechtigung per Checkflug mit FE verlängert wird, dann bestenfalls innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf. Wenn der Check vorher stattfindet, dann beginnt die Gültigkeit neu mit dem Monat des Checkfluges.

Es sind im Übrigen immer 3 Monate (das ist auch einfacher)....90 Tage ist für recency / 90 Tage-Regel.

25. August 2023 08:12 Uhr: Von Jan-Hendrik Lendholt an Markus Engelbrecht

Guten Morgen alle zusammen -- ist schon etwas her, dass ich den Beitrag geposted habe, und ich bedanke mich für die Antworten.

Das war ziemlich ärgerlich, aber ich habe tatsächlich eine neue Prüfung ablegen müssen, inkl Flugvorbereitung und allem drum und dran.
War's schlimm? Auf gar keinen Fall. Mein Netzwerk an Menschen hat sich erweitert, ich habe mal wieder viel gelernt (ich musste noch nie eine Landung ohne Querruder durchführen, lediglich Seitenruder + Gas), und alles in allem war es eine tolle Unterrichtsstunde.

Die Bürokratie ist zwar lästig, aber im Endeffekt halb so schlimm.

25. August 2023 09:06 Uhr: Von Joachim P. an Jan-Hendrik Lendholt

Darf ich fragen, wo Dein schräges Ablaufdatum hergekommen ist?


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