Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

9. Juni 2023 23:26 Uhr: Von Wolfgang Winkler an Johannes König Bewertung: +3.00 [3]
Nein, das muss er NICHT. Auf dem Formular, das wir als "Bericht" des FI" an die Behörde schicken, werden explizit Anzahl der Anflüge, Anzahl der Landungen sowie die Startzeit, die Landezeit, die benutzten Flugplätze und die Gesamtflugzeit abgefragt.

Jede Zwischenlandung, deren Zweck im Zusammenhang mit der Auffrischungsschulung steht, ist möglich. Also explizit Tanken, Landegebühr zahlen und Notdurft verrichten. Und es gilt Blockzeit, nicht Flugzeit.

Eine Typeinweisung oder Differenzschulung kann natürlich gleichzeitig Auffrischungsschulung sein.

Wenn das Classrating allerdings bereits abgelaufen ist, hilft tatsächlich nur ein Prüfungsflug. Was auch nicht tragisch ist, ehrlich gesagt.
10. Juni 2023 06:08 Uhr: Von Johannes König an Wolfgang Winkler

Hallo Wolfgang,

die gesetzliche Notwendigkeit, was zu tun ist, ergibt sich aus Part-FCL und nicht aus behördlichen Formularen. Abgesehen davon bezieht sich der Term "Landungen" auf den Formularen der RPs und des LBA auf die Anzahl der Bodenberührungen, d.h. auch Touch&Gos sollten hier eingetragen werden. Es käme ja auch niemand auf die Idee, für die Einhaltung der Verlängerungskriterien 12 Full-Stops (oder gar 12 einzelne, unabhängige Flüge) zu fordern.

Ansonsten ist für mich - wie bereits geschrieben - FCL.740.A(b)(1)(ii) sehr klar und unmißverständlich:

  • im Deutschen: einen(!) Schulungsflug von mindestens(!) 1 Stunde Dauer mit [FI/CRI]
  • im Englischen: a(!) training flight of at least(!) 1 hour with [FI/CRI]

Im Gegensatz dazu wird bei den PIC-Stunden nur "6 Stunden als PIC" gefordert, ohne die auf einen Flug oder Flüge mit bestimmter Mindestlänge einzuschränken. Hätte der Gesetzgeber also gewollt, dass auch 4 unabhängige Platzrunden mit FI mit jeweils 15 Minuten Blockzeit ausgereicht hätten, hätte er der dritten Punkt der Liste in FCL.740.A(b)(1)(ii) ausformulieren können als "1 Stunde Schulungsflug mit FI/CRI". So ist es beispielsweise bei der Grundausbildung für den PPL formuliert, wo es in Punkt FCL.210.A(a)(1) "25 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer" heißt, ohne dass hier weiter die Anzahl der Flüge oder Mindestflugzeiten vorgegeben werden.

Unstittig ist, dass hier die Blockzeit zählt und dass die Inhalte des Schulungsflugs zwischen Pilot und Fluglehrer relativ frei gewählt werden können. Einen gewissen Bezug zur praktischen Fliegerei sollten die Themen allerdings aufweisen. Den Toilettengang würde ich jetzt eher nicht zu diesem Themenbereich zählen, hatte aber bisher (zum Glück) auch noch keinen Piloten, der von mir im Rahmen einer Auffrischungsschulung eine derartige Einweisung verlangt hätte. Aus der Erfahrung mit meinen Kindern kann ich aber zumindest sagen, dass das entsprechende FD-Endorsement (fecal dropping) in einer Stunde eh nicht zu schaffen ist. :-)

Beste Grüße

Johannes

10. Juni 2023 07:38 Uhr: Von Thomas R. an Johannes König

die gesetzliche Notwendigkeit, was zu tun ist, ergibt sich aus Part-FCL und nicht aus behördlichen Formularen.

Aber, aber, Herr Kollege. PART FCL gilt z.B. im Schwabenländle überhaupt nicht. Dort gibt es gar keine EASA, die Lizenzen gehören dem RP Stuttgart, das natürlich seine eigenen Regeln hat. Hat neulich zumindest der BWLV-Ausbildungsleiter hier so oder so ähnlich dargelegt ;-)

Ansonsten ist für mich - wie bereits geschrieben - FCL.740.A(b)(1)(ii) sehr klar und unmißverständlich:

Aber jetzt mal im Ernst: Das ist nicht so unmißverständlich wie man vielleicht denkt. Da steht ja nicht "ein zusammenhängender Schulungsflug...". In der Praxis meckert erfahrungsgemäß niemand (sogar das LBA nicht), wenn man zwischendurch ne Zwischenlandung macht und tankt oder auch nen Kaffee trinkt.

10. Juni 2023 07:52 Uhr: Von Tobias Schnell an Johannes König Bewertung: +5.00 [5]

im Englischen: a(!) training flight of at least(!) 1 hour with [FI/CRI]

Also sowohl in der "Consolidated Version" vom 20.10.2022, als auch in den Easy Access Rules vom Februar 2022 heißt es unter FCL.740.A (b)(ii):

"refresher training of at least 1 hour of total flight time"

10. Juni 2023 07:56 Uhr: Von Johannes König an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Hallo,

ja, das habe ich auch gerade festgestellt. Mit der Änderung M4 von 2015 wurde der Text geändert. Zu Deutsch heißt es dort: "Auffrischungsschulung von mindestens 1 Stunde Gesamtflugzeit". Das Wörtchen "einen" bzw. "a" ist entfallen.

Ich gehe damit mit euch d'accord, dass die Notwendigkeit, den Schulungsflug "am Stück" zu fliegen nicht mehr existiert.

Grüße

Johannes

10. Juni 2023 07:59 Uhr: Von Thomas R. an Johannes König Bewertung: +6.00 [6]

Never argue over regulations with Prof. Schnell ;-)


6 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang