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Luftrecht und Behörden | VFr night Ausbildung mit eigner Maschine?  
16. Januar 2023: Von Carsten Müller 

Guten Abend in die Runde ,

ich möchte meine VFr night Ausbildung beginnen, ich bin Inhaber einer eigenen Maschine und würde natürlich gerne mit meiner Maschine ( nicht gewerblich zugelassen) fliegen. Ist das rechtlich möglich?

Herzlich Dank im Voraus freue mich auf eure Beiträge.

Carsten

16. Januar 2023: Von Philipp Tiemann an Carsten Müller Bewertung: +1.00 [1]

"Gewerblich zuglelassen", sowas gibt es m.W. schon seit vielen Jahren nicht mehr.

Nachtflugausbildung ist leider ATO-pflichtig. Daher muss das Flugzeug Teil der ATO sein. Konkret schreibt das LBA:

Nutzung von privaten Luftfahrzeugen zur Schulung des Halters
Ein privat betriebenes Luftfahrzeug (d.h. nichtgewerblich nach Teil-NCO) kann für die Ausbildung genutzt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (s. auch Teil-ML, GM1 ML.A.201 (e)):

-es wird ausschließlich der für die Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeugs verantwortliche Halter selbst durch ATO-Personal geschult.
(Dies gilt auch für die Mitglieder einer Haltergemeinschaft wenn ein Vertrag zwischen natürlichen Personen untereinander geschlossen wurde, in dem der dauerhafte Erwerb der Anteile des Luftfahrzeuges vereinbart ist. Die Mitgliedschaft in einer Gesellschaft, welche ein oder mehrere Luftfahrzeuge betreibt, wird in diesem Zusammenhang nicht als Teil einer Haltergemeinschaft angesehen)
-es liegt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Halter und der ATO vor, in dem u.a. der Halter die vollständige Einhaltung der Bestimmungen nach Teil-ML bestätigt hat und die Lufttüchtigkeit für die Dauer der Ausbildung damit garantiert.
-die ATO hat in ihrem Betriebshandbuch ein Verfahren für die Verwendung des Luftfahrzeugs beschrieben.
-das Luftfahrzeug ist für die Verwendung zur Ausbildung des Luftfahrzeug-Halters durch die ATO genehmigt.

Daher macht das im Fall von Nachtflug (5 Stunden) kaum jemand. Der Aufwand lohnt sich für die mögliche Einsparung nicht.

16. Januar 2023: Von Theo Voss an Carsten Müller Bewertung: +2.00 [2]

Hallo Carsten,

lt. FCL.810 ist für "Night" ein Kurs in ATO/DTO notwendig. Wenn du eine ATO/DTO findest, die dein Flugzeug in ihre Schule aufnimmt, kannst du den Kurs auf diesem absolvieren. Die meisten Schulen werden dir mindestens 1.000€ abnehmen für die Integration deines Flugzeuges, das lohnt sich aus meiner Sicht bei den 5h nicht. Ich würd mir für's "Night" eine ATO mit einem günstigen Flieger suchen und das so kostengünstig wie möglich erledigen.

16. Januar 2023: Von Joachim P. an Carsten Müller Bewertung: +3.00 [3]
Manche ATOs nehmen den Flieger auch so auf, nur für die Course Fee. Ich hab 5h IRI aufm eigenen Flieger gemacht. Lohnt sich bei der richtigen ATO auf jede Fall. War alles problemlos. Bei Owner Fliegern keine überwachte Umgebung notwendig. Details gerne per PM.
16. Januar 2023: Von Carsten Müller an Joachim P.

Danke für deine schnelle Antwort

16. Januar 2023: Von Carsten Müller an Philipp Tiemann

Danke��

16. Januar 2023: Von Carsten Müller an Philipp Tiemann

Herzliche Dank für die schnelle Antwort

17. Januar 2023: Von Mark Juhrig an Philipp Tiemann

Am einfachsten ist die "integration" eines eigenen Flugzeuges bei einer DTO, da eine DTO die Flugzeuge und Lehrer selber verwaltet und nicht an die Behörde melden muss (das kann jedoch von Landesluftfahrtbehörde zu Landeluftfahrtbehörde unterschiedlich gehandhabt sein). Sie muss natürlich dafür Sorge tragen, dass sowohl die Lehrer, wie auch die Flugzeuge für die Ausbildung geeignet sind (Lehrer: haben gültige FI-Lizenzen, Medical, Stanardtisierung, etc.; Flugzeuge: sind für die jeweilige Ausbildung passend ausgerüstet, versichert, gewartet, lufttüchtig, etc.).

Für die 5 Stunden NVFR-Ausbildung ist jedoch der Aufwand kaum zu "refinanzieren". Schließlich entsteht bei der Flugschule Aufwand, unanhängig davon, ob es eine ATO oder DTO ist.

Auf alle Fälle viel Spaß bei NVFR-Ausbildung und späteren Flügen bei Nacht.

17. Januar 2023: Von Joachim P. an Mark Juhrig Bewertung: +1.00 [1]

Für die 5 Stunden NVFR-Ausbildung ist jedoch der Aufwand kaum zu "refinanzieren"

Wie gesagt, das ist nicht zwangsläufig so. Meine Hauptmotivation, den Flieger für 5h in die ATO zu bringen, war die Ersparnis (Grenzkosten bei meinem Flieger vs Vollkosten + Gewinn bei einem ATO-Flieger). Der Aufwand war auf meiner Seite vielleicht 15 Minuten (ein paar Dokumente scannen), die Aufnahme in die ATO war in der Course Fee mit enthalten. Dann hab ichs der Versicherung gesagt, die haben mir für 5h+Checkflug ne Deckungserweiterung (Schulung) kostenlos gegeben. Ich habe dem Fluglehrer 2x Reisekosten bezahlt und wir sind von meiner Homebase geflogen, den Flieger zum Fluglehrer zu bringen wäre viel teurer gewesen. In Summe hatte ich minimalen Stress und minimale Kosten. Ich würde einfach mal bei ein paar ATOs anklopfen. Manche haben in der Tat keine Lust auf so was, bei anderen ist es problemlos.

17. Januar 2023: Von Carsten Müller an Joachim P.

Herzlichen Dank für Eure kompetenten Anworten, ich habe mich entschieden die 5 Stunden auf der Maschine der Flugschule zu machen, zumal die Termine für die NVFR schon fest stehen.

Herzliche Grüsse

Carsten


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