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Jobs und Berufserfahrung | Interessantes Urteil für Freelancer  
5. November 2022: Von Joachim P.  Bewertung: +1.00 [1]
Also dass man als Frelancer in der IT oder in der Beratung bestätigen muss, dass man ein eigenes Notebook hat, ist das eine... dass man für die Freelancerei im Cockpit auch das Cockpit samt Flugzeug mitbringen muss, ist schon was anderes. Da müsste man ja auch gleich ein AOC mitbringen .;)
https://de.nachrichten.yahoo.com/pilot-ohne-eigenes-flugzeug-abh%C3%A4ngig-111613485.html
5. November 2022: Von Wolff E. an Joachim P.
Interessant wäre nun zu wissen, ob der Pilot an den anderen Tagen auf eigene Rechnung als z.B. Fluglehrer arbeitet oder als IT-ler oder sonst was auf eigene Rechnung arbeitet er nd somit unter dem Strich so ein unternehmerisches Risiko hat. Wenn das alles nicht zählen sollte, ist jeder Fluglehrer, Pilot usw der für verschiedene Firmen seine Flugdienste anbietet abhängig beschäftigt. Ich stelle mir folgenden Fall vor. Unternehmer mit eigener Firma und Angestellten fliegt nebenbei eine Citation von einem anderem Betrieb. Ist er damit abhängig beschäftigt?
5. November 2022: Von F. S. an Joachim P. Bewertung: +1.00 [2]

Im Yahoo-Beitrag fehtl eigentlich nur noch, dass er die Tschessna mit Kerosin betankt, um ihn zu einem typischen Luftfahrtartikel zu machen ...

Wenn man die grottige Berichterstattung aber wegläßt, ist das Urteil aber tatsächlich relevant für einige Freelancer, welche eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermeiden wollen.
Ein eigenes Flugzeug mit dem die Leistung erbracht wird wäre zwar auch ein Mittel, um nicht sozialversicherungspflichtig zu werden, wird aber eher am Rande erwähnt. Viel wichtiger war im Urteil aber die Tatsache, dass der Arbeitnehmer - wie ein Angestellter - zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet war und nicht - wie ein Unternehmer - einen geeigneten Ersatz hätte stellen dürfen.

5. November 2022: Von Tobias Schnell an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Ein eigenes Flugzeug mit dem die Leistung erbracht wird wäre zwar auch ein Mittel, um nicht sozialversicherungspflichtig zu werden, wird aber eher am Rande erwähnt

Das wäre aber eine Konstellation, die ein AOC erfordern würde.

5. November 2022: Von Tobias Schnell an Wolff E. Bewertung: +4.00 [4]

Wenn das alles nicht zählen sollte, ist jeder Fluglehrer, Pilot usw der für verschiedene Firmen seine Flugdienste anbietet abhängig beschäftigt

Für Fluglehrer trifft das nicht zu, da es sich hier um eine "lehrende Tätigkeit" handelt, die unter die Definition der "Freien Berufe" fällt. Siehe z.B. § 18 EStG.

5. November 2022: Von Joachim P. an F. S. Bewertung: +5.00 [5]
Also die Cessna auf der ich als Freelancer fliege, wird mit Kerosin betankt.
5. November 2022: Von Flieger Max L.oitfelder an Joachim P.
Dass Piloten die beispielsweise bei einer Airline als "Freelancer" arbeiten sich schon seit je her in einer sehr grauen Grauzone bewegen ist nicht neu. Ein echter Freelancer wäre ja frei in der Art seiner Leistungserbringung und nicht an einen Schedule gebunden. Läßt sich mit Airline schlecht vereinbaren.
5. November 2022: Von Joachim P. an Flieger Max L.oitfelder
Ja, das ist ein schwieriges Thema, wie verhindert man, dass Beschäftigungsverhältnisse zu Ungunsten der Arbeitnehmer missbräuchlich umgestaltet werden, lässt aber gleichzeitig Flexibilität für "echte" Freelance-Jobs und Nebenberufspiloten walten? Die Grenze dazwischen ist nicht immer griffig.
5. November 2022: Von Christoph Winter an F. S.

Mir fehlen in dem Artikel auch noch weitere Infos. Z. b. ob der "Freelancer" noch andere Tätigkeiten hatte, d.h. nur diesen einen Kunden oder mehrere. Auch, ob es einen festen Schedule gibt, wo der Pilot vom Auftraggeber eingeteilt wird, oder der Freelancer stattdessen auf Verfügbarkeitsanfragen individuell antwortet. Ich mutmaße jetzt aber einfach mal, dass der verurteilte Freelancer eher eine geringe Anzahl an Auftraggebern hatte.

Manche der Freelancer machen es den Prüfern schon auch leicht, wenn sie nur einen Kunden haben und sich von dem durchplanen lassen. In dem Fall ist dann ein sozalversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auch die ehrlichere und sinnvollere Variante. Und für den Freelancer auch die sicherere Beschäftigungsart.

Für die Anderen, die mehrere Kunden haben und sich dort ihre Einsatztage selber einteilen, sehe ich hier keine allzu große Relevanz.

5. November 2022: Von Joachim P. an Christoph Winter
Die anderen Kunden helfen dir nur bzgl "unternehmerischem Handeln". Die Jobs werden zunächst einzeln auf SV Status geprüft und da können dir Arbeitsmittel und Weisungsbefugnis schon in die viel zitierte Suppe spucken.
5. November 2022: Von Flieger Max L.oitfelder an Christoph Winter
Gibt es irgendeinen Freelancer der mit eigenen Arbeitsmitteln (aka "Flugzeug") den Zeitpunkt seines Fluges nach eigenem Gutdünken durchführen kann wie es dem Wesen eines freien Mitarbeiters entspricht? Einer genauen Prüfung wird IMHO eine Freelance-Tätigkeit nie standhalten können, was man auch an zahlreichen Gerichtsentscheiden sehen kann. Auch in Ö war Freelance eine Zeit lang en vogue, bis genauer hingesehen und diverse Abgaben nachberechnet wurden.
5. November 2022: Von Ingo Schmittner an Christoph Winter

Bin da auch etwas zwiegespalten: wahrscheinlich ist jetzt jemand beim Finanzamt ganz zufrieden mit sich - aber das große Problem bei z.B. Ryanair mit P2F und Scheinselbstständigkeiten scheint eine viel zu heiße Kartoffel zu sein.

5. November 2022: Von Michael Höck an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +2.00 [2]

"Der Mann habe kein unternehmerisches Risiko getragen, was als typisches Zeichen für eine Selbstständigkeit gelte."

Ach, achwas ? Sollte ich mir ein Typerating leisten und die Checkrides dafür ebenfalls, habe ich alos kein unternehmerisches Risiko ? Nämlich jenes das dieses Rating nicht mehr gefragt sein könnte oder mein evtl. Medical gezwickt wird, nach bspw. nem Verkehrunfall ?

Oder versteh ich das nur mal wieder nicht richtig ?

5. November 2022: Von Joachim P. an Michael Höck
Max redet von Airlines (und somit vermutlich von O'Leary-Modellen o.ä.), Du und ich von der GA, mit mehreren Typen, Kunden, selbstbezahlten TR, OPC/LPC, Ops-Trainings usw. Jeder hat Recht, denn es sind verschiedene Welten.
5. November 2022: Von Joachim P. an Joachim P.
Würde mich interessieren, wie das bei Baggerfahrern ist. Zwei Bekannte von mir fahren nebenberuflich Bagger bei Fuhrunternehmen. Die müssen nicht mal ein TR bezahlen :) und haben auch kein eigenes Arbeitsmittel außer dem Thermosbecher und den Sicherheitsschuhen.
6. November 2022: Von Flieger Max L.oitfelder an Joachim P.
Dann baggern sie vermutlich als befristet Angestellte genau dort und zu dem Zeitpunkt den der Auftraggeber bestimmt. Das Freelance-Modell "baggern Sie mir bis Ende November irgendwo ein großes Loch" ist doch ein eher seltenes, ungewisse Geschäftsmodell ;-)
6. November 2022: Von Joachim P. an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +1.00 [1]
Gegenbeispiel: Ein angeheuerter Fotograf wird beauftragt, genau Delne Hochzeit zu fotografieren. Nach Deiner Argumentation müsstest Du den Fotografen anstellen, sonst fotografiert er irgendeine Hochzeit statt Deiner. ;)
6. November 2022: Von Flieger Max L.oitfelder an Joachim P.
Bei meiner Hochzeit gab es einen Termin und einen Ort. Wie er fotografiert und mit welchen Kameras war ihm überlassen, das ist wohl nicht das beste Beispiel. Außerdem ist Fotografie ein freies Gewerbe und braucht kein AOC.
6. November 2022: Von Udo R. an Joachim P.

Wer zuletzt lacht, lacht bekanntlich am Besten, und das ist seit einigen Jahren unsere Rentenversicherung.

Der Verweis auf § 18 EStG, die "Katalogberufe", wie es hier von Tobias Schnell benannt wurde, ist nicht mehr einschlägig. Es ist nicht mehr alles automatisch von der Versicherungspflicht ausgenommen, was Katalogberuf ist. Das ist Vergangenheit. Es werden derzeit alle ins Visier genommen, Ärzte, Anwälte, Steuerberater, das sind alles Berufe nach § 18 EStG. Verhandlung B 12 R 4/20 R des Bundessozialgerichts gibt da auch einen Einblick, wie man es nicht organisieren darf - aber noch vor wenigen Jahren wäre der Ausgang der Verhandlung undenkbar gewesen. Ich hatte auch mal mit FachAnwälten nach Lösungen gesucht, aber keiner weiß so recht, wo die Reise hingeht.

Dass dann auch Piloten ins Visier genommen werden, verwundert mich überhaupt nicht. Das ausgeloste Ziel ist, dass möglichst alle in die Sozialversicherungen einzahlen.

6. November 2022: Von Ingo Schmittner an Joachim P.

Der Chaos-Computer-Club hat eine Genossenschaft gegründet, über die Mitglieder bei Interesse ihre Rechnungen stellen können - aber keine Ahnung, wie das im Detail funktioniert. Sowas zu gründen wäre vielleicht auch eine Variante für die Betroffenen.

Hier gibt's auch einen sachlicheren Text zum Urteil:

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lsg-hessen-pilot-ohne-eigenes-flugzeug-ist-abhaengig-beschaeftigt

7. November 2022: Von Sebastian G____ an Ingo Schmittner Bewertung: +1.00 [1]

Unabhängig von der Versicherung, warum fliegt jemand für ein Unternehmen für 120 Euro brutto am Tag? Der Betrag steht doch in keinem Verhältnis für einem Schaden haftbar gemacht zu werden, die Lizenz zu erhalten etc. Oder war das nur ein UL?


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